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Wifi4EU: Anträge ab 15. Mai stellen

Die europäische Union fördert seit 2018 die Errichtung von freien WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen. Für die Förderung können sich Gemeinden ab Mitte Mai online registrieren – und müssen schnell sein.

Die Initiative Wifi4EU hat freies WLAN in ganz Europa zum Ziel. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen davon profitieren und kostenlosen Internetzugang haben. Die Errichtung von öffentlichen WLAN-Hotspots wird seit 2018 aktiv von der EU gefördert, europaweit stehen bis 2019 120 Millionen Euro zur Verfügung. Eine einzige Registrierung soll den Nutzerinnen und Nutzern Zugriff auf alle Wifi4EU-Hotspots in jedem Mitgliedsstaat der EU geben. Die Fördermittel stammen aus dem europäischen Förderinstrument CEF (Connecting Europe Facility).

Nach dem "First come, first serve"-Prinzip werden die ersten Förderanträge von Gemeinden bedient. Um gleichzeitig einen geografischen Ausgleich zu schaffen, werde die EU dafür sorgen, dass jedes Land zumindest 15 solcher Gutscheine bekommen soll. (Bildquelle: wifi4eu.eu)
Das Interesse an der Finanzierung öffentlicher Hotspots ist groß, bereits 8.790 Kommunen haben sich registriert. (Bildquelle: wifi4eu.eu)

Antragsstellung bis 15. Mai 2018

Die erste Ausschreibung startet am 15. Mai 2018 um 13 Uhr, Gemeinden können sich ab dann Gutscheine über 15.000 Euro für Wifi-Projekte sichern. Die Antragsstellung erfolgt nach dem Windhundprinzip, das gilt allerdings nicht für die Registrierung, die vorab erfolgt. Interessierte Gemeinden sollten also versuchen, den Antrag tatsächlich am 15. Mai abzuschicken. Um dennoch eine geografische Ausgeglichenheit zu garantieren, wurden jedem Land 15 solcher Gutscheine zugesichert.

Vorab-Registrierung nötig

Für die Registrierung ist ein EU-Login-Konto erforderlich, dabei sind folgende Angaben notwendig:

  • Land und Art der anzumeldenden Organisation (Gemeinde oder Gemeindeverband)
  • Information über die Gemeinde (Name der Gemeinde, offizielle Anschrift, Hausnummer und Postleitzahl)
  • Angaben zum gesetzlichen Vertreter (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse)
  • Angaben zur Kontaktperson, falls diese nicht mit dem gesetzlichen Vertreter identisch ist (Vor- und Nachname, Anschrift, Hausnummer und Postleitzahl)

Es ist davon auszugehen, dass die erste Ausschreibung binnen kürzester Zeit vollständig vergeben sein wird. Die Vorbereitung der Einreichung ist also unbedingt nötig, da nach dem First come first serve-Prinzip ausgewählt wird. Weitere Ausschreibungen werden in den kommenden Monaten folgen.

Mit den Gutscheinen können Gemeinden in der Folge ihr Projekt umsetzen. Die Firmen, die die WLAN-Installation vornehmen, müssen ebenfalls auf dem Portal registriert sein. Die Links zu den erforderlichen Registrierungen finden Sie in der Box links neben diesem Text.

Technische Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der WLAN-Hotspots sind folgende:

  • 802.11 ac-Standard (Wave 1)
  • Unterstützung des 802.1X-Standards
  • ausreichende Kapazität für mindestens 50 Nutzer gleichzeitig ohne Leistungsabfall
  • mindestens 2×2-MIMO-Verfahren (Multiple Input Multiple Output)
  • Spezifikation Hotspot 2.0 (Passpoint Zertifizierungsprogramm der Wifi Alliance)
Die steirische Gemeinde Grundlsee hat sich bereits bei Wifi4EU angemeldet.(Bild: ZVG)