Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Wahlkalender für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der BPW

29.9.2016 – Der neue Termin der Bundespräsidenten-Wahl macht auch einen neuen Wahlkalender notwendig. Unten finden Sie alle Fristen und Informationen zur Abwicklung der Wahl am 4. Dezember 2016.

Bestimmungen
des BPräsWG 1971
und der NRWO 1)
Gegenstand Befristung, Termin Kalendertag
§ 1/1 Ausschreibung der Wahl
(Bundesgesetzblatt I Nr. 86/2016)
Montag,
26. September 2016
§ 1/2 Bekanntmachung der Wahlausschreibung in allen Gemeinden nach Verlautbarung im Bundesgesetzblatt
§ 5a/4 Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung
§ 5a/5 Verständigung der Auslandsösterreicherinnen und
Auslandsösterreicher über die Möglichkeit der Briefwahl
durch die Gemeinden im Postweg oder per E-Mail
umgehend nach der Wahlausschreibung
§ 1/1 Stichtag 68. Tag vor dem Wahltag Dienstag,
27. September 2016
§ 5/2
§ 27/2 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge der im Nationalrat vertretenen Parteien und der zustellungsbevollmächtigten
Vertreterin oder der zustellungsbevollmächtigten Vertreter aller veröffentlichten Wahlvorschlägen auf Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2)
spätestens 2 Tage vor der Auflegung der Wählerverzeichnisse Sonntag,
16. Oktober 2016
§ 5/2
§ 25/2 NRWO
Ortsübliche Kundmachung der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters über die Auflegung des
Wählerverzeichnisses in Gemeinden mit
Einsichtszeitraum von 10 Tagen
2)
vor Beginn des Einsichtszeitraumes Montag,
17. Oktober 2016
§ 5/2
§ 25/1 NRWO
Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2) 21. Tag nach dem Stichtag Dienstag,
18. Oktober 2016
§ 5/2
§ 27/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse an die im Nationalrat vertretenen
Parteien und an die  Austellungsbevollmächtigte Vertreterin
oder die zustellungsbevollmächtigten Vertreter aller veröffentlichten Wahlvorschläge, in Gemeinden mit
Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2)
1. Tag der Auflegung der
Wählerverzeichnisse
Dienstag,
18. Oktober 2016
§ 5/2
§ 26 NRWO
Kundmachung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters betreffend die Zahl der Wahlberechtigten
(Hauskundmachung), zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
vor Auflegung der Wählerverzeichnisse Donnerstag,
20. Oktober 2016
§ 5/2
§ 35/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Zahl der
wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach
Männern und Frauen, durch die Landeswahlbehörden an die
Bundeswahlbehörde
vor Auflegung der
Wählerverzeichnisse
Donnerstag,
20. Oktober 2016
§ 2
§ 20a/3 NRWO
Übermittlung der Namen der für die Wahlbeobachtung
akkreditierten Personen durch die Bundeswahlbehörde an
die nachgeordneten Wahlbehörden
grundsätzlich bis zum 23. Tag
nach dem Stichtag; späterer Zeitpunkt möglich
Donnerstag,
20. Oktober 2016
§ 5/2
§ 25/1 NRWO
Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in
Gemeinden mit Einsichtszeitraum von einer Woche
24. Tag nach dem Stichtag Freitag,
21. Oktober 2016
§ 5/2
§ 25/1 NRWO
Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse 30. Tag nach dem Stichtag Donnerstag,
27. Oktober 2016
§ 5/2
§ 29/1 NRWO
Verständigung der Personen, gegen deren Eintragung in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des
Berichtigungsantrages,
spätestens am 31. Tag nach dem Stichtag
Freitag,
28. Oktober 2016
§ 5/2
§ 29/1 NRWO
Einwendungen von Personen gegen deren Eintragung in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde (schriftlich oder mündlich) binnen 4 Tagen nach
Zustellung der Verständigung,
spätestens am 35. Tag nach dem Stichtag
Dienstag
1. November 2016
§ 5/2
§ 30/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über
Berichtigungsanträge
6 Tage nach Ende des
Einsichtszeitraumes
Mittwoch,
2. November 2016
§ 5/2
§ 30/2 NRWO
Mitteilung der Entscheidung an die Antragstellerin oder den Antragsteller sowie an die von der Entscheidung Betroffenen unverzüglich nach der
Entscheidung, spätestens am 36. Tag nach dem Stichtag
Mittwoch,
2. November 2016
§ 10/1
§§ 52/2 und 4,
72/1, 73/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Festsetzung der
Wahlsprengel, der besonderen Wahlsprengel, der
besonderen Wahlbehörden, der Wahllokale, der
Verbotszonen und der Wahlzeit durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat, und
ortsübliche Verlautbarung darüber
spätstens am 30. Tag vor dem
Wahltag
Freitag,
4. November 2016
§ 10/1
§ 52/6 NRWO
Bekanntgabe der von den Gemeindewahlbehörden
getroffenen Verfügungen, insbesondere die der Wahllokale und der Wahlzeiten, durch die Bezirkswahlbehörden an die
Landeswahlbehörden
unmittelbar nach den von den Gemeinden getroffenen
Verfügungen
Freitag,
4. November 2016
§ 5/2
§ 32/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung einer Beschwerde bei der Gemeinde gegen eine Entscheidung über einen Berichtigungsantrag gegen das
Wählerverzeichnis

unverzügliche Verständigung der Beschwerdegegnerin oder
des Beschwerdegegners durch die Gemeinde

binnen 2 Tagen, spätestens am 38. Tag nach dem
Stichtag
Freitag,
4. November 2016
§ 5/2
§ 32/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einsichtnahme in den
Beschwerdeakt bei der Gemeinde sowie für die Abgabe einer Stellungnahme
binnen 2 Tagen, spätestens am 40. Tag nach dem Stichtag Sonntag,
6. November 2016
§ 5a/5 Amtswegige Übermittlung der Wahlkarten an
Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, wenn diese ein „Wahlkartenabo“ beantragt haben
nach Vorliegen der
entsprechenden Drucksorten
sowie der amtlichen
Stimmzettel
Montag,
7. November 2016
§ 5/2
§ 32/2 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über
Beschwerden durch das Bundesverwaltungsgericht
binnen 4 Tagen, spätestens am 42. Tag nach dem Stichtag Dienstag,
8. November 2016
§ 5/2
§ 32/3 NRWO
unverzügliche Zustellung der Entscheidungen an die
Antragstellerin oder den Antragsteller und von der
Entscheidung Betroffene
Dienstag,
8. November 2016
§ 5/2
§§ 31, 34 NRWO
Richtigstellung und Abschluss des Wählerverzeichnisses nach Beendigung des
Berichtigungs- und
Beschwerdeverfahrens
Dienstag,
8. November 2016
§ 5/2
§ 35/1 NRWO
Bekanntgabe der Änderungen bei der Zahl der
wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk getrennt nach
Männer und Frauen, durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde
nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses
Montag,
14. November 2016
§ 10/1
§ 52/6 NRWO
Übermittlung der von den Gemeindewahlbehörden
getroffenen Verfügungen, insbesondere die der Wahllokale und der Wahlzeiten durch die Landeswahlbehörden an die
Bundeswahlbehörde in elektronischer Form
spätestens am 13. Tag vor dem Wahltag Montag,
21. November 2016
§ 5/2
§ 36/3 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Zustellung der amtlichen
Wahlinformationen in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner
spätestens am 13. Tag vor dem Wahltag Montag,
21. November 2016
§ 10/1
§ 61/1 NRWO
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Namhaftmachung von zwei wahlberechtigten Wahlzeuginnen und/oder Wahlzeugen durch die Zustellungsbevollmächtigte oder den
Zustellungsbevollmächtigten eines veröffentlichten
Wahlvorschlags oder durch eine oder einen
Bevollmächtigten bei der Bezirkswahlbehörde
spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag Donnerstag,
24. November 2016
§ 5a/4 Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche Anträge auf
Ausstellung von Wahlkarten
spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag Mittwoch,
30. November 2016
§ 5a/4 Letztmöglicher Zeitpunkt für mündliche Anträge auf
Ausstellung von Wahlkarten; schriftliche Anträge sind nur
mehr möglich, wenn eine persönliche Übergabe der
Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom
Antragsteller bevollmächtigte Person gewährleistet ist
spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr Freitag,
2. Dezember 2016
§ 5a/15 Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Gemeinde an die Bezirkswahlbehörde, wobei die Zahl der ausgestellten Wahlkarten an die im Ausland lebenden
Wahlberechtigten getrennt auszuweisen ist
unverzüglich nach
Beendigung der Ausstellung
Freitag,
2. Dezember 2016
§ 5a/15 Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörden an die Landeswahlbehörden,
wobei die Zahl der ausgestellten Wahlkarten an die im Ausland lebenden Wahlberechtigten getrennt auszuweisen ist
Freitag,
2. Dezember 2016
§ 5a/15 Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde, wobei
die Zahl der ausgestellten Wahlkarten an die im Ausland lebenden Wahlberechtigten getrennt auszuweisen ist
unverzüglich nach
Beendigung der Ausstellung
Samstag,
3. Dezember 2016
§ 1/1 Wahltag Sonntag,
4. Dezember 2016
§ 10/5 Z 10 Letztmöglicher Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) bei den Bezirkswahlbehörden oder in Wahllokalen während der Öffnungszeiten Wahltag, 17.00 Uhr Sonntag,
4. Dezember 2016
§ 14
§ 88/2 NRWO
Bekanntgabe der Zahl der rechtzeitig eingelangten
Wahlkarten (Briefwahl) durch die Bezirkswahlbehörden an
die Landeswahlbehörden
Sonntag,
4. Dezember 2016
§ 88/2 NRWO Bekanntgabe der Zahl der bis zum Wahltag, 17.00 Uhr,
eingelangten Wahlkarten (Briefwahl) vermehrt um die Zahl der am Wahltag entgegengenommenen Wahlkarten (Briefwahl) durch die Bezirkswahlbehörden an die Landeswahlbehörden
Montag,
5. Dezember 2016
§ 14a Ermittlung des Ergebnisses nach Auszählung der
eingelangten Briefwahlkuverts durch die
Bezirkswahlbehörden
am Tag nach der Wahl, ab 09.00 Uhr Montag,
5. Dezember 2016
§ 15 Verlautbarung des Stimmenergebnisses des
Landeswahlkreises und der Regionalwahlkreise durch die
Landeswahlbehörden
unverzüglich nach der
endgültigen Ermittlung
Montag,
5. Dezember 2016
§ 16/1 Schriftliche Einsprüche von der oder des
Zustellungsbevollmächtigten eines veröffentlichten
Wahlvorschlags gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen einer Landeswahlbehörde bei der Bundeswahlbehörde
innerhalb von 48 Stunden nach der gemäß § 15
erfolgten Verlautbarung des
Stimmenergebnisses
Mittwoch,
7. Dezember 2016
§ 15/2 Übermittlung der Landeswahlakten durch die
Landeswahlbehörden
spätestens am 5. Tag nach dem Wahltag Freitag,
9. Dezember 2016
§ 21/1 Kundmachung des Wahlergebnisses durch die
Bundeswahlbehörde auf der Amtstafel des
Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet
unverzüglich nach Ablauf der
Einspruchsfrist
§ 21/2 Anfechtung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof innerhalb einer Woche vom Tag der Verlautbarung auf der Amtstafel des
Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet
§ 22 Kundmachung des Ergebnisses der Wahl des
Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt durch den
Bundeskanzler
§ 14a/5 Bekanntgabe der verspätet eingelangten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörde an die Bundeswahlbehörde im Weg
der Landeswahlbehörden
am 15. Tag nach dem
Wahltag
Montag,
19. Dezember 2016
§ 5a/13 Auskunft über die Ausstellung einer Wahlkarte durch die
Gemeinden
bis zum 29. Tag nach dem Wahltag Montag,
2. Jänner 2017

1) Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 – BPräsWG, BGBl. Nr. 57/1971, in der Fassung BGBl. I Nr. 86/2016
Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 41/2016
2) Der zehntägige Einsichtszeitraum ist in Gemeinden, die keine Hauskundmachung aushängen, zwingend vorgesehen.
Die übrigen Gemeinden können den Einsichtszeitraum auf eine Woche verkürzen. In diesem Fall fällt der Termin drei Tage später.

Sowohl bei der Volksabstimmung als auch bei der Nationalratswahl können die Gemeinden 2013 durch elektronische Wahlkartenanträge sparen. ©fotomarekka/iStock