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Was bringt 2018 für die Gemeinden?

22.12.2017 – Neue Regierung, neues Jahr: Auch 2018 bringt wieder eine ganze Fülle an Aufgaben, Reformen und Änderungen. Wahlrecht, Kinderbetreuung, die Abschaffung des Pflegegresses sind nur einige Bereiche, in denen sich was ändern wird.

Derzeit kann man in fast jeder Zeitschrift lesen, wie sich das Jahr 2018 für einen selbst entwickeln wird. Während die Zukunft, die uns in den Horoskopen prognostiziert wird, selten eintrifft, wissen wir relativ genau, was das Jahr 2018 für die Kommunen bringt. Die Kommunalnet-Redaktion und die Gemeindebund-Experten für Europa, Mag. Daniela Fraiß, für Recht, Mag. Bernhard Haubenberger, sowie für Finanzen Konrad Gschwandtner, BA, haben alle relevanten kommunalen Themen für Sie zusammengetragen.

Bildung: Schulcluster ab September

Ein wesentlicher Teil des Bildungsreformgesetzes 2017 betrifft die Bildung von sogenannten Schulclustern (mehrere Schulen werden unter eine Leitung gestellt; die freiwerdenden Ressourcen werden für Assistenzpersonal/Sekretariate eingesetzt). Bis September 2018 sind Ausführungsbestimmungen der Länder zu erlassen, aufgrund derer Cluster gebildet werden können. Neben einem flexibleren Einsatz von pädagogischem Personal sollen Schulcluster vor allem die Existenz kleinerer Schulstandorte sichern.

Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018

Mit 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Geltung, die für Datenanwender und daher auch für Gemeinden wesentliche Änderungen bringen wird. So müssen alle Gemeinden ausnahmslos einen Datenschutzbeauftragten benennen (auch mehrere Gemeinden können einen gemeinsam benennen). Das Datenverarbeitungsregister (DVR) wird eingestellt, stattdessen müssen Datenanwender (dezentral) ein Verzeichnis ihrer Datenverarbeitungen führen. Hinzukommen je nach Ausgangslage Datensicherungs- und Datensicherheitsmaßnahmen, die vorzunehmen sind, um unzulässige Datenanwendungen zu verhindern und Datenmissbrauch vorzubeugen.

Ertragsanteile und Finanzausgleich

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Das Finanzministerium prognostiziert derzeit einen Zuwachs der Gemeindeertragsanteile von bis zu fünf Prozent für das kommende Jahr. Allerdings könnten die Vorhaben der neuen Regierung diese Steigerung wieder zunichte machen. ©gina sanders/fotolia.com

Auf Basis der auch 2018 positiven konjunkturellen Entwicklung (das reale BIP-Wachstum soll gemäß dem WIFO +2,8% betragen) prognostiziert das Finanzministerium derzeit einen Zuwachs der Gemeindeertragsanteile von bis zu fünf Prozent für das kommende Jahr. Diese durchaus erfreulichen Zahlen werden jedoch an den Entwicklungen der Umlagen und Transfers der Gemeinden (vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich) sowie an künftigen steuerpolitischen Maßnahmen der neuen Bundesregierung (die zu einem Rückgang der gemeinschaftlichen Bundesabgaben etwa durch neue Steuerabsetzbeträge oder Befreiungen führen können) zu messen sein.

Ob bzw. in welcher Form die im Regierungsprogramm angekündigte Weiterentwicklung des (grundsätzlich bis Ende 2021 fix vereinbarten) Finanzausgleichs erfolgen wird und ebenso ob auch die neue Bundesregierung die bisher vor allem vom ehemaligen Finanzminister forcierte aufgabenorientierte Verteilung von Gemeindeertragsanteilen weiter vorantreibt, wird sich 2018 sicherlich zeigen. Jedenfalls werden die Finanzausgleichspartner (Bund, Länder, Gemeindebund und Städtebund) schon sehr früh im Jahr 2018 gefordert sein, wenn es darum geht, die auslaufenden 15a-Vereinbarungen im Bereich Kinderbetreuung und Schulen sowie die nötige Kostenersatzregelung für das in § 330a ASVG vom Bundesgesetzgeber normierte Regress-Verbot zu verhandeln.

Europäische Schwerpunktsetzung für 2018

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In der EU wird 2018 spannend. Aufgrund der Siebenjahresplanung des EU-Haushalts müssen 2018 die Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sowie die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik für die Zeit nach 2020 vorgelegt werden. ©Gemeindebund

Auf europäischer Ebene ist 2018 das Jahr zahlreicher Weichenstellungen. Aufgrund der Siebenjahresplanung des EU-Haushalts müssen 2018 die Vorschläge für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sowie die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik für die Zeit nach 2020 vorgelegt werden. Regionalpolitik und Gemeinsame Agrarpolitik sind nach wie vor die größten Haushaltsposten der Union. Der mehrjährige Finanzrahmen, der wesentlich vom Wegfall des britischen Nettobeitrags geprägt sein wird, muss einen Ausgleich zwischen neuen und alten Prioritäten schaffen. Zu den neuen Prioritäten zählen ganz klar mehr europäisches Engagement in den Bereichen Forschung, Digitalisierung und Migrationspolitik. Kürzungen bei der Regionalpolitik sowie der ländlichen Entwicklung würden sich jedoch direkt auf Investitionen in den Regionen und Gemeinden auswirken. Der schwierige Spagat zwischen möglichem Wegfall liebgewonnener Förderungen und neuen Programmen für Zukunftstechnologien wird nicht von heute auf morgen gelingen, 2018 wird entscheidend dafür sein, welche Investitionsprioritäten die EU nach 2020 setzt.

Der mehrjährige Finanzrahmen wirkt sich natürlich auf Zuweisungen und Förderprogramme aus. Die Gemeinden beteiligen sich über den europäischen Dachverband RGRE an den Diskussionen und zeigen Politikbereiche auf, die aus lokaler Sicht besonders erfolgreich sind bzw. wo es noch Handlungsbedarf gibt. Großen Handlungsbedarf aus Sicht der Juncker-Kommission gibt es bei der Digitalisierung. Der Ausbau von 5G, die Förderung lokaler Hotspots mittels WIFI4EU und das einheitliche digitale Zugangsportal werden die Gemeinden 2018 direkt betreffen. Im Rahmen von WIFI4EU sind 2018 zwei Förderaufrufe zu erwarten, die sich direkt an Gemeinden richten und öffentliche WLAN-Hotspots mit bis zu 15.000 Euro fördern. Der erste Aufruf ist zu Jahresbeginn zu erwarten, der zweite etwa zur Jahresmitte.

EU-Trinkwasserrichtlinie und Wiederverwendung von Abwässern

Ein Jahr vor Mandatsende von EU-Kommission und Parlament müssen die letzten gesetzgeberischen Vorhaben veröffentlicht werden. Aus Gemeindesicht stehen 2018 die Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie sowie ein Vorschlag zur Wiederverwendung von Abwässern im Fokus. Nur bei zügiger Behandlung können diese Dossiers vor den Parlamentswahlen im Mai/Juni 2019 abgeschlossen werden, ansonsten ist mit einem Aufschub bis 2020 zu rechnen.

Energieeffiziente Straßenfahrzeuge: EU will mehr

Und auch ein Dauerbrenner des Umwelt- bzw. Vergaberechts kommt wieder: Die Richtlinie über saubere und energieeffiziente Straßenfahrzeuge. Gemeinden wären von den aktuell vorgeschlagenen Änderungen nicht mehr nur als Käufer sondern auch als Auftraggeber von Verkehrsdienstleistungen oder Dienstleistungen der Abfallwirtschaft betroffen. Die Fuhrparks von Dienstleistern müssten in Zukunft den Sauberkeits- und Effizienzkriterien der Richtlinie entsprechen, was bei Vergaben öffentlicher Auftraggeber zu berücksichtigen wäre.

Europäische Gleichstellungskonferenz im Juni

Bilbao 2018
Im Juni findet in Bilbao eine europäische Konferenz zu Gleichstellung auf kommunaler Ebene statt.

Der europäische Dachverband der Gemeindeverbände, RGRE, lancierte bereits vor mehr als zehn Jahren die Europäische Gleichstellungscharta von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Von 11. bis 13. Juni 2018 organisiert der RGRE gemeinsam mit dem baskischen Gemeindebund eine Gleichstellungskonferenz in Bilbao, wo es nicht nur um die Gleichstellung der Geschlechter in Politik und Verwaltung, sondern auch um Diversität, die sichere Gestaltung öffentlicher Räume, Integration und Entwicklungszusammenarbeit geht. Zielgruppe sind Entscheidungsträger der lokalen Ebene, nähere Informationen zur Konferenz finden sich hier.

Fusionen: Aus vier werden zwei Gemeinden

In Oberösterreich wird es im kommenden Jahr gleich zwei Gemeindefusionen geben. Mit 1. Jänner 2018 legen sich die Gemeinden Schönegg und Vorderweißenbach zusammen. Die Besonderheit hierbei ist, dass die eine aus dem Bezirk Rohrbach kommt und die andere aus Urfahr-Umgebung. Durch eine Verschiebung der Bezirksgrenze wird die neue Großgemeinde „Vorderweißenbach“ einheitlich zum Bezirks Urfahr-Umgebung gehören. Die zweite Gemeindefusion findet im Bezirk Grieskirchen statt. Hier wird aus Peuerbach und Bruck-Waasen mit dem Jahreswechsel „Peuerbach“. Mit 4.500 Einwohnern wird sie ähnlich groß wie die Bezirkshauptstadt Grieskirchen (5.000 EW) sein. Damit hat Österreich ab Jahreswechsel nur mehr 2.098 Gemeinden.

Grundsteuer: Erste Ergebnisse der Bundes-Arbeitsgruppe erwartet

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Die im Rahmen der FAG-Verhandlungen eingesetzte bundesweite Arbeitsgruppe wird im Frühjahr 2018 ihr Reformmodell für eine Grundsteuer NEU vorlegen. © skywalk154 – Fotolia.com

Die im Rahmen der FAG-Verhandlungen (2015/2016) eingesetzte bundesweite Arbeitsgruppe wird im Frühjahr 2018 ihr Reformmodell für eine Grundsteuer NEU vorlegen. Da die Bewertung künftig nicht mehr durch die Finanzämter, sondern durch die Gemeinden selbst erfolgen soll (die darüber hinaus auch den Steuersatz frei wählen können), ist eine umfassende Vereinfachung der Bewertung erforderlich. Gleichzeitig soll den Gemeinden vom Bundesgesetzgeber künftig auch die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Zonierungen innerhalb des Gemeindegebiets oder auch gewisse Zuschläge (z.B. zur Baulandmobilisierung) treffen zu können. Aufgrund des Umfangs und der nötigen Vorarbeiten zu einer solchen Reform wird es jedenfalls langer Übergangsfristen bedürfen (dementsprechend werden auch die aktuellen Einheitswertbescheide noch einige Jahre nach Inkrafttreten der Reform in Geltung stehen).

Ende 2017 hat das Finanzministerium mitgeteilt, dass die bereits im Herbst 2012 (!) angekündigte „automatisierte Einheitsbewertung von Neubauten“ (Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke) ab nun von allen Finanzämtern flächendeckend erfolgen wird. Dementsprechend hat das BMF ersucht, dass die Gemeinden alle Daten zu Neubauten von Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken vollständig in das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) eintragen sollen.

Kinderbetreuung: Einige 15a-Vereinbarungen laufen aus

Im kommenden Jahr laufen gleich drei Vereinbarungen im Kindergartenbereich aus, jene über das Gratiskindergartenjahr, die sprachliche Frühförderung und jene über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, die im September 2017 um ein Jahr verlängert worden ist. Erwartet wird, dass es in all diesen Bereichen Nachfolgeregelungen geben wird.

Pflege: Verhandlungen über die Kostenfolgen des Pflegeregress-Verbots

Am 29. Juni 2017 wurde der mit 1. Jänner 2018 in Kraft tretende neue § 330a ASVG im Nationalrat beschlossen. Gemäß dieser im Verfassungsrang stehenden Verbotsnorm ist es den Ländern ab 1. Jänner 2018 untersagt, Ersatzansprüche gegenüber Bewohnern von Pflegeheimen bzw. deren Angehörigen geltend zu machen. Laufende Verfahren sind einzustellen. Anderslautende landesgesetzliche Bestimmungen werden automatisch außer Kraft gesetzt. Leider hat der Bund nicht nur die Mehrkosten dieser Reform (§ 330b ASVG sieht eine Abgeltung von lediglich 100 Mio. Euro pro Jahr vor) völlig falsch eingeschätzt und nur den Wegfall bisheriger Einnahmen der Länder aus dem Vermögensregress angesetzt (nicht jedoch u.a. den Wegfall bereits getroffener Zahlungsvereinbarungen und generell die nun stark steigende Nachfrage für Heimplätze), sondern es auch verabsäumt, die notwendigen gesetzlichen Übergangsbestimmungen zu treffen. Somit kann de facto seit Bekanntwerden des Regress-Verbots (1-2 Tage vor dem NR-Beschluss vom 29.6.2017) nicht mehr auf Vermögen zugegriffen werden, selbst wenn es Vereinbarungen mit Selbstzahlern oder Exekutionstitel gegeben hätte, da diese nicht eingehalten bzw. beeinsprucht wurden und werden.

Den Protesten der Länder und Gemeinden, letztere haben hunderte Resolutionen für eine vollständige Kostenabgeltung verabschiedet, wurde nun von der Regierung insofern nachgekommen, dass im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 folgender Passus enthalten ist: „Klärung der Gegenfinanzierung von entgangenen Einnahmen durch die Abschaffung des Pflegeregresses“. Die entsprechenden Verhandlungen werden in den nächsten Monaten stattfinden.

Vergabe: Höhere Oberschwellenwerte

Mit dem Knallen der Sektkorken sind für die EU-weite Bekanntmachung von Vergabeverfahren neue Wertgrenzen heranzuziehen. Diese werden bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen von derzeit 209.000 Euro netto auf 221.000 Euro netto und bei Bauaufträgen von 5.225.000 Euro netto auf 5.548.000 Euro angehoben. Die Schwellenwerte für Verfahren im Unterschwellenbereich bleiben davon unberührt.

Im Jahr 2018 wird mit großer Wahrscheinlichkeit die längst ausstehende Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien mit raschem Inkrafttretenszeitpunkt erfolgen. Neben durchwegs positiven Punkten vor allem im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit und im Bereich der Inhouse-Vergabe sieht die Richtlinie auch die Pflicht der E-Vergabe ab Oktober 2018 vor – die aber, wie die Richtlinie insgesamt, nur für Vergaben im Oberschwellenbereich gilt.

Inwieweit der Bundesgesetzgeber über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht (Gold-Plating) bleibt abzuwarten. Zu hoffen ist, dass es bei der bestehenden Regelung bleibt, wonach nur gleichartige Dienstleistungen zwecks Ermittlung des geschätzten Auftragswertes zusammenzurechnen sind, widrigenfalls man häufig in den Oberschwellenbereich kommt und europaweit ausschreiben müsste.

VRV: Nun sind die Länder am Zug

Dieser Tage wird die erste Novelle zur neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) vom Finanzminister erlassen. Die Novelle wurde gut ein Jahr lang intensiv mit BMF, Rechnungshof und den Ländern verhandelt. Sie bringt eine Reihe von Erleichterungen gegenüber der Stammfassung aus 2015 mit und sie bringt vor allem auch die Möglichkeit, dass das neue Haushaltsrecht für alle Länder und Gemeinden gemeinsam zum 1. Jänner 2020 in Kraft treten kann.

Betreffend die landesgesetzliche wie auch die EDV-technische Umsetzung des neuen kommunalen Haushaltswesens haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit Vertretern der Gemeindeaufsichtsbehörden und des Finanzministeriums eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, so etwa den Aufbau und die konkrete Darstellung der künftigen Voranschläge, Rechnungsabschlüsse und Bilanzen. Ende Februar werden die entsprechenden Vorlagen den EDV-Firmen zur homogenen technischen Umsetzung übergeben. Der Österreichische Gemeindebund wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die 2018 durchzuführenden ergänzenden landesgesetzlichen Maßnahmen zur VRV 2015 (z.B. Nachfolgeregelung für Darlehensaufnahmen für investive Zwecke, da der ao. Haushalt ja mit Anwendung der neuen VRV wegfällt) möglichst bundeseinheitlich und verwaltungsschonend kommen werden.

Nach den landesgesetzlichen Maßnahmen im ersten Halbjahr 2018 und auch den dann nötigen Anpassungen der EDV-Systeme können ab Sommer/Herbst konkrete Schulungsmaßnahmen für Gemeindebediensteten und anschließend Mandatare starten, sodass im Sommer/Herbst 2019 der erste Voranschlag nach der neuen VRV erstellt werden kann. Bereits 2018 können die Gemeinden Vorarbeiten für die Reform durchführen wie vor allem die (Erst)Erfassung samt Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten ihres Sachanlagevermögens.

Vier Landtagswahlen und ein Urnengang in der Tiroler Landeshauptstadt

©Christian Schwier Fotolia.com
In vier Bundesländern müssen die Bürger 2018 die Wahllokale aufsuchen. 2018 geht auch das Zentrale Wählerregister in Betrieb. ©Christian Schwier Fotolia.com

In vier Bundesländern müssen die Bürger 2018 die Wahllokale aufsuchen. 2018 geht auch das Zentrale Wählerregister in Betrieb. ©Christian Schwier Fotolia.com

2018 wäre ein „Superwahljahr“ geworden, wäre die Nationalratswahl nicht um ein Jahr vorgezogen worden. Durchzuführen sind 2018 vier Landtagswahlen: am 28. Jänner jene in Niederösterreich, am 25. Februar jene in Tirol, am 4. März jene in Kärnten und am 22. April voraussichtlich jene in Salzburg. Den Gemeinderat und Bürgermeister müssen 2018 nur die Innsbrucker am 22. April wählen.

Zentrales Wählerregister

Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 wurde das Zentrale Wählerregister („ZeWaeR“) eingeführt.

In diesem Register sollen die Daten der Wählerevidenzen. Das Zentrale Wählerregister verspricht bei der administrativen Abwicklung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen eine Erleichterung, die auch vom Gemeindebund begrüßt wurde, insofern diese Applikationen auch grundsätzlich für Landes- oder Gemeindewahlen verwendbar sein sollen. In einem weiteren Schritt sind die Wählerevidenzen dazu geeignet, auch die Wählerdaten für Landes- oder Gemeindewahlen abzuspeichern. Entsprechende legistische Schritte der Länder sind noch nicht erfolgt.Die Umsetzungsmaßnahmen für dieses Register wurden 2017 vom BMI vorbereitet.
Die maßgeblichen Bestimmungen des Wahlrechtsänderungsgesetzes werden mit dem 1. Jänner 2018 in Kraft treten. Da es in diesem Jahr planmäßig keinen Wahlgang auf Bundesebene geben wird, liegen die ersten Herausforderungen für die Gemeinden in der Wartung der ständigen Wählerevidenz und in der Begleitung der Volksbegehren.
Unmittelbar mit dem Inkrafttreten des Wahlrechtsänderungsgesetzes sind die Gemeinden vor allem mit der Dokumentation von Unterstützungen bzw. Eintragungen für laufende Volksbegehren gefordert. Da das Zentrale Wählerregister es ab 2018 auch ermöglichen wird, dass ein Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder Gemeinde Österreichs unterstützt werden kann, ist der Datenstand des ZeWaeR als Grundlage dafür heranzuziehen. Diese Grundinformationen haben die Gemeinden bereitzustellen. Laut Information des BMI ist etwa Mitte Jänner die praktische Eintragung von Unterstützungen oder Unterzeichnungen über die neue Eintragungsoberfläche des ZeWaeR möglich sein.

Die Gemeinden wurden von dieser Vorgangsweise mittels Erlass des BMI vom 20.12.2017 über die Bezirkswahlbehörden in Kenntnis gesetzt. Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung wurden darin angekündigt.

Zukunft Europas: Verbandstreffen im Herbst geplant

Kommissions-Chef Jean Claude Juncker möchte noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament seine wichtigsten Vorhaben abschließen. ©European Union, 2014 / Source: EC-Audiovisual Service / Photo: Georges Boulougouris
Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker hat in seiner Rede skizziert, wie er sich eine Zukunft der EU vorstellt. Nun sind die Regionen und Gemeinden am Zug. ©European Union, 2014 / Source: EC-Audiovisual Service / Photo: Georges Boulougouris

Auch der Diskussionsprozess über die Zukunft Europas geht weiter. Gerade im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte sollten Gemeinden ihre Erfahrungen mit der Umsetzung von EU-Recht auch mit der Bundesregierung diskutieren, die in die Vorbereitungen des EU-Zukunftsgipfels in Sibiu/Hermannstadt involviert sein wird. Der Gemeindebund setzt in seiner Stellungnahme zum Weißbuchprozess auf eine bessere Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das die Gemeinden noch stärker betrifft als das Subsidiaritätsprinzip. Da eine bessere Zusammenarbeit mit den Gemeindeverbänden unserer Nachbarstaaten zur Untermauerung dieser Forderungen notwendig erscheint, organisiert der Gemeindebund in der zweiten Jahreshälfte ein Verbandstreffen mit Kollegen aus den Ländern der Donauraum- und Alpenraumstrategie.

Was bringt das Jahr 2018 den Gemeinden? ©Innovated Captures – Fotolia.com