10.10.2017 – Mit dem Entschluss des Europäischen Parlaments zur „WIFI4EU“-Initiative, wird es Gemeinden künftig ermöglicht, einen Antrag für die Förderung von Internetanbindungen einzureichen.
„WIFI4EU“ soll mehr als 6.000 europäischen Gemeinden einen freien und schnellen Internetzugang bis 2020 ermöglichen. Diesen Beschluss traf das Europäische Parlament am 12. September 2017. Im Zuge dessen, wird die dafür notwendige Plattform von der Europäischen Kommission entwickelt. Ab Anfang 2018 soll die Antragstellung für Gemeinden möglich sein.
Windhundprinzip bei der Vergabe von Fördermitteln
Die Entschließung des Europäischen Parlaments wurde mit 582 Stimmen angenommen. Es gab 98 Gegenstimmen und neun Enthaltungen. Mit der WIFI4EU-Initiative können mittels EU-Förderungen kostenlose WLAN-Hotspots eingerichtet werden. So sollen Bürger, Gemeinden und insbesondere abgelegene, kleine und strukturschwache Gemeinden gestärkt, als auch kosten- und diskriminierungsfreie Internet-Zugangspunkte geschaffen werden.
Das Ziel ist es, mit einem Budget von 120 Millionen Euro 8.000 Internethotspots zu fördern. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip, somit ganz nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Am Projekt können neben Gemeinden, ebenso andere öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken oder Gesundheitszentren teilnehmen.
Maximaler Förderbetrag von 20.000 Euro
Die Aufgabe der Europäischen Kommission wird es künftig sein, sicherzustellen, dass Förderungen tatsächlich in den ländlichen Regionen ankommen und nicht von großen und leistungsstarken Gemeinden zur Gänze aufgebraucht werden. Mit dem maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro wurde dieser Gefahr aber bereits im Vorhinein entgegen gewirkt, denn diese Summe dürfte für größere Städte weniger attraktiv sein.
Außerdem hat sich das Europäische Parlament dafür eingesetzt, dass die Vergabe der Gelder für kostenlose WLAN-Hotspots nur dann erfolgt, wenn klar ist, dass die Nutzer nicht mit Werbungsanzeigen konfrontiert und persönliche Daten nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Hotspot für mindestens drei Jahre
Zudem können die Finanzmittel der EU nicht für Vorhaben, die sich mit bereits existierenden ähnlichen kostenlosen privaten oder öffentlichen Angeboten im selben Gebiet überschneiden, genutzt werden. Der Internetzugang wird in den Sprachen des jeweiligen Mitgliedstaats bereitgestellt und falls möglich, auch auf andere offizielle EU-Sprachen erweitert.
Die Betreiber der Hotspots müssen für die Netzanbindung und die Instandhaltung der Anlagen aufkommen. Wer einen Zuschlag erhält, muss den Hotspot für mindestens drei Jahre betreiben. Ist man als Nutzer einmal registriert, kann man sich in alle WIFI4EU-Hotspots einloggen.
Gutschein für die technische Ausrüstung und Installation
Der Förderungsablauf soll laut dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Carlos Zorrinho, höchst einfach ablaufen. Die Antragsteller werden einen Gutschein, mit dem sie die Verbindung einrichten können, bekommen. Die Gutscheine sind für die technische Ausrüstung und die Installation der WIFI4EU-Hotspots gedacht. Im Rahmen einer Online-Plattform können sich die öffentlichen Einrichtungen künftig für das Programm bewerben.