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Vogelgrippe: Vorsicht Hobby-Hühnerhalter!

Drei Jahre ist es her, dass für die heimischen Hühner die Stallpflicht verhängt wurde. Nun kommt es seit Beginn des Jahres 2020 in mehreren Nachbarländern Österreichs wiederholt zu Vogelgrippe-Meldungen. In Österreich wurde bisher noch kein Fall nachgewiesen, dennoch ist Achtsamkeit geboten. Experten erinnern alle Gemeinden und Geflügelhalter an die gesetzlichen Regeln der Geflügelpest-Verordnung.

Die Lage kommt uns bekannt vor: Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Polen, der Slowakei, Ungarn und Rumänien und mittlerweile auch in Deutschland zum Ausbruch der Geflügelpest gekommen. Sie ist gemeinhin unter dem Namen Vogelgrippe bekannt und hat in Europa in den Jahren 2016 und 2017 ihren Epidemie-artigen Höhepunkt erreicht. Für Menschen ist der Virus ungefährlich, für sämtliche Vogelarten ist er jedoch hochansteckend und mit fatalen Folgen verbunden. Österreichische Geflügelbestände können durch vorbeifliegende Wildvögel infiziert werden, daher ist in jedem Fall Vorsicht geboten.

Vor allem Geflügel in Privathaltung gefährdet

Angesichts des bestehenden Risikos ist es wichtig, sich die wichtigsten Punkte der Geflügelpest-Verordnung in Erinnerung zu rufen. Schließlich unterliegt sämtliches in Österreich gehaltenes Geflügel gesetzlichen Maßnahmen – dazu zählt auch Geflügel in Privathaltung.

  • Die Haltung von Geflügel, egal ob Hühner, Enten, Truthühner, Gänse und so weiter, muss der Bezirksverwaltungsbehörde immer gemeldet werden
  • Auch die Haltung von anderen Vögeln zu gewerblichen Zwecken, wie zum Beispiel Tierschauen, Wettkämpfen, Zucht oder Verkauf ist meldepflichtig
  • Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur Heimvögel, die dauerhaft in geschlossenen Räumen und nicht zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, wie zum Beispiel Wellensittiche

Vor drei Jahren wurde eine österreichweite Stallpflicht verhängt, um die Tiere zu schützen. Dies ist bei der derzeitigen Lage noch nicht notwendig, man sollte sich aber Gedanken darüber machen, wenn ein Kontakt des eigenen Geflügels mit Wildvögeln nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann.

Vögel unbedingt im Stall füttern

Als Vorsichtsmaßnahme sollten Geflügelhalter bestimmte Vorkehrungen treffen, um eine Ansteckung durch Wildvögel zu verhindern.

  • Geflügel sollte unbedingt im Stall gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben
  • Futter und Einstreu sollten für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden
  • Enten und Gänse sollten von anderem Geflügel getrennt gehalten werden

Sollten ungewöhnlich hohe Verluste bei Geflügel auffallen, ist sofort der Tierarzt oder der Amtstierarzt zu verständigen. Nähere Informationen zur Geflügelpest-Verordnung, den vorgeschriebenen Maßnahmen und praktische Tipps im Falle einer Stallpflicht finden Sie im Informationsschreiben der Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung (nebenstehend zum Download).

Wegen der Gefahr der Geflügelpest sollte Geflügel NUR unter Dach gefüttert und getränkt werden, um keine Wildvögel anzulocken. ©QGV