Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Über den Österreichischen Gemeindebund

©Monihart

PRÄSIDENT

Bürgermeister  Dipl.-Ing. Johannes Pressl

 

Österreichischer Gemeindebund
Löwelstraße 6, 1010 Wien
Telefon: +43 (0)1 512 14 80
Fax : +43 (0)1 512 14 80 – 72
office@gemeindebund.gv.at

©Philipp Monihart

GENERALSEKRETÄR

vortr. HR
Dr. Walter Leiss

 

Österreichischer Gemeindebund
Löwelstraße 6, 1010 Wien
Telefon: +43 (0)1 512 14 80
Fax : +43 (0)1 512 14 80 – 72
office@gemeindebund.gv.at

Mitarbeiter*innen des Generalsekretariats in Wien

Der Österreichische Gemeindebund in Brüssel

Mag. Daniela Fraiß (Büroleitung)
Avenue de Cortenbergh 30,
B 1040 Brüssel
Tel.: +32 2 282 0686
Fax : +32 2 282 0682
E-Mail: oegemeindebund@skynet.be

Was ist der Österreichische Gemeindebund?

Der Österreichische Gemeindebund ist der Dachverband der Interessensvertretungen der Gemeinden auf Bundesebene. Der Österreichische Gemeindebund ist ein Verein und unter der ZVR 943646844 im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen.

Er ist – wie seine 10 Landesverbände – vereinsrechtlich organisiert und hat sein Büro am Sitz der Bundesregierung und somit in Wien. Zur Wahrnehmung der internationalen Agenden unterhält der Österreichische Gemeindebund seit 1996 ein ständiges Büro in Brüssel.

Nach außen wird der Österreichische Gemeindebund durch den/die Präsident*in vertreten. Der/die Generalsekretär*in führt die laufenden Geschäfte des Gemeindebundes.

Die Organisation des Österreichischen Gemeindebundes

Mitglieder des Österreichischen Gemeindebundes

In den Landesverbänden sind 2.082 von 2.093 österreichischen Gemeinden Mitglieder.

Damit repräsentiert der Österreichische Gemeindebund ca. 70% der österreichischen Bevölkerung.

Diese Gemeinden verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Bundesländer:

0
Gemeinden sind Mitglieder

Anzahl der Gemeinden nach Bundesländern

0
Burgenland
0
Kärnten
0
Niederösterreich
0
Oberösterreich
0
Salzburg
0
Steiermark
0
Tirol
0
Vorarlberg

Der Bundesvorstand ist das oberste Organ des Gemeindebundes. Er setzt sich, laut Statut, zusammen aus 65 Mitgliedern, davon entfallen auf die Landesverbände 64 Sitze und ein Sitz auf den Generalsekretär. Der Bundesvorstand steht unter dem Vorsitz des Präsidenten und wird von diesem mindestens zweimal pro Jahr einberufen.

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinen vier Stellvertreter*innen und den weiteren Landespräsidenten. Der Generalsekretär und die Vertreter des Gemeindebundes in internationalen Gremien gehören dem Präsidium ohne Stimmrecht an.

Fachausschüsse können vom Präsidium für die Beratung einzelner Sachgebiete eingesetzt werden.

  • Europaausschuss

  • Finanzausschuss

  • Ausschuss für Gesundheit und Soziales

  • Rechtsausschuss

  • Ausschuss für Raumordnung und Struktur

  • Ausschuss für Tourismus, Freizeit und Kultur

  • Umweltausschuss

Der Präsident wird vom Bundesvorstand auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und muss- bei der erstmaligen Wahl – das Amt eines Bürgermeisters in einer österreichischen Gemeinde innehaben und Obmann eines Landesverbandes sein. Mit der Funktion des Präsidenten ist eine Mitgliedschaft in Landes-, oder Bundesregierung unvereinbar.

Der Generalsekretär führt die laufenden Geschäfte des Österreichischen Gemeindebundes und leitet das Büro in Wien sowie die Außenstelle in Brüssel.