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Swap-Prozess: Schaden rechtskräftig verurteilt

Der Oberste Gerichtshof verwarf heute, dem zweiten Oktober, sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden des ehemaligen Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden. Er wird im Zuge seines Untreue-Prozesses zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt.

Seit zwei Jahren macht der Swap-Prozess um den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden, Schlagzeilen. Heute, am zweiten Oktober 2019, bestätigte der Oberste Gerichtshof nun den Schuldspruch gegen Heinz Schaden und weitere Angeklagte. Damit wird Schaden rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt.

Wegen Untreue verurteilt

Heinz Schaden und sechs weiteren Angeklagten, unter anderem auch dem Salzburger Ex-Landesfinanzreferenten Othmar Raus, wurde 2017 von der Staatsanwaltschaft Untreue vorgeworfen. Sie hätten das Land Salzburg im Jahr 2007 sechs negativ bewertete Swap-Geschäfte ohne Gegenleistung von der Stadt Salzburg übernehmen lassen. Dabei sei dem Land ein Schaden von drei Millionen Euro entstanden. Im Juli 2017 wurde Schaden zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Schaden und fünf weitere Angeklagte brachten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Sie bemängelten das Ersturteil des Landesgerichts Salzburg und erklärten sich unschuldig.

Urteil nun rechtskräftig

Mit zweiten Oktober 2019 verwarf der Oberste Gerichtshof sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der wegen Untreue Verurteilten. Er bestätigte im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg.

Es bleibt daher bei drei Jahren Haft für Schaden, davon ein Jahr unbedingt. Da eine Verurteilung mit mehr als einem Jahr Haftstrafe bei Beamten zum Amtsverlust führt, daher droht Schaden nun des weiteren die Kürzung seiner Pension auf das Existenzminimum. Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, davon sechs Monate unbedingt. In Stattgebung einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft erhöhte der Fünf-Richter-Senat jedoch die über Othmar Raus verhängte Strafe. Statt zwei Jahre teilbedingt setzte es für den langjährigen Landesrat zweieinhalb Jahre, wovon zehn Monate unbedingt ausgesprochen wurden.

„Verstoß jedenfalls unvertretbar“

Wie der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig betonte, hätten die nunmehr rechtskräftig Verurteilten gegen konkrete, rechtlich verbindliche Richtlinien verstoßen, indem Derivat-Geschäfte mit einem negativen Portfolio von über drei Millionen Euro von der Stadt Salzburg nachteilig aufs Land Salzburg übertragen wurden. „Ein derartiger Verstoß war jedenfalls unvertretbar“, betonte Lässig.

Städte- und Gemeindebund kritisieren Urteil

Der Gemeindebund und der Städtebund sehen das Urteil jedoch äußerst kritisch. Der Städtebund fordert nun eine Gesetzesänderung. Der Untreue-Paragraf müsste geändert werden, wenn politische Entscheidungen zum Wohl der Allgemeinheit zum Ruin der persönlichen Existenz führen können. „Wenn Bürgermeister ständig mit einem Fuß im Kriminal stehen, wird es schwierig, gute Kräfte für die Kommunalpolitik zu gewinnen“, warnte Thomas Weninger, Generalsekretär des Städtebundes.

„Die Befürchtung, dass sich weniger gut ausgebildete, qualifizierte Persönlichkeiten für dieses Amt zur Verfügung stellen, die ist sicherlich durch dieses Urteil entsprechend bestärkt“, stimmt Dr. Walter Leiss, Generalsekretär des Gemeindebundes, zu. Günther Mitterer, Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, spricht von einer menschlichen Tragödie für die Betroffenen.

Der OGH bestätigte das Urteil des Landesgerichts Salzburg. Schaden wird zu drei Jahren Haft verurteilt. ©epitavi - Fotolia.com