9.10.2017 – Mit dem Finanzausgleich, der Abschaffung des Pflegeregresses und der VRV stehen noch wichtige Entscheidungen aus, die für die Erstellung der Budgetvoranschläge relvant sind, aber durch die Neuwahl weiter verschoben werden. Gemeindebund-Finanz-Experte Konrad Gschwandnter informiert.
In den kommenden Wochen stehen mehrere Entscheidungen an, die für die Budgets der Gemeinden von großer Bedeutung sind. Erstens wird sich entscheiden, ob bereits ab 1. Jänner 2018 ein Teil der bisherigen Gemeindeertragsanteile nach einem neuen aufgabenorientierten Schlüssel verteilt wird. Zweitens werden Verhandlungen mit dem Bund über die Abgeltung der tatsächlichen Kosten der Abschaffung des Vermögensregresses in der Pflege zu führen sein. Noch nicht für den Voranschlag 2018 relevant, aber wahrscheinlich spätestens für die Voranschläge ab dem Haushaltsjahr 2020, wird (drittens) im Oktober die Novelle zur neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung in Begutachtung gehen und wohl noch heuer von Finanzminister Schelling erlassen werden.
Bessere Konjunktur lässt auf positive Ertragsanteil-Prognose hoffen
Veranschlagung der Ertragsanteile im Budget 2018: In doppelter Hinsicht heißt es hier derzeit für die Gemeinden: Bitte warten! Zum einen wird der Bund erst in der zweiten Oktoberhälfte seine neue Ertragsanteile-Prognose für 2018 vorlegen. Gegenüber den vom BMF im Oktober 2016 für die Voranschläge des Haushaltsjahrs 2017 vorgelegten Zahlen, werden die landesweisen Gemeinde-Ertragsanteile gemäß der derzeit noch aktuellen Juni 2017-Prognose im Haushaltsjahr 2018 bei konstanter Einwohnerzahl um rund 4,5 bis 5 Prozent ansteigen und dieser Zuwachs könnte sich in der anstehenden Oktober-Prognose aufgrund der verbesserten Konjunktur noch leicht erhöhen.
Information zu Aufteilung der Ertragsanteile steht noch aus
Zum anderen und das ist für viele Gemeinden wesentlich bedeutsamer, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden, ob bereits ab 1. Jänner 2018 ein neuer aufgabenorientierter Schlüssel Teile der bisherigen Verteilung der Gemeindeertragsanteile ersetzt. Wie auch zuletzt in der September-Ausgabe berichtet, würde durch den vom Bund geforderten Verteilungsschlüssel (Leistungsangebot im Bereich der Kinderbetreuung der 0-6-Jährigen) trotz FAG-Dynamik-Garantie eine Vielzahl an Gemeinden bis zu einem Drittel des Wachstums der Ertragsanteile je Einwohner verlieren. Gemäß obigen Zahlen wäre der Ertragsanteile-Zuwachs je Einwohner von Gemeinden mit keinem oder nur geringem (eigenen oder privaten) institutionellen Kinderbetreuungsangebot dann nicht 4,5 Prozent sondern nur drei Prozent. Ihre Gemeindeabteilung wird Sie darüber informieren, wie die Ertragsanteile 2018 zu budgetieren sind, sobald das BMF die entsprechenden Informationen geliefert hat.
Drastische Erhöhung der Sozialhilfeumlagen durch Regress-Aus droht
Durch die kürzlich beschlossene Verfassungsbestimmung in § 330a ASVG können die Länder de facto seit 29. Juli 2017 nicht mehr auf das Vermögen von stationär aufgenommenen Personen (bzw. deren Erben und Geschenknehmer) zugreifen. Unter völlig falschen Grundannahmen (wie das Weiterzahlen der bisherigen Selbstzahler oder keine Nachfragesteigerung bei Pflegeheimplätzen) ging der Bundesgesetzgeber dabei von – den Ländern und Gemeinden abzugeltenden – Mehrausgaben in Höhe von lediglich 100 Millionen Euro pro Jahr aus. Nach verschiedenen Berichten von Länderseite ist ohne abfedernde Maßnahmen mit einem Vielfachen davon an jährlichen Mehrausgaben zu rechnen. Falls hier nicht in den nächsten Wochen eine politische Einigung zu Stande kommt und der Bund die tatsächlichen Mehrausgaben trägt, droht 2018 nicht nur eine höchstgerichtliche Auseinandersetzung (Bruch des Paktums zum Finanzausgleich und Verstoß gegen die Konsultationsvereinbarung), sondern auch ein drastisches Ansteigen der Sozialhilfeumlagen bzw. –beiträge der Gemeinden im zweistelligen Prozentbereich.
Novelle zur VRV 2015 kommt im Oktober noch
Nach der Nationalratswahl (weil im Oktober noch mit einer Begutachtung zu rechnen ist), aber wohl noch vor der Regierungsbildung wird der Finanzminister die Novelle zur neuen VRV erlassen. Ob es gelingt, „die Reform verwaltungsökonomisch umzusetzen“, wie dies § 40 VRV 2015 vorsieht, wird nicht zuletzt davon abhängen, ob BMF und Rechnungshof den Empfehlungen aus den kommunalen Pilotprojekten und Arbeitsgruppen folgen werden.