Das Bildungsinvestitionsgesetz für den Ausbau der ganztägigen Schulformen wurde bisher nicht angenommen. Daher will die Regierung diese Gelder nun strecken. Der Gemeindebund warnt vor neuen Kosten für die Gemeinden und fordert eine nachhaltige Finanzierung der dauerhaften Ausgaben.
Die Sparpläne der neuen Regierung treffen auch den Bildungsbereich. Das erst im Vorjahr in Kraft getretene Bildungs- investitionsgesetz sieht vor, dass bis 2025 von den 750 aus der Bankenabgabe frei gewordenen Mitteln insgesamt 428 Millionen für den Ausbau der ganztägigen Schulformen an den Pflichtschulen verwendet werden. Ziel ist die Steigerung der Betreuungsquote von derzeit 20 auf 40 Prozent der Schüler. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel, die dafür zur Verfügung stehen, wären mit Fortschreiten immer geringer geworden.
Nun soll das Bildungsinvestitionsgesetz mit denselben Mitteln bis 2032 gestreckt werden. Begründet wird diese Maßnahme mit einer Redimensionierung, weil Länder und Gemeinden bisher kaum auf die Mittel zugegriffen hätten.
Gemeindebund kritisiert mangelnde Nachhaltigkeit
Da mit den Geldern sowohl infrastrukturelle Maßnahmen als auch dauerhafte Posten wie das Personal (Freizeitbetreuer und Stützkräfte) finanziert werden müssen, fordert Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl die Regierung auf, nun das Zeitfenster für eine nachhaltige Finanzierung der schulischen Tagesbetreuung zu nutzen.
„Das Problem an der jetzigen Rechtslage ist, dass bei den dauerhaften Kosten pro Jahr immer weniger Geld zur Verfügung steht. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Gemeinden jährlich immer mehr zuschießen müssten. Das ist keine nachhaltige Finanzierung“, erklärt der Gemeindebund-Präsident. Das ist gleichzeitig auch der Grund, warum die Gemeinden bisher wenig auf diese Mittel zugegriffen hätten.
Zweites Finanzierungsloch tut sich auf
Gleichzeitig weist der Gemeindebund-Chef auf eine drohende Finanzierungslücke hin: „Noch viel länger bauen Gemeinden die schulische Tagesbetreuung über eine 15a-Vereinbarung aus. Diese war beliebter, weil die dauerhaften Zuschüsse sich nicht jährlich verringert haben. Doch diese 15a-Vereinbarung läuft 2018 aus. Und derzeit wurden noch keine Verhandlungen über eine Verlängerung aufgenommen. Ein zusätzliches Problem entsteht daraus, dass jene Schulen, die mit dieser 15a-Vereinbarung ausgebaut haben, keinen Zugang zu den Mitteln aus dem Bildungsinvestitionsgesetz haben.“ Daher wäre die jetzige Lösung eine Verschlechterung für die Gemeinden, so Riedl.
Bund zum Handeln aufgefordert
Der Bund muss dringend mehr mitzahlen, fordert Riedl im Ö1-Morgenjournal, „und zwar nicht als Anschubfinanzierung, sondern als nachhaltige Unterstützung“. Die Gemeinden haben die Zuständigkeit für das Freizeitpersonal erst mit der Einführung der Ganztagsschule übertragen bekommen und fordern seit langem eine Kompetenzentflechtung in diesem Bereich. Denn Lehrer zahlen die Länder, deren Kosten werden aber vom Bund refundiert. Unterstützt wurde diese Forderung zuletzt auch vom Rechnungshof.
„Der Eigenanteil der Gemeinden ist in diesem Bereich zu hoch“, weiß Riedl. Nachfrage nach den Plätzen bestehe jedenfalls: „Junge Familien richten sich bei der Wahl ihres Wohnsitzes durchaus auch nach solchen Angeboten. Ein Grundstock ist in den letzten geschaffen worden, aber nicht in dem Ausmaß, in dem wir sie brauchen würden.“