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Schwellenwerte: Direkt-Vergabe bis 100.000 Euro weiterhin möglich

18.11.2014 – Erstmals wird die Schwellenwerte-Verordnung um zwei Jahre verlängert. Das veröffentlichte heute Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner in einer Aussendung. „Die Schwellenwerte-Verordnung ermöglicht eine unbürokratische und rasche Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Alle Beteiligten sparen sich Zeit und Geld, vor allem für Länder und Gemeinden verringert sich der Verwaltungsaufwand“, so Mitterlehner, „darüber hinaus sichert die erstmalige Verlängerung um zwei Jahre Stabilität und Kontinuität und ist damit auch ein positives Konjunktursignal.“

Dreiviertel der Verfahrenskosten sparen

Ohne Verlängerung wäre der Wert auf 50.000 Euro zurückgefallen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Schwellenwerte-Verordnung im Schnitt zu einer Verkürzung der Dauer der Vergabeverfahren um zwei bis drei Monate führt, in Einzelfällen sind die Verfahren sogar um bis zu fünf Monate kürzer. Dazu sinken die Verfahrenskosten um bis zu 75 Prozent, in komplexeren Fällen sogar um mehr als 90 Prozent.

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©ÖVP-Jakob-Glaser
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner erhofft sich dadurch auch wichtige Impulse für die Wirtschaft.

Höhere Schwellenwerte ins neue Gesetz aufnehmen

Für Aufregung sorgt derzeit die geplante Novelle des Bundesergabegesetzes, mit der EU-Vorgaben in österreichisches Recht gegossen werden sollen. Im Detail soll bei Bauleistungen ab einer Million Euro sowie bei Liefer- und Dienstleistungen im Oberschwellenbereich sowohl bei Vergaben öffentlicher Auftraggeber als auch bei Vergaben von Sektorenauftraggebern zwingend die Verwendung des sogenannten Bestbieterprinzips vorgeschrieben werden.

Kritisiert wird dabei vor allem das Verbot der Subsubvergabe von Aufträgen – also die Verwendung von Subunternehmern durch Subunternehmer – wodurch die Teilnahme von KMUs sowie Einpersonenunternehmen (EPUs) an Vergabeverfahren erheblich erschwert würden. Die geplante Verpflichtung zur Bekanntgabe aller (auch nicht notwendiger) Subunternehmer bereits im Angebot könnte hingegen für alle Bieter zu Problemen führen. Verträge mit sämtlichen Subunternehmern müssten – trotz des hohen Zeitdrucks – bereits während der laufenden Angebotsfrist verhandelt werden.

Sinnvoll wäre es auf alle Fälle, die Novelle zum Anlass zu nehmen, die höheren Schwellenwerte gleich direkt ins Gesetz aufzunehmen, als sie Jahr für Jahr zu verlängern.

Die Schwellenwerteverordnung wurde gleich um zwei Jahre – bis Ende 2016 – verlängert. ©rawpixel com/fotolia.com