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Salzburg: 20 Entscheidungen in der Raumordnung gefällt

15.4.2015 – Der lange bekritelte Stillstand in der Salzburger Raumordnung scheint ein Ende zu haben. Landeshauptmann Wilfried Haslauer, Raumordnungsreferentin Astrid Rössler und Verkehrslandesrat Hans Mayr informierten am 14. April 2015, dass 20 Ansuchen um Standortverordnungen für Handelsgroßunternehmen nun entschieden wurden.

Ablehnung für Großprojekte im Zentralraum

Für sechs Großprojekte – darunter die Erweiterung des DOC Outlet-Centers Wals, die Neuwidmung des Gewerbegeländes für Möbel Lutz in St. Johann im Pongau und die Erweiterung des EKZ in Salzburg – wird es keine Genehmigung geben. Sechs Standortverordnungen für Verbrauchermärkte (Lebensmittelmärkte) werden in beantragter Form erlassen, drei weitere sind in einem reduzierten Flächenausmaß umzusetzen. Vier weitere sind nach den vorliegenden Unterlagen umzusetzen, es fehlen allerdings noch formale Verfahrensschritte, und ein Projekt (HG Sochor-Areal in Zell am See) ist noch nicht ausreichend konkretisiert.

Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe werden gem. § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes von der Landesregierung erlassen und legen fest, dass die Verwendung von Flächen in einer Gemeinde für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung des Landes zulässig ist. In der Verordnung ist der Standort festzulegen, das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen und die zulässige Kategorie des Handelsgroßbetriebes. Obwohl derartige Verordnungen unmittelbare Auswirkungen auch für die örtliche Raumplanung nach sich ziehen, kommt den Standortgemeinden – ebenso wie den betroffenen Unternehmen – keine direkte Parteistellung und damit keine unmittelbare rechtliche Möglichkeit zu, die Versagung der Anträge (bzw. richtigerweise die „Nichterlassung“ der Standortverordnung) auf dem Rechtsweg zu bekämpfen.

Entscheidung ließ lange auf sich warten

Die Entscheidung sorgt nicht nur inhaltlich für große Diskussionen. Im März 2015 hatten sich die Landesgruppe Salzburg des Städtebundes und der Salzburger Gemeindeverband in einem offenen Brief an die ressortverantwortliche LH-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler mit dem dringenden Ersuchen gewandt, die großteils seit vielen Monaten anhängigen Verfahren endlich zu entscheiden und somit Rechtsklarheit für die Gemeinden und die Unternehmen zu schaffen.  Gerade nach der gestrigen Entscheidung stellen sich viele Gemeinden die Frage, wie die zukünftige Raumplanung in Salzburg aussehen und was an Entscheidungsbefugnissen in der örtlichen Raumplanung noch übrig bleiben wird. Die seitens der kommunalen Interessenverbände geforderte Vorlage des seit Jahren in Diskussion befindlichen neuen Raumordnungsgesetzes lässt jedenfalls weiterhin auf sich warten, für zusätzlichen Zündstoff in der jetzigen Situation ist gesorgt.