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ÖREK 2030: So soll Österreichs Landschaft in zehn Jahren aussehen

Am 20. Oktober 2021 war es so weit. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) beschloss das ÖREK 2030. Es löste damit das bis dahin gültige ÖREK 2011 ab.

Leitbild der räumlichen Entwicklung

Das Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK) ist das gemeinsame Leitbild von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden für die räumliche Entwicklung in Österreich. Es enthält die wesentlichsten Grundsätze, Ziele und Handlungsaufträge der Raumentwicklung für die nächsten Jahre. Etwa alle zehn Jahre wird es überarbeitet und damit an die aktuellen Veränderungen sowie Herausforderungen in der Raumentwicklung angepasst.

Nachdem das zuletzt gültige ÖREK 2011 bereits zehn Jahre alt ist, war es Zeit für dessen Überarbeitung. In den letzten zwei Jahren haben die Mitglieder der ÖROK mit Unterstützung der ÖROK-Geschäftsstelle sowie von Experten das neue Raumentwicklungskonzept erarbeitet. Als Mitglied der ÖROK war auch der Österreichische Gemeindebund in diese Arbeiten eingebunden und am Entstehen des ÖREK 2030 beteiligt.

Aufbauend auf den Inhalten und Umsetzungsstrukturen des ÖREK 2011 standen die Arbeiten am ÖREK 2030 unter dem bestimmenden Thema des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung. Allen Beteiligten war bewusst, dass die kommenden zehn Jahre weichenstellende Entscheidungen und Maßnahmen zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele bis 2030 und für den Weg zur Klimaneutralität erfordern. Mit einer abgestimmten Raumentwicklungs- und Raumordnungspolitik soll dazu nun ein Beitrag geleistet werden.

In diesem Bewusstsein wurden dem ÖREK 2030 folgende drei Grundprinzipien zugrunde gelegt: Die Raumentwicklung in Österreich muss klimaverträglich und nachhaltig, gemeinwohlorientiert sowie gerecht sein.

  • Eine klimaverträgliche und nachhaltige Raumplanung zielt auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit Flächen und Ressourcen, die Verringerung regionaler Ungleichheiten sowie den Ausbau Österreichs zu einem klimaneutralen Wirtschaftsstandort ab.
  • Die gemeinwohlorientierte Raumentwicklung hat aufgrund der räumlichen Begrenztheit von Grund und Boden die Suche nach einem Ausgleich zwischen den Eigentums- und Freiheitsrechten Einzelner und dem gemeinsamen Interesse vor Augen.
  • Die gerechte Raumentwicklung strebt nach einer Verringerung regionaler Ungleichheiten und dem Gebot, Menschen aus unterschiedlichen Räumen gleiche Startchancen zu bieten.

10-Punkte-Programm

Aus den im ÖREK 2030 festgehaltenen Grundsätzen, Zielen und dem Handlungsprogramm leiten sich zehn prioritäre Themen für die Umsetzung auf ÖROK-Ebene ab. Diese wurden in einem 10-Punkte-Programm im ÖREK 2030 gebündelt und fließen als Kern der Umsetzung in das ÖROK-Arbeitsprogramm ein. Das 10-Punkte-Programm soll die Umsetzung des ÖREK 2030 stärken, künftige Prioritätensetzungen ermöglichen und ÖROK-Beschlüsse herbeiführen können.

Folgende zehn Punkte wurden als prioritäre Themen festgelegt:

  • Raumentwicklung auf Klimaneutralität und Energiewende fokussieren
  • Flächenverbrauch und Bodenversiegelung reduzieren
  • Orts- und Stadtkerne stärken sowie Raum für Baukultur eröffnen
  • Freiräume ressourcenschonend und für den Klimaschutz gestalten
  • Erreichbarkeit sichern und klimaneutral gestalten
  • Die Klimawandelanpassung durch Raumentwicklung und Raumordnung unterstützen
  • Daseinsvorsorge für gleichwertige Lebensbedingungen gestalten und leistbares Wohnen sichern
  • Regionale Wertschöpfungsketten und Kreislaufwirtschaft stärken
  • Chancen der Digitalisierung nutzen und regionale Innovationssysteme stärken
  • Government und Governance als Querschnittsthemen integrieren

ÖREK-Umsetzungspakte

Für eine Erhöhung der Wirkungsorientierung des ÖREK 2030 sollen erstmalig zudem ÖREK-Umsetzungspakte erarbeitet werden. Diese leiten sich aus dem 10-Punkte-Programm ab und werden mit einem dezidierten politischen Arbeitsauftrag der ÖROK versehen. In der Sitzung vom 20. Oktober 2021 erteilte die ÖROK den Auftrag zur Erarbeitung von zwei ÖREK-Umsetzungspakten.

Der erste ÖREK-Umsetzungspakt zur Bodenstrategie für Österreich hat eine Verringerung der Zunahme der Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen und des Ausmaßes neu versiegelter Flächen sowie – soweit möglich – eine Entsiegelung versiegelter Flächen zum Ziel.

Der zweite ÖREK-Umsetzungspakt zum Raum für Baukultur zielt auf die Steigerung der gesellschaftlichen Bedeutung von ­Baukultur und baukulturellem Erbe, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung von Orts- und Stadtkernen, ab. Die Mitglieder der ÖROK werden noch in diesem Jahr mit der Erarbeitung der ÖREK-Umsetzungspakte beginnen. Der Gemeindebund wird bei diesen Arbeiten wieder mit dabei sein und die Interessen der Gemeinden vertreten.

Mathias Pichler

Über den Autor: Mathias Pichler ist Fachreferent in der Abteilung Recht & Inter­nationales des Österreichischen Gemeindebundes.

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