340 Millionen Euro – auf diese Summe einigen sich Bund und Länder bei der Abgeltung der Kosten, die 2018 durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstanden sind. Allerdings ist das nur ein Höchstwert, wie der Finanzminister betont. Gemeindebund-Chef Riedl freut sich über den erzielten Kompromiss und pocht weiterhin auf eine nachhaltige Lösung.
Es war ein langes Hin und Her, das am 18. Mai 2018 beendet werden konnte. Nachdem die Länder ihre Forderungen für die Abgeltung der Mehrkosten nach der Abschaffung des Pflegeregresses allein für 2018 mit 466 Millionen Euro beziffert haben, konnten sich diese mit dem Finanzminister bei der Landeshauptleutekonferenz auf eine Refundierung von maximal 340 Millionen Euro einigen. Ein Kompromiss, der von allen Seiten begrüßt wird.
Riedl fordert nachhaltige Lösung
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl freut sich über die Einigung, fordert aber: „Diese Einigung kann nur ein erster Schritt in Richtung einer nachhaltigen Finanzierung der Pflege sein. Mit der Abschaffung des Pflegeregresses wurde die teuerste Lösung zur billigsten für den einzelnen gemacht. Um die Pflege dauerhaft finanzieren zu können und auch dem Wunsch nach dem Altern in den eigenen vier Wänden entgegenzukommen, braucht es aber stärkere Unterstützung für die häusliche Pflege und Betreuung.“
Die Einigung im Detail
Nach Darstellung Lögers übernimmt der Bund neben den budgetierten 100 Millionen Euro ab 2018 in den Folgejahren weitere 30 Millionen Euro an Fixkosten und variable Kosten für den zu erwartenden Rückgang an Selbstzahlern in der Höhe von maximal 209 Millionen Euro. Die durch die Regressabschaffung entfallenden Einnahmen von Menschen mit Behinderung werden vom Bund mit insgesamt 131 Millionen Euro beziffert voll ausgeglichen. Die Kosten für den Entfall der Selbstzahler werden am Ende des Jahres direkt bei der Österreichischen Buchhaltungsagentur abgerechnet. Festgelegt wurde auch, dass die Bundesländer in Folge der Vereinbarung keinen Gebrauch vom Konsultationsmechanismus machen.
Das bedeutet, am Ende wird der Bund nur soviel überweisen, wie Länder und Gemeinden tatsächlich aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses mehr ausgeben mussten. Gedeckelt ist der Betrag bei 340 Millionen Euro.
Länderinterne Diskussion um alternative Wohnformen
Differenzen gab es zwischen den Bundesländern nachträglich noch hinsichtlich der Kosten für alternative Wohnformen. Während Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner die Differenz zwischen den Schätzungen der Bundesländer damit erklärte, dass manche in ihre Kostenschätzung irrtümlich neben der stationären Pflege und der Behindertenhilfe auch die Zusatzkosten in alternativen Wohnformen einberechnet hätten, wies Peter Hacker, Chef des Fonds Soziales Wien dies zurück. Seiner Ansicht nach handle es sich in Wien um „keine Hippie-Wohngemeinschaften“, sondern beispielsweise um das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser. Und diese seien auch von der Abschaffung des Pflegeregresses betroffen.
Hacker geht davon aus, dass die entsprechenden Mehrkosten vom Bund ebenfalls abgegolten werden. Zumal der Beschluss vom Freitag keine Unterscheidung zwischen alternativen Wohnformen und stationärer Pflege mache.
Weitere Einigung bei Bund-Länder-Gesetzgebung
Diskutiert wurde bei der Landeshauptleutekonferenz auch der Artikel 12 der Bundesverfassung, der die gemischte Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern regelt. Konkret fallen unter Artikel 12 etwa das Armenwesen (damit auch die Mindestsicherung), der Spitalsbereich und das Elektrizitätswesen. Einig ist man sich nur, dass dieser Artikel 12 abgeschafft werden muss. Wie die Kompetenzen künftig aufgeteilt werden sollen, soll bis Jahresende in einer Arbeitsgruppe, die aus vier Ländervertreter/innen und vier Vertreter/innen des Bundes bestehen soll, verhandelt werden.