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Zentrales Wählerregister kommt

19.10.2016 – Im Verfassungsausschuss einigte man sich auf ein „kleines Wahlrechtspaket“: Zentraler Punkt ist die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters, das künftig als Grundlage für die Erstellung der Wählerverzeichnisse dienen wird. Außerdem kommt die Online-Unterstützung von Volksbegehren und der Ersatz der Kosten der Wahlwiederholung.

Die Wiederholung sowie die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl haben nun im Parlament dazu geführt, dass sich die Abgeordneten rasch auf ein kleines Wahlrechtspaket geeinigt haben. Der Verfassungsausschuss hat am 17. Oktober 2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Darin enthalten sind die Einführung des Zentralen Wählerregisters (ZWR), Vereinfachungen bei Volksbegehren, die Kostenübernahme für die Wiederholung und Verschiebung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch Bund und Länder und rechtliche Klarstellungen für Bundeswahlen.

Zentrales Wählerregister bis Anfang 2018 startklar

„Mit der Einrichtung eines neuen Zentralen Wählerregisters wird nicht nur die administrative Umsetzung von Wahlen erleichtert, es wird damit auch die elektronische Teilnahme an Volksbegehren ermöglicht und eine neue Qualität im demokratischen Willenbildungsprozess in Österreich erreicht“, betonen die Einreicher des Antrags Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Peter Wittmann (SPÖ) nach dem Beschluss im Ausschuss. Das ZWR bringt auch den Vorteil, dass Doppelregistrierungen oder andere Unregelmäßigkeiten vermieden werden und die Ausstellung und Nutzung von Wahlkarten lückenlos dokumentiert werden können.

Das ZWR ist auch Grundvoraussetzung für die Online-Unterstützung von Volksbegehren. Auch Auslandösterreicher könnten dann ein Volksbegehren unterstützen. Mittels Bürgerkarte bzw. der Handysignatur wird es künftig möglich sein von zu Hause aus zu unterschreiben. Die Möglichkeit, auch direkt am Gemeindeamt zu unterschreiben, wird aber damit nicht abgeschafft – im Gegenteil, durch das ZWR wird dies in jedem beliebigen Gemeindeamt möglich sein. Diese Maßnahme wird es notwendig machen, dass der/die Gemeindebedienstete bei jedem Unterschreibungswilligen künftig nachsehen muss, ob er dies nicht schon an einem anderen Gemeindeamt getan hat. Es gibt aber auch eine kleine Erleichterung für Gemeinden: Das Eintragungslokal für Volksbegehren muss künftig nicht mehr am Sonntag offen gehalten werden.

Detailliert gestaltet werden soll das neue Prozedere im „Volksbegehrengesetz 2018“. In diesem Gesetz soll dann auch geregelt werden, dass schon die für ein Volksbegehren im Vorfeld notwendigen Unterstützungserklärungen elektronisch abgegeben werden können.

Wähler dürfen ihre Stimmzettel wieder selbst einwerfen

In diesem kleinen Wahlrechtspaket wurden auch einige rechtliche Weichenstellungen getroffen, die sich aus der Aufhebung der Bundepräsidentenstichwahl ergeben haben. So ist etwa geplant, vorläufig zu den alten Wahlkuverts ohne Lasche zurückzukehren. Außerdem wird rechtlich klar gestellt, dass jeder Wähler wieder selbst seine Stimmzettel im Kuvert in die Urne werfen darf.

Neu definiert wird die Rolle der einzelnen Wahlorgane beim Registrieren und beim Auszählen von Wahlkarten. So ist künftig die Bezirkswahlbehörde – „allenfalls unter Heranziehung von Hilfsorganen“ – dafür zuständig, die bis zum Wahlschluss eingelangten Briefwahlkarten am Tag nach der Wahl um 9:00 Uhr auf die Unversehrtheit des Verschlusses und das Vorliegen der eidesstaatlichen Erklärung zu prüfen. Nach geltender Rechtslage ist dafür der „Bezirkswahlleiter unter Beobachtung durch die anwesenden Beisitzer“ zuständig.

Ausschuss ebnet Weg für Wahlkostenübernahme

Wie von Innenminister Wolfgang Sobotka am Gemeindetag angekündigt, werden Bund und Länder sich die Kosten, die den Gemeinden durch Aufhebung und Verschiebung der Bundespräsidentenwahl entstanden sind, teilen und den Gemeinden refundieren. Konkret wird ein Pauschalbetrag von 2,35 Euro pro Wahlberechtigtem überwiesen.

Eine detailreichere Einschätzung, welche Auswirkungen diese Reform nun auf die Gemeinden haben wird, kann erst nach einem endgültigen Gesetzesvorschlags erfolgen. Derzeit sind noch kleinere Änderungsanträge wahrscheinlich.

Das zentrale Wählerregister ist nur ein Aspekt des Wahlrechtspakets. © lucazzitto – Fotolia.com