6.10.2017 – Damit Gemeinden ihre Bürger/innen richtig über die Vergabe von Vorzugsstimmen informieren können, hat das BMI ein Informationsblatt aufgelegt, das in den Wahllokalen angebracht werden soll.
Die Vergabe von Vorzugsstimmen ist auch bei der bevorstehenden Nationalratswahl ein wichtiges Element des Wahlvorganges. Das Innenministerium als oberste Wahlbehörde hat nun ein Informationsblatt aufgelegt, das genau darüber informiert, wie Vorzugsstimmen rechtsgültig vergeben werden können.
Grundsätzlich ist die Vergabe von bis zu drei Vorzugsstimmen möglich:
EINE für eine/n Kandidat/in des Bundeswahlvorschlags
EINE für eine/n Kandidat/in des Landeswahlkreises
EINE für eine/n Kandidat/in des Regionalwahlkreises
Wichtig ist: Der/Die Kandidat/in, an die die Vorzugsstimme vergeben wird, muss jener Partei angehören, die zuvor als Partei mit einem Kreuz ausgewählt wurde.
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