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Wifi4EU – Gemeinden können sich ab sofort registrieren

Die Europäische Union fördert ab 2018 europaweit die Errichtung von freien WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen in Gemeinden. Das Portal ist online und Gemeinden können sich für die Förderung registrieren. Ab 15. Mai gilt: Wer schneller ist, hat die besseren Chancen.

Die WiFi4EU-Initiative hat freies WLAN in ganz Europa zum Ziel. Besonders dort, wo noch kein Hochgeschwindigkeitsbreitband verfügbar ist. Alle EU-Bürger sollen davon profitieren und in ganz Europa an öffentlichen Orten freien Internetzugang haben. Und: Eine einzige Registrierung soll den Benutzerinnen und Benutzer Zugriff auf alle WiFi4EU-Hotspots in jedem Mitgliedstaat der EU geben. Die Fördermittel stammen aus dem europäischen Förderinstrument CEF (Connecting Europe Facility).

First come, first serve“ gilt erst bei Antragstellung

Am 20. März 2018 wurde die WIFI4EU-Online-Plattform frei geschaltet. Somit können sich Gemeinden nun für eine WIFI4EU-Förderung registrieren. Wichtig ist: Die Antragstellung für einen WIFI4EU-Voucher beginnt am 15. Mai. 13.00. Das Windhundprinzip gilt für die Antragstellung, nicht die Registrierung! Interessierte Gemeinden sollten versuchen, den Antrag tatsächlich am 15. Mai abzuschicken. Um eine geografische Ausgeglichenheit dennoch zu garantieren wurden jedem Land 15 solcher Gutscheine für Hotspots zugesichert.

Registrierung nun bereits möglich

Für die Registrierung ist ein sogenannter EU-Login erforderlich. Es ist ratsam, das Passwort zu notieren bzw. zu speichern, da es auch für allfällige zukünftige europäische Förderanträge der Gemeinde benötigt werden könnte. Gemeinden, die bereits ein EU-Login Passwort haben, sollten dieses für die Registrierung benutzen.

Nach erfolgter Eingabe des Passworts werden die Antragsteller zur (etwa 10 Minuten dauernden) Registrierung der Gemeinde weitergeleitet.

Im ersten Schritt (Art der Registrierung) sind „Österreich “ und „Gemeinde“ auszuwählen. Im zweiten Schritt sind die Angaben zur Gemeinde und zum Rechtsvertreter einzutragen. Alle österreichischen Gemeinden werden vom System automatisch erkannt. Im letzten Schritt folgen die Angaben zur zuständigen Kontaktperson, die sich vom Rechtsvertreter unterscheiden kann.

Am Ende des Prozesses stehen die Überprüfung der Daten sowie die Einverständniserklärung. Alle Bedingungen sind zu akzeptieren:

  • Jede WLAN-Installation muss hohe Breitbandgeschwindigkeiten bieten. Der Internetzugang wird kostenlos und diskriminierungsfrei mindestens drei Jahre zur Verfügung gestellt.
  • WLAN-Zugangspunkte, die sich mit vorhandenen Angeboten überschneiden, erhalten keine Förderung.
  • Finanziert werden Anschaffungs- und Installationskosten drahtloser Internetzugangspunkte. Betriebskosten fallen nicht unter die Förderung.
  • Die WLAN-Zugangspunkte verwenden eine von der Kommission bereitzustellende gemeinsame visuelle Identität einschließlich einer gemeinsamen SSID „WIFI4EU“.
  • Empfänger eines WIFI4EU-Gutscheines verpflichten sich, benötigte Geräte und damit verbundene Installationsdienste im Einklang mit geltendem Recht zu besorgen. Sie verwenden die jeweils neueste und beste auf dem Markt verfügbare WLAN-Technologie.
  • Ich habe die Bedingungen für diesen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen gelesen und verstanden.
  • Ich versichere, dass ich befugt und ermächtigt bin, im Namen der Gemeinde einen entsprechenden Antrag zu stellen.
  • Ich versichere, dass die Angaben auf diesem Portal und in Verbindung mit WIFI4EU richtig, vollständig und genau sind. Ich erkenne hiermit an, dass die Europäische Kommission oder eine beauftragte Agentur diese Informationen verifizieren kann.

Weitere Informationen zu den Eckpunkten der wifi4EU-Initiative erhalten Sie in den Artikeln in der Box „Mehr zum Thema“.

Alle Informationen und weitere Details finden Sie auch auf Deutsch auf der Homepage von wifi4EU. Bei Fragen können Sie sich auch an das Breitbandbüro des bmvit: unter www.breitbandfoerderung.at oder telefonisch unter (0)1 711 62 65 0 bzw. (0)800 21 53 59 und per E-Mail an breitbandbuero(at)bmvit.gv.at wenden.

Nach dem "First come, first serve"-Prinzip werden die ersten Förderanträge von Gemeinden bedient. Um gleichzeitig einen geografischen Ausgleich zu schaffen, werde die EU dafür sorgen, dass jedes Land zumindest 15 solcher Gutscheine bekommen soll. (Bildquelle: wifi4eu.eu)