16.3.2016 – Zehn Jahre war die umstrittene Hausapotheken-Regelung nun in Kraft. Am 16. März 2016 wurde nun eine kleine, aber wichtige Reform der kritischsten Punkte vorgelegt. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer präsentierten die gemeinsame Initiative der Parlamentsparteien zur Klärung der Nachfolgeregelung bei Hausapotheken im Parlament.
Erste Änderung für Gemeinden mit Apotheken
Der gemeinsame Antrag hat nur zwei kleine Punkte, die freilich eine große Wirkung haben können. Der erste betrifft vor allem größere Gemeinden: Gibt es in einer Gemeinde bereits eine öffentliche Apotheke, so kann eine Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke erteilt werden, wenn die Entfernung zwischen dem Berufssitz des hauapothekenführenden Arztes und der Betriebsstätte der nächstgelegenen öffentlichen Apotheke MEHR ALS SECHS STRAßENKILOMETER beträgt.
Zweite Änderung für Praxisübernahme
Die zweite Änderung schafft eine große Erleichterung für all jene Ärzte, die nun in Pension gehen und ihre Praxis samt Hausapotheke, die gerade am Land eine nicht unwesentliche Einkunft darstellt, übergeben wollen. Statt bisher sechs darf künftig im Umkreis von VIER KILOMETERN keine öffentliche Apotheke stehen, damit auch der Nachfolger eine Hausapotheke führen darf.
Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer ist zufrieden: „Natürlich lösen wir damit nicht alle Probleme, weitere Reformschritte müssen folgen. Aber wir schaffen zumindest in den dringendsten Fällen eine Erleichterung.“ Laut Angaben des Gesundheitsministeriums kann die neue Regel für ca. 130 Fälle angewandt werden, in denen die Hausapotheken dann erhalten bleiben können. „Das sind 130 Fälle, in denen sowohl die medizinische als auch die medikamentöse Versorgung in ländlichen Gebieten erhalten bleiben wird“, so Mödlhammer.
Den Wortlaut des Antrags können Sie rechts von diesem Artikel downloaden.
Der Antrag wurde heute in den Nationalrat eingebracht, wird voraussichtlich im Mai beschlossen und kann schon mit Juni 2016 in Kraft treten.