Der Sonderaufruf “Ukraine” zur Einreichung von Projektvorschlägen betreffend Integrationsmaßnahmen für Vertriebene aus der Ukraine im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist gestartet.
Der 24. Februar 2022 stellt nicht nur eine weltpolitische Zäsur und den Beginn großen Leids für Millionen von Menschen dar, sondern leitet in Europa und Österreich auch einen Wirtschaftsabschwung ein. Die Gemeinden werden einnahmenseitig wie auch ausgabenseitig von den ökonomischen Folgen des Ukraine-Krieges betroffen sein.
Am 24. Februar 2022 wurde im Nationalrat das „Bundesgesetz zur Erhöhung der Inanspruchnahme von Impfungen gegen COVID 19“ beschlossen. Durch dieses Gesetz wurden Zweckzuschüsse des Bundes an die Gemeinden in Höhe von 75 Millionen Euro für kommunale Impfkampagnen fixiert. Gleichzeitig wurde aber die sogenannte kommunale Impfprämie auf Eis gelegt, da die nötige Zweidrittel-Mehrheit im Parlament fehlte. Am 20. Jänner 2021 trafen ÖVP, Grüne und SPÖ im Nationalrat die Entschließung, wonach der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse in Höhe von 75 Millionen Euro für eine Impfkampagne und bis zu 525 Millionen Euro für eine Impfprämie zur Verfügung stellt. Ein dritter Punkt der Entschließung betraf die sogenannte Impfgutscheinlotterie (jede 10. Teilimpfung sollte einen 500 Euro-Gutschein für den Handel erhalten), zu der der ORF die periodischen Ziehungen übertragen sollte. Die Impfgutscheinlotterie, die bis zu einer Milliarde Euro kosten sollte, wurde aber mittlerweile verworfen.