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Zwettler Bürgermeister wird gegen Urteil berufen

5.5.2015 – Zwettls Bürgermeister Herbert Prinz wehrt sich gegen die hohe Geldstrafe zu der er am 27. April im Landesgericht Krems an der Donau nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Er hat noch am Donnerstag, den 30. April – kurz vor Auslaufen der Frist – Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel eingelegt, das heißt, die Strafe kann zumindest nicht höher werden.

Dem Land geschadet

Der Bürgermeister der Bezirkshauptstadt im nördlichen Waldviertel (NÖ) wurde am 27. April vom Schöffensenat im Landesgericht Krems an der Donau nicht rechtskräftig zu 36.000 Euro Strafe verurteilt, weil er das Land durch eine nicht getätigte Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und einen nicht erteilten Abbruchauftrag geschädigt haben soll. Dabei geht es um Hütten, die auf einem als Grünland ausgewiesenen Grundstück zum Zwecke einer Sonnwendfeier errichtet wurden. 

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©Stadtgemeinde Zwettl
Wegen dieser Hütten hat Bürgermeister Herbert Prinz nun eine Menge Ärger am Hals.

Ganz anders als der Schöffensenat sieht das der Bürgermeister, denn zum Zeitpunkt der Anklage war das eingeleitete Umwidmungsverfahren schon über ein Jahr positiv beendet. Das heißt, die Hütten standen nun rechtmäßig auf dem Platz.

Riedl: „Überzogene Strafe“

Auch Alfred Riedl, Präsident des ÖVP-Gemeindevertreterverbandes in Niederösterreich, hält das Ganze für ein Fehlurteil mit einer überzogenen Strafe: „Es gibt den gleichen Sachverhalt in Lunz. Dort wurde der Bürgermeister freigesprochen. Herbert Prinz hat ja nicht weggeschaut, sondern das Umwidmungsverfahren eingeleitet, das ja auch vom Land so letztendlich genehmigt wurde.“ Der Gemeindevertreterverband kann Bürgermeistern grundsätzlich mit einer Strafrechtsversicherung und der Rechtsberatung zur Seite stehen und wird dies auch in diesem Fall anbieten.

Dworak: „Werden bald keine Bürgermeister mehr finden“

Rupert Dworak, der Präsident des SPÖ-Gemeindevertreterverbandes in Niederösterreich, fürchtet, dass sich bei gehäuft auftretenden Verurteilungen kein Kandidat mehr finden wird, der Bürgermeister werden möchte: „Der Bürgermeister steht immer zwischen den Erwartungen und Wünschen der Bürger und dem Gesetz. In diesem Fall wollte Herbert Prinz den Gemeindebürgern etwas Gutes tun und die Hütten für die Sonnwendfeier nicht abreißen lassen. Aber auch als Bürgermeister darf man sich – selbst wenn es zugunsten der Allgemeinheit wäre – keine Gesetzesbeugung oder -übertretung erlauben, denn man haftet oft persönlich.“

Kommunalnet hält Sie am Laufenden, ob der Bürgermeister am Ende wirklich die Strafe zahlen muss.

Herbert Prinz hat sich nach Absprache mit seiner Familie und seinem Anwalt dazu entschieden, gegen das Urteil und die Strafe zu berufen. ©Stadtgemeinde Zwettl