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Registrierkassa: Der Tod für Vereinsfeste?

27.4.2016 – Seit zu Jahresbeginn die Registrierkassenpflicht in Kraft getreten ist, gibt es immer mehr abgesagte Veranstaltungen. Zu kompliziert werde die Organisation, zu aufwändig die Durchführung, sagen viele Vereine. In Brückl wurde dieses Jahr das Laurentius Fest abgesagt und auch das Sommerfest in Unterlungitz steht kurz vor der Absage.

Beim Frühshoppen spielten „Die fidelen Mölltaler“ letztes Jahr noch groß auf. 80 Vereinsmitglieder der „Naturfreunde Brückl“ schenkten aus und servierten Getränke. Es war das 20. Jahr des Kirchtages und es sollte vorerst sein letztes sein. 2016 wird es nicht stattfinden. Grund dafür ist die, seit 1. Jänner 2016 geltende Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Damit wird auch Vereinen vorgeschrieben, in welchem Umfang sie wirtschaftlich tätig sein dürfen, bevor sie eine Registrierkassa benötigen, und wie die auszugebenden Belege auszusehen haben.

Vereine, ebenso wie die betroffenen Betriebe, dürfen dabei einen Jahresumsatz von 15.000 Euro nicht übersteigen. Die in diesem Betrag enthaltene Barumsatz-Schwelle von 7.500 Euro ist durch Bar-, Bankomat- und Kreditkartenzahlung wohl schnell erreicht. Und weil die „Naturfreunde Brückl“ nicht nur das Kirchfest organisieren, sondern auch einige andere Veranstaltungen, fallen sie in die Registrierkassenpflicht. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben war der Aufwand für die Organisatoren zu hoch.

Undurchsichtige Regeln

Die Vorschriften für Registrierkassen sind dabei nicht immer so klar verständlich, was sich in einem mittlerweile sehr umfangreichen Informationserlass des Finanzministeriums widerspiegelt. So gibt es etwa bei kleineren Vereinsfesten die Möglichkeit, die Tageslosung auch ohne Registrierkasse (also mittels Kassensturz) zu ermitteln. Das Brückler Laurentius Fest dauert acht Stunden und ausschließlich Vereinsmitglieder servieren Speisen und Getränke. Somit wäre das Kirchfest als ein 'kleines Fest' zu deklarieren.

Ein 'kleines Fest' wäre eigentlich von der Registrierkassenpflicht ausgenommen, doch weil der Verein insgesamt nur 48 Stunden im Jahr Umsätze erwirtschaften darf, gilt diese Ausnahmeregelung anscheinend nicht.

Eigene Regeln für Feuerwehrfeste

Vor einem ähnlichen Problem steht auch die Freiwillige Feuerwehr in Unterlungitz. Dabei gelten für Feuerwehrfeste eigene Regelungen. Vier Tage im Jahr dürfen Feuerwehren Veranstaltungen austragen, aber nur an drei dieser Tage dürfen sie den Besuchern auch Speisen und Getränke servieren. Ein weiterer Haken liegt bei der Bemessung dieser drei Tage. Bei mehrtägigen Veranstaltungen (also nicht ein Feuerwehrball, der von 20 bis 4 Uhr dauert) zählt jeder angefangene Tag als voller Tag. Sollte also eine Veranstaltung am Freitagabend beginnen und bis Sonntagfrüh (4 Uhr) dauern, sind das laut dieser Regelung ebenso drei Tage, wie wenn die Veranstaltung bis Sonntagabend weitergeführt werden würde. Die Umsatzgrenze von 15.000 Euro besteht zusätzlich weiter.

„Die neue Regelung ändert für uns alles. Letztes Jahr gab es noch gar keine Einschränkungen“, erinnert sich Franz Handler von der Feuerwehr Unterlungitz. Die Feuerwehr veranstaltet neben dem Sommerfest auch den Perchtenlauf und dieses Jahr ein weiteres Fest. „Nächstes Jahr werden wir nur mehr ein Fest veranstalten, einfach um auf Nummer Sicher zu gehen. Viele Leute sind enttäuscht.“ Die Registrierkassenpflicht greift bei der Feuerwehr Unterlungitz auch deshalb, weil sie bei den Festen von einem Wirt unterstützt werden, der immer eine Registrierkassa braucht. „Da dürfen Vereinsmitglieder dann gar nicht mehr ausschenken oder servieren. Wie sowas funktionieren soll, weiß ich nicht“, meint Handler.

Forderung nach höherer Umsatzgrenze

Franz Handler ist auch mit der Umsatzgrenze von 15.000 Euro nicht zufrieden. „Unsere Feste sind ja nicht groß, wir haben nicht einmal Plakate, aber von 7.500 Euro Umsatz bleibt uns maximal 2.500 Euro und die Erlöse verwenden wir für die Instandhaltung der Feuerwehr.“ Eine Erhöhung der Umsatzgrenze würde auch dem Laurentius Fest in Brückl helfen. Dann könnten auch „Die fidelen Mölltaler“ beim Frühshoppen am Kirchtag wieder groß aufspielen.

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Die Registrierkassenpflicht lernt österreichischen Vereinen das Fürchten. Die Feuerwehr Unterlungitz veranstaltet jedes Jahr neben dem Perchtenlauf auch andere Feste und bräuchte deswegen eine Registrierkassa. (Bild: ZVG)