15.3.2016 – Nach Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg lockert nun auch Kärnten seine Regeln für Flüchtlingsquartiere. Im Landtag wurde am 10. März 2016 mehrheitlich eine Änderung der Kärntner Bauordnung beschlossen. Soll ein Gebäude künftig für die Unterbringung von Flüchtlingen im Sinne des §2 Kärntner Grundversorgungegesetz bereit gestellt werden, so reicht künftig eine Anzeige dieses Vorhabens bei der Gemeinde. Damit soll die Schaffung von Flüchtlingsquartieren vereinfacht werden und soll allfälligen Zwangsmaßnahmen im Zuge des seitens des Bundes installierten „Durchgriffsrechts“ vorgebeugt werden. Durch die Anzeigepflicht sollen bauliche Standards (Statik, Brandschutz etc.) weiterhin einzuhalten sein und soll bei gleichzeitiger Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung auch weiterhin ein Einschreiten des Bürgermeisters als Baubehörde erster Instanz bei einem Verstoß gegen die Kärntner Bauordnung möglich sein.
Vereinfachungen auch beim Grenzmanagement
Eine weitere Neuerung betrifft das Grenzmanagement: Die Errichtung, die Änderung und der Abbruch Anlagen, welche im Bereich von bestehenden Grenzübergangsstellen zur Regelung, Lenkung und Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet im Rahmen des Grenzmanagements verwendet werden sollen, braucht künftig keine Bewilligung mehr.
Die aufgrund dieser Gesetzesnovelle getroffenen Maßnahmen sollen einer laufenden Evaluierung unterzogen werden.
„Auch positiv für Gemeinden“
Kärntens Gemeindebund-Chef Bgm. Peter Stauber ist erleichtert über den Beschluss des Kärntner Landtags: „Damit können Quartiere schneller bereit gestellt werden und durch die Anzeigepflicht bei der Gemeinde ist auch sichergestellt, dass die Gemeinden von geplanten Quartieren informiert sind. Das ist ein wesentlicher Fortschritt.“