Der Aufschwung kommt: In ihrer Prognose von Mitte Juli geht die Österreichische Nationalbank (OeNB) davon aus, dass nach dem realen BIP-Rückgang von 6,3 Prozent im Jahr 2020 das Bruttoinlandsprodukt 2021 und 2022 um 3,9 bzw. 4,2 Prozent wachsen und sich 2023 nach den Nachholeffekten der beiden Vorjahre mit 1,9 Prozent wieder in normaleren Sphären einpendeln wird.
Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung einen Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Millionen Euro gespannt. Die bisherige Förderhöhe war auf 2 Millionen Euro pro Veranstalter begrenzt. Nun wird die Förderung für große Veranstaltungen auf bis zu 10 Millionen Euro erhöht.
Blümel, Ludwig, Riedl: „Städte und Gemeinden können sich auf uns verlassen“
Um die massiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abzufedern und insbesondere die unverzichtbare Arbeit der Gemeinden und Städte beim Wiederaufbau zu unterstützen, wurde mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 (KIG 2020) vom Bund insgesamt 1 Milliarde Euro bereitgestellt. Mit zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro, die 2021 im Rahmen eines weiteren Gemeindepakets gewährt wurden, konnte die Liquidität und Investitionskraft der Gemeinden in diesen schwierigen Zeiten nochmals gestärkt werden.
Pflege von Kriegsgräbern vor finanzieller Herausforderung
Seit fast 100 Jahren gibt es das „Österreichische Schwarze Kreuz“. In seiner Verantwortung liegt die Instandsetzung und Pflege von mehr als 1.000 Kriegsgräberanlagen in Österreich mit Soldaten aller Nationen, Bombenopfer, Flüchtlingen und KZ-Opfern und die Obsorge der Gräber von österreichischen Soldaten im Ausland.
CoV-Hilfe für Gemeinden: Bereits zwei Drittel der Gemeindemilliarde ausbezahlt
Im Zuge der Covid-Pandemie hat die Bundesregierung die Liquidität von Städten und Gemeinden unter anderem mit zwei Hilfspaketen sichergestellt. Vom ersten Gemeindepaket steht eine Milliarde Euro für Investitionsprojekte der Kommunen zur Verfügung, wobei der Bund bis zu 50 Prozent der Projektkosten übernimmt. Im Zeitraum Juli 2020 bis Ende April 2021 wurden Anträge von 1.559 Gemeinden in einem Volumen von 658 Millionen Euro genehmigt und ausbezahlt. Das entspricht zwei Drittel der Gemeindemilliarde. „Diese Mittel lösen ein Investitionsvolumen von rund 2,5 Milliarden aus. Damit sichern wir Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Mit der Gemeindemilliarde haben wir Städte und Gemeinden durch die schwierige Coronazeit begleitet und einen wesentlichen Baustein für den wirtschaftlichen Aufschwung gesetzt“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Sogenannte Anschubfinanzierungen finden vor allem dann statt, wenn der Bund ein gewünschtes Verhalten der Länder und Gemeinden in Politikfeldern, in denen er kompetenzrechtlich nicht bzw. nur als Grundsatzgesetzgeber zuständig ist, erreichen und vertiefen will, indem er mit (Förder)Mitteln aus dem Bundesbudget Anreize setzt. Zumeist haben diese Förderungen bzw. 15a-Vereinbarungen jedoch den Nachteil, dass sie zum einen keine vollständige und auch keine langfristig gesicherte Abgeltung der Mehrausgaben für die betreffenden Gebietskörperschaften bieten und zum anderen letztlich alle Gemeinden unter Druck bringen, entsprechende Maßnahmen durchzuführen, obwohl vielleicht lokal gar kein Bedarf dafür besteht.
Gemeindebund-Präsident Riedl begrüßt Verlängerung des Kommunalen Investitionsgesetzes
Die Zuschüsse auf Basis des Kommunalinvestitionsgesetzes wurden zeitlich ausgedehnt. Das wurde heute im Ministerrat beschlossen. Somit wird die Frist für Mittel aus dem Gemeindepaket für Projekte bis Ende 2022 verlängert. Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl begrüßt ausdrücklich die Verlängerung der Antragsfrist für die Förderung von kommunalen Investitionen aus der „Gemeindemilliarde“. Bisher – von Juli 2020 bis April 2021 – wurden an 1.559 Gemeinden für mehr als 7.500 Projekte Fördermittel in Höhe von 658 Millionen Euro genehmigt und ausbezahlt.
1,4 Milliarden für die kommunale Autobahn des 21. Jahrhunderts
Mitte April hat die österreichische Bundesregierung ein 1,4 Milliarden Euro schweres Breitbandpaket präsentiert. Bis zum Jahr 2026 wird dieser Betrag in die digitale Infrastruktur investiert. Wird nun endlich der lange angekündigte und langersehnte Breitbandturbo gezündet?
Sogenannte Anschubfinanzierungen finden vor allem dann statt, wenn der Bund ein gewünschtes Verhalten der Länder und Gemeinden in Politikfeldern, in denen er kompetenzrechtlich nicht bzw. nur als Grundsatzgesetzgeber zuständig ist, erreichen und vertiefen will, indem er mit (Förder)Mitteln aus dem Bundesbudget Anreize setzt. Zumeist haben diese Förderungen bzw. 15a-Vereinbarungen jedoch den Nachteil, dass sie zum einen keine vollständige und auch keine langfristig gesicherte Abgeltung der Mehrausgaben für die betreffenden Gebietskörperschaften bieten und zum anderen letztlich alle Gemeinden unter Druck bringen, entsprechende Maßnahmen durchzuführen, obwohl vielleicht lokal gar kein Bedarf dafür besteht.