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Wie können Gemeinden Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nutzen?

Um der Klimakrise Einhalt zu gebieten und die Treibhausgasemissionen massiv zu reduzieren, wurde mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) die Möglichkeit geschaffen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften zu gründen. Das EAG bietet nun für alle Anreize, sich gemeinsam an der Energie-, Strom- und Mobilitätswende zu beteiligen.

Was ist eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bzw. eine Bürgerenergiegemeinschaft?

Sowohl bei einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) als auch bei der Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) schließen sich mindestens zwei Partner zusammen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern und verkaufen dürfen. Dies können natürliche oder juristische Personen, Gemeinden, oder kleine und mittlere Unternehmen sein. Im Fall von Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein.

Eine EEG nutzt Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen und ist auf den „Nahebereich“ beschränkt, also auf den lokalen oder regionalen Bereich (Netzebenen 7, 6, 5 und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk der Netzebene 4).

Demgegenüber ist die Teilnahme an einer BEG örtlich nicht eingeschränkt, bezieht sich allerdings nur auf die gemeinsame Erzeugung, den Verbrauch, die Speicherung und den Verkauf von elektrischer Energie und schließt Wärme nicht mit ein.

bild 1Welche Bedeutung haben EEG und BEG für die Energiewende?

Durch die Mitgliedschaft in einer EEG oder BEG können alle proaktiv die Energiewende unterstützen und damit zum Klimaschutz beitragen. Es wird die Möglichkeit geschaffen, gemeinsam möglichst alle lokalen Energieressourcen zu nutzen und diese untereinander zu handeln.

Chancen und Nutzen für Gemeinden

Durch die Gründung von Energiegemeinschaften können Gemeinden eine Vorreiterrolle einnehmen und die Produktion erneuerbarer Energie auf eigenen Gebäuden bestmöglich verwerten. Die folgende Grafik zeigt die Beweggründe für Gemeinden, an einer Energiegemeinschaft teilnehmen zu wollen.

bild 2

Welche weiteren Vorteile hat die Möglichkeit, solche Gemeinschaften zu gründen?

Neben den ökologischen Vorteilen hat die Teilnahme einer Energiegemeinschaft auch sozialgemeinschaftliche und wirtschaftliche Vorteile:

  • Ein neues Bewusstsein wird geschaffen: „Woher kommt mein Strom und wie und wann wird dieser produziert?“
  • Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung von Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen, Klein- und Mittelbetrieben (KMU), Privatpersonen und Vereinen wird der Austausch untereinander und der sozialgemeinschaftliche Zusammenhalt gestärkt, von Sharing-Konzepten für Mobilität bis hin zu Initiativen, die der Energiearmut einzelner Mitglieder entgegenwirken.
  • Mit dem EAG und der Möglichkeit, eine Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zu gründen bzw. dieser beizutreten wird klimaschonendes Verhalten auch preislich attraktiviert: Überschüssige Energie, die z.B. über eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach erzeugt wurde, kann innerhalb der EEG mit den Mitgliedern geteilt werden. Durch den direkten Handel innerhalb der Gemeinschaft kann ein Teil der Netzentgelte (je nach Netzebene) eingespart werden. Für Mitglieder in einer EEG entfällt für den gemeinsam erzeugten und genutzten Strom der Erneuerbaren-Förderbeitrag und in den meisten Fällen die Elektrizitäts-Abgabe.

Rechtliche Grundlage: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Mit dem EAG werden wichtige Vorgaben aus dem „Clean Energy for all Europeans Package“ (CEP) der Europäischen Union in Österreich umgesetzt und erstmals EEG und BEG ermöglicht. Die innerhalb des CEP wesentlichsten Dokumente sind die Erneuerbare-Energie-Richtlinie (Renewable Energy Directive II) für EEG und die Elektrizitäts-/Strombinnenmarkt-Richtlinie (Electricity Market Directive) für BEG.

Quelle: KOMMUNAL

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