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Auf die WiEReG-Meldung nicht vergessen!

Ab 16. August 2018 drohen auch den Gemeinden empfindliche Finanzstrafen, falls bis dahin die Erstmeldung zu KGs, GmbHs, Genossenschaften oder auch Vereinen an das „Wirtschaftliche Eigentümer Register“ unterbleibt. Auch Gemeinde-Immobiliengesellschaften sind zu melden.

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurde im Sommer 2017 in Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/849 beschlossen. Das Gesetz verfolgt den Zweck, das wirtschaftliche Eigentum beispielsweise an Personen- oder Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Stiftungen etc. an konkreten natürlichen Personen festzumachen. Hintergrund ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

Meldung jetzt unmittelbar erforderlich

In unserem Artikel vom 27. April 2018 haben wir bereits über die Inhalte dieser auch für die Gemeinebene relevante Meldeverpflichtung berichtet. Die Meldung hat nun unmittelbar zu erfolgen (Fristende ist der 1. Juni 2018). Aufgrund einiger Unklarheiten sowie EDV-technischer Probleme hat das BMF aber zugestanden, dass das Unterbleiben von WiEReg-Meldungen nicht bereits ab dem 1. Juni 2018, sondern „erst“ ab dem 16. August 2018 im Wege eines automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens sanktioniert wird.

Fallbeispiel „Immobilien-KG im Eigentum einer Gemeinde“

  • Sachverhalt: Nachdem es sich bei einer Gemeinde um eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) handelt, kann über diese kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden, da eine KöR definitionsgemäß keine rechtlichen Eigentümer hat. Wenn auch der Kommanditist über keine Beteiligung von mehr als 25 Prozent an der Immobilien-KG der Gemeinde hält (die KG also zu mindestens 75 Prozent im Eigentum der Gemeinde steht) und auch sonst keine natürliche Person Kontrolle auf die KG ausübt, so kann in diesem Fall kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden.
  • Subsidiäre Meldung erforderlich: Aufgrund des obigen Sachverhalts ist gesetzlich eine Meldung der obersten Führungsebene (also der Geschäftsführung bzw. der rechtlichen Vertreter der Immobilien-KG) vorgesehen.
  • Anleitung für die Selbst-Meldung über das Unternehmensserviceportal (USP): Nach dem Registrierungs- und Anmeldevorgang sowie dem Aufrufen des Formulars ist für die subsidiäre Meldung auf der Seite „Rechtsträger“ das Häkchen bei „Meldung der natürlichen Personen, die der obersten Führungsebene der Gesellschaft angehören“ zu setzen. Ist dies angehakt, gibt es somit nur noch die Möglichkeit, die Geschäftsführung bzw. die rechtlichen Vertreter der KG als subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer der Immobilien-KG zu melden, da diese die KG nach außen vertreten.
    Dementsprechend sind auf der nächsten Seite im Formular die für die Gemeinde handelnden Organe (im Regelfall der Bürgermeister durch seine Funktion als rechtlicher Vertreter der KG) als subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer zu melden. ACHTUNG: Das Registerblatt „Direkte wirtschaftliche Eigentümer“ heißt auch bei einer subsidiären Meldung „Direkte wirtschaftliche Eigentümer“, jedoch ist im aktuellen Fallbeispiel bei der betreffenden Person bei „Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses“ dann „Angehöriger der Führungsebene“ auszuwählen.
    Durch diese zwei Maßnahmen (Häkchen für subsidiäre Meldung und Auswahl „Angehöriger der Führungsebene“) ist eindeutig, dass es sich hier nur um eine subsidiäre Meldung der Geschäftsführung handelt.

Informationen zur Meldung und Ansprechpartner

  • Umfassende Informationen und Fallbeispiele zur Abgabe der korrekten Meldungen finden sich auf der Website www.bmf.gv.at/wiereg.
  • Das BMF hat unter +43 (0)50 233 733 auch eine Service-Hotline eingerichtet, schriftliche Anfragen können an wiereg-registerbehoerde(at)bmf.gv.at gerichtet werden.
  • Meldungen an das WiEReg-Register können entweder selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) unter www.usp.gv.at  oder durch Parteienvertreter (z.B. ihren Steuerberater) vorgenommen werden.
Obwohl die Frist für die Meldung nun verlängert wurde, müssen sich Gemeinden mit der Meldepflicht befassen. ©jd photodesign/fotolia.de