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Schülerdaten – Statt Vereinfachung neue Meldepflichten

24.6.2016 – Der Gemeindebund führt eine ganze Liste an Verwaltungsvereinfachungen, die schnell und einfach umgesetzt werden könnten, und dabei nicht nur Kosten, sondern vor allem auch unnütze Zeit der Gemeindemitarbeiter sparen helfen. Ein Beispiel, das Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer in diesem Zusammenhang seit Jahren vorbringt, ist die Meldung der Schulmatriken.

Datenverknüpfung würde Meldepflichten obsolet machen

So sind gemäß § 16 Schulpflichtgesetz alle Ortsgemeinden verpflichtet, Jahr für Jahr zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht sogenannte Schulpflichtmatriken zu führen. Parallel sind alle Schulen verpflichtet, zahlreiche Schülerdaten in das Bildungsdokumentationsregister (BilDok) für Zwecke der Statistik einzumelden.

Nicht zuletzt, da die Führung der Schulpflichtmatrik eine Kontrolle der Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht nicht gewährleistet, schlug der Gemeindebund in der Vergangenheit mehrfach vor, die Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht im Wege einer Verschneidung der Daten des BilDok mit dem ZMR durchzuführen. Damit wäre eine lückenlose und tatsächliche Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht gewährleistet, darüber hinaus wäre dieser Weg verwaltungs- und kosteneinsparend.

Statt Vereinfachung kommt eine weitere Meldepflicht

Anstatt aber die Meldepflichten vernünftig und sinnvoll zu straffen, sieht die Regierungsvorlage für das neue Ausbildungspflichtgesetz nunmehr vor, dass Schulen (bzw. Schulerhalter) künftig ein weiteres Mal ein und dieselben Daten melden müssen, im Bereich der Ausbildungspflicht noch dazu vier Mal im Jahr. Hinzukommt, dass das BilDok ohnedies von der Statistik Austria geführt wird und daher die Daten, die für eine Kontrolle der Einhaltung der Ausbildungspflicht erforderlich sind, ohnedies bereits dort aufliegen. Bemerkenswerterweise wird bei der Kontrolle der Einhaltung der Ausbildungspflicht genau nach jenem Schema vorgegangen, das der Gemeindebund im Zusammenhang mit der Kontrolle der Einhaltung der Schulpflicht vorgeschlagen hat: Die eingemeldeten Daten werden mit dem ZMR verschnitten.

Was beinhaltet das Ausbildungspflichtgesetz abseits neuer Meldepflichten?

Das sogenannte Ausbildungspflichtgesetz sieht eine verpflichtende Ausbildung jedes Jugendlichen nach Beendigung der neunjährigen Schulpflicht vor. Die Ausbildungspflicht kann unter anderem durch den Besuch weiterführender Schulen, durch eine Lehrausbildung oder durch eine gesundheitsberufliche Ausbildung erfüllt werden. Die Ausbildung selbst darf dabei nicht von den von Seiten des SMS (Sozialministeriumservice) kundzumachenden Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen abweichen. Sollte der Jugendliche einer Beschäftigung nachgehen, so muss diese mit dem für den Jugendlichen erstellten aktuellen „Perspektiven- oder Betreuungsplan“ vereinbar sein. Rund 60 Mio. Euro sind hierfür jährlich vorgesehen. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz beschlossen werden.

Die Ausbildungspflicht für Jugendliche bringt neue Meldepflichten für die Gemeinden. © Christian Schwier – Fotolia.com