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Aufgaben der Gemeinden und des Gemeindebundes in Europa

Das Büro des Gemeindebundes in Brüssel

Österreich ist 1995 der Europäischen Union beigetreten. Mit der Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes 1994 hat der Österreichische Gemeindebund weitgehende Informations- und Mitwirkungsrechte auf EU-Ebene erhalten. Seit Oktober 1996 ist der Österreichische Gemeindebund mit einem eigenen Büro in Brüssel vertreten und nimmt vor allem damit seinen in der Bundesverfassung verankerten Auftrag wahr, die Interessen der Kommunen auf europäischer Ebene zu vertreten.

Gemäß Art. 23d B-VG sind Städte- und Gemeindebund zur Abgabe von Stellungnahmen berufen, wenn Vorhaben des Bundes im Rahmen der Europäischen Union den eigenen Wirkungsbereich oder sonstige wichtige Interessen der Gemeinden berühren. In diesem Zusammenhang zu nennen sind z.B. das Umwelt- oder Vergaberecht, wo ca. 80% aller in Österreich umgesetzten Regelungen in Brüssel beschlossen werden.

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Das Brüssel-Büro des Österreichischen Gemeindebundes

Avenue de Cortenbergh 30,
B 1040 Brüssel
Tel.: 00322 – 28 20 680
Fax : 00322 – 28 20 688

E-Mail: oegemeindebund@skynet.be

Mitarbeiterinnen des Generalsekretariats in Brüssel:
Mag. Daniela Fraiß (Büroleitung)

Anliegen der Kommunen vertreten

Gemeinsam mit österreichischen und europäischen Partnern setzt sich der Gemeindebund in Brüssel für die Anliegen der Kommunen, die Respektierung des Subsidiaritätsprinzips und die Wahrung lokaler Selbstbestimmungsrechte ein. Das vielgescholtene Wort „Lobbying“ sollte in diesem Zusammenhang positiv gesehen werden. Denn die Aufgabe der kommunalen Interessensvertreter in Brüssel ist es, den Mitarbeitern der europäischen Institutionen die Auswirkungen europäischer Gesetze auf die Kommunen darzustellen. Schließlich kann am besten von Vertretern der Kommunen bewertet werden, was die Umsetzung einer Richtlinie in den Gemeinden und Städten bewirkt, welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden sein können und welche Vor- und Nachteile bestimmte Vorschläge mit sich bringen.
Daneben sieht sich das Brüsseler Büro als Serviceeinrichtung der österreichischen Gemeinden.

Serviceleistung des Gemeindebundes

Die Aufbereitung und Weiterleitung von Informationen, die Betreuung der Gemeindebund-Funktionäre in den internationalen Gremien sowie die Betreuung von Besuchergruppen zählen neben der Verfolgung des Gesetzgebungsprozesses zu den wichtigsten Aufgaben der Brüsseler Vertretung.

Welt-Dachverband – UCLG

Der seit Mai 2004 bestehende Weltverband der Kommunen (United Cities and Local Governments, UCLG) ging aus einer Fusion der Verbände IULA und UTO hervor. UCLG hat es sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Kommunen, Städte und Metropolen vor allem bei den Vereinten Nationen zu vertreten und durch weltweite Aktionen auf die Bedürfnisse der Kommunen aufmerksam zu machen.

Über Mitglieder auf fünf Kontinenten vertritt UCLG ca. die Hälfte der Weltbevölkerung.

EU Institution – AdR

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist ein beratendes Gremium, welche die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge vertritt und sich mit Stellungnahmen in den europäischen Gesetzgebungsprozess einbringt.

Der AdR wurde 1994 zu dem Zweck errichtet, den Vertretern der Gemeinden, Städte und Regionen ein Mitspracherecht bei der Gestaltung europäischer Gesetze zu geben. Etwa drei Viertel der EU-Vorschriften werden auf regionaler oder lokaler Ebene umgesetzt, weshalb eine derartige Kooperation mit Vertretern der Gebietskörperschaften sinnvoll erschien. Der AdR besitzt ein Mitspracherecht in sämtlichen Bereichen, die sich auf die lokale oder regionale Ebene direkt auswirken. Dazu zählen u.a. Regionalpolitik, Umweltrecht, Bildung, Gesundheit, Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt.

Der AdR setzt sich aus 350 Mitgliedern zusammen, welche auf Vorschlag der nationalen Regierungen vom Rat für eine fünfjährige Funktionsperiode ernannt werden. Österreich ist mit 12 Mitgliedern im AdR vertreten, wobei jedes Bundesland einen Vertreter vorschlägt, Städte- und Gemeindebund gemeinsam 3 Mitglieder entsenden.

Derzeit ist der Österreichische Gemeindebund im AdR durch drei Mitglieder: als Hauptmitglied VBgm. Dr. Carmen Kiefer und LAbg. GR Hannes Weninger, sowie Bgm. Bernadette Schöny als Stellvertreter/in vertreten.

Rat der Gemeinden und Regionen Europas – RGRE (CCRE)

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EU-Info

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), der 1951 von einer Gruppe von Bürgermeistern in Genf gegründet wurde, stellt heute die größte Vertretung lokaler und regionaler Interessen auf europäischer Ebene dar. Über seine Mitgliedsverbände in mehr als 30 europäischen Staaten vertritt der RGRE ca. 100.000 lokale und regionale Gebietskörperschaften.

Der RGRE setzt sich für die Wahrung lokaler und regionaler Interessen im europäischen Gesetzgebungsprozess ein, im Rahmen seiner Ausschüsse und Arbeitsgruppen werden gemeinsame Positionen dazu erarbeitet. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Umweltpolitik, Vergaberecht, Regionalpolitik , Verkehrs-, Energie- und Sozialpolitik. Der RGRE bildet die europäische Sektion im Weltverband der Kommunen, UCLG.

Seit Dezember 2016 ist Stefano Bonaccini Präsident des RGRE. Der Österreichische Gemeindebund stellt mit VBgm. Dr. Carmen Kiefer und Bgm. Arnold Marbek, sowie Bgm. Pauline Sterrer, LAbg. GR Hannes Weninger als Stellvertreter im Hauptausschuss (Policy Comitee) zwei Mitglieder, Vize-Bgm. Dr. Carmen Kiefer ist überdies Mitglied im Ständigen Gleichstellungsausschuss des RGRE.

Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats – KGRE

Der Europarat verfügt mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (Kongress) in Strassburg seit 1994 über ein Organ der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Der Kongress bildet neben dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung das dritte politische Gremium des Europarats. In der 1949 gegründeten internationalen Organisation arbeiten 47 Mitgliedstaaten in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zusammen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution des Europarats. Nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union!

Der Kongress der Gemeinden und Regionen vertritt die Kommunen und Regionen und gewährleistet die Förderung der bürgernahen Demokratie in den 47 Mitgliedstaaten. Er setzt sich aus zwei Kammern – der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen – sowie drei Ausschüssen zusammen und umfasst 648 gewählte Mitglieder, die mehr als 200.000 europäische Gebietskörperschaften vertreten.

Der Kongress kann Entschließungen und Empfehlungen an die Parlamentarische Versammlung und an das Ministerkomitee richten, hat also – ähnlich dem Ausschuss der Regionen der EU – beratenden Charakter. Darüber hinaus ist der Kongress eine Monitoring-Einrichtung, der die Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung durch die Mitgliedstaaten überwacht und Empfehlungen an das Ministerkomitee und die Mitgliedstaaten richtet.

Österreich hat, wie alle 47 Europaratsmitglieder, diese Charta ratifiziert. Die letzte Monitoring-Mission des Kongresses in Österreich fand im Jahr 2019 statt. Der Kongress beobachtet weiters Kommunal- und Regionalwahlen und organisiert Kooperationsaktivitäten für Bürgermeister, Gemeindevertreter sowie Regionalpolitiker zu den Themen Leadership, Korruptionsvorbeugung, Finanzplanung, Gleichstellung der Geschlechter usw.

Von den sechs österreichischen Mitgliedern ist der Österreichische Gemeindebund durch Bgm. Pauline Sterrer, LAbg. GR Hannes Weninger und Bgm. Waltraud Schwammer als Stellvertreter im Plenum vertreten. Auch hier gibt es eine zweijährige Rotation mit dem Städtebund.

Gemeinde-Partnerschaften

Grenzüberschreitende Partnerschaften zwischen Gemeinden bestehen seit Jahrzehnten. Sie dienen vor allem dazu, Partner aus anderen Staaten mit gleichgelagerten Interessen besser kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen.

Zu den europäischen Pionieren beim Aufbau von Gemeindepartnerschaften zählt etwa die österreichische Gemeinde Bad Schallerbach, die im Jahr 2005 das 50jährige Bestehen ihrer Partnerschaft mit dem belgischen Koksijde feierte.

Partnerschaftsbörse

Der europäische Dachverband RGRE bietet, ebenfalls im Internet, eine Partnerschaftsbörse an, wo Gemeinden einerseits Einsicht in vorliegende Partnerschaftsgesuche nehmen können, andererseits aber auch direkt und unkompliziert nach Partnern suchen können.