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Verhandlung wegen Amtsmissbrauchs wird wiederholt

4.4.2016 – Zwischenerfolg für den Zwettler Bürgermeister, der vor fast einem Jahr nicht rechtskräftig zu 36.000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil er im Grünland errichtete Hütten nicht abreißen ließ und keine Anzeige erstattete. Der OGH entschied nun, dass die Hauptverhandlung wiederholt werden muss.

Zwettls Bürgermeister Herbert Prinz wehrte sich gegen die 36.000 Euro hohe Geldstrafe zu der er am 27. April 2015 im Landesgericht Krems an der Donau nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Damals befand der Schöffensenat im Landesgericht Krems an der Donau den Bürgermeister der Bezirkshauptstadt im nördlichen Waldviertel (NÖ) nicht rechtskräftig des Amtsmissbrauchs schuldig, weil er das Land durch eine nicht getätigte Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und einen nicht erteilten Abbruchauftrag geschädigt haben soll. Corpus Delicti waren damals Holzhütten, die ohne Genehmigung für eine Sonnwendfeier errichtet worden waren.

Damals verursachte das Urteil Aufsehen, denn zum Zeitpunkt des Schuldspruchs lag über ein Jahr lang schon eine (nachträgliche) gültige Widmung für die Hütten vor. Der Bürgermeister wollte damals das Urteil nicht hinnehmen und legte am 30. April 2015 – kurz vor Auslaufen der Frist – Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe ein. Seither wartete er auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Fast ein Jahr später, am 31. März 2016, gibt nun der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde statt und ordnet eine neue Hauptverhandlung im Landesgericht Krems an der Donau an.

„Erfreuliches Zwischenergebnis“

„Mit diesem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes liegt ein für mich erfreuliches Zwischenergebnis vor“, meldet sich Herbert Prinz zu Wort. Er wolle sich aber aufgrund des offenen Verfahrens nicht mehr weiter zu Wort melden. Für Prinz heißt das nun, wieder auf einen Termin für die erneute Verhandlung zu warten.

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©Stadtgemeinde Zwettl
Diese Hütten beschäftigen nun schon mehrere Jahre die Justiz.
Herbert Prinz zeigt sich über das „positive Zwischenergebnis“ erfreut. Er muss nun auf einen neuen Verhandlungstermin warten. ©Stadtgemeinde Zwettl