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Resolution: Zentrale Forderungen der Gemeinden zum Finanzausgleich

Finanzausgleich, die Integration und Unterbringung der Flüchtlinge sowie die Unterstützung der Vereine sind die Themen, die die Gemeinden derzeit am meisten beschäftigen. Der Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes hat am 16. März 2016 in seiner Versammlung daher folgende Resolution beschlossen.

Finanzausgleich NEU: Stabile Regeln für herausfordernde Zeiten

Seit Frühjahr 2015 laufen die Verhandlungen über den kommenden Finanzausgleich (2017-2020), sie sollen im Sommer 2016 abgeschlossen sein. Bund, Länder und Gemeinden sind derzeit mit großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. In vielen Bereichen hat es letzten Jahren enorme Kostensteigerungen gegeben, etwa im Gesundheits- und Sozialwesen ebenso wie in der Kinderbetreuung und bei den Schulen. Häufig waren diese Mehrbelastungen durch stetig steigende Standards und mangelndes Kostenbewusstsein der Gesetzgeber verursacht (Referenzen sind die Eisenbahnkreuzungsverordnung oder die beabsichtigte Akademisierung des gesamten gehobenen Pflegedienstes). Diese Steigerungen werden durch die aktuelle Flüchtlingskrise noch deutlich verstärkt werden.
In dieser Situation ist ein klares Ziel zur Eindämmung der Kosten und stabile Regeln für die Zuteilung der Mittel im Sinne einer solidarischen Finanzierung nötig. Es ist nicht die Zeit für Experimente mit radikal veränderten Verteilungsparametern, die zu massiven Verwerfungen zwischen den Gebietskörperschaften führen könnten.
Der Gemeindebund fordert daher:

  1. Die Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen mit 11,883% dürfen nicht gekürzt werden.
  2. Eine Abgeltung der aufgrund der laufenden Aufgabenübertragung entstehenden Kosten der Gemeinden ist vorzusehen (Grauer Finanzausgleich).
  3. Die Rechtsfähigkeit der bundesverfassungsgesetzlich berufenen Vertreter der Gemeinden für den Abschluss von Verträgen gemäß Art 15a B-VG.
  4. Eine Abschaffung und zumindest eine Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels ist vorzusehen. Es sind Lösungen anzustreben, damit die Schere zwischen den Gemeinden verkleinert, aber jedenfalls nicht vergrößert, bzw. schrittweise geschlossen wird.
  5. Angriffe des Bundes auf die Gemeindefinanzen und auf deren eigenständige Politik sind abzulehnen. Gemeindeeigene Steuern müssen jedenfalls erhalten bleiben, die Grundsteuer gehört wie mehrfach gefordert adaptiert. Eine Reform der ausschließlich den Gemeinden zukommenden Grundsteuer, ist überfällig. Der Bund muss hier endlich seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und unverzüglich für eine Reform der Grundsteuer sorgen. Ein reformtaugliches Modell des Gemeindebundes liegt bereits seit Monaten auf dem Tisch.
  6. Der Strukturfonds für Abwanderungsgemeinden und strukturschwache Regionen muss aus Bundesmitteln dotiert werden, wobei die Verteilung auf Landesebene erfolgen soll.
  7. Dem politischen Bekenntnis zum ländlichen Raum haben konkrete Maßnahmen zu folgen, wie zB die erforderliche und auch gesetzlich verankerte Dotierung für die Siedlungswasserwirtschaft und der rasche Breitbandausbau vor allem im ländlichen Raum mit unbürokratischen Abwicklungsvorgaben.
  8. Ebenso ist es aufgrund der demografischen Entwicklung unerlässlich für Länder und Gemeinden, dass der Pflegefonds verlängert und gestärkt wird.

Asyl- und Flüchtlingskrise: Bund hat sich an den Kosten zu beteiligen

Die Gemeinden haben in den vergangenen Monaten bewiesen, dass Hilfsbereitschaft dort gelebt wird, wo die örtliche Bevölkerung in die wesentlichen Entscheidungsprozesse eingebunden wurde. Nur durch das große Engagement der vielen Freiwilligen konnte diese Aufgabe bewältigt werden, wofür den zahlreichen Vereinen und Freiwilligenorganisationen Dank gebührt.
Die Gemeinden stehen angesichts der unverändert großen Flüchtlingszahl weiterhin vor vielfältigen und schweren Herausforderungen. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen bedeuten enorme administrative und finanzielle Belastungen für die Gemeinden. Die auf den jährlichen Durchschnittskosten basierenden Mehraufwendungen in Kindergärten und Pflichtschulen allein liegen bei mindestens 30 Mio. Euro pro Jahr, dazu kommen Kosten für adaptierte Infrastruktur und höheren Personalbedarf zur Integration. Besonders schwer wiegen die Kosten der Mindestsicherung, die bis zu 50% von den Gemeinden mitzufinanzieren sind.

  1. Weiterhin muss betont werden, dass die Flüchtlingskrise nachhaltig nur auf gesamteuropäischer Ebene gelöst werden kann.
  2. Im Sinne einer Gesamtverantwortung für die Krise muss sich der Bund auch an den Kosten der Integrationsmaßnahmen sowie an den Kosten der Mindestsicherung finanziell beteiligen.
  3. Die nach wie vor bestehenden bürokratischen Hürden im Bereich der Unterbringung und bei der Heranziehung von gemeinnützigen Tätigkeiten, sowie bei der Vorbereitung für den Arbeitsmarkt müssen zügig beseitigt werden.
  4. Für eine effektive Integration sind Deutschkurse unerlässlich, sie müssen bereits für jene Flüchtlinge angeboten werden, die gute Chancen auf einen längerfristigen Aufenthaltstitel haben. Hierfür sind die Mittel aufzustocken und rasch flüssig zu machen.

Stärkung für Ehrenamt und Vereine

Die zahlreichen Freiwilligen und ehrenamtlich tätigen Menschen in unserem Land sind zu einem großen Teil in Vereinen organisiert. Sie bilden ein Sozialkapital, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Wirkungen entfaltet und bisher vor allem die Attraktivität des ländlichen Raumes zu erhalten im Stande war. Viele positive Entwicklungen und wünschenswerte Strukturen wären ohne das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen undenkbar.
Das Vereinsleben in unserem Land darf nicht durch bürokratische und steuerrechtliche Hürden verunmöglicht werden. Bei der Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht wurden gesellige und kulturelle Vereinsveranstaltungen nicht zur Gänze ausgenommen.

Der Österreichische Gemeindebund fordert im Hinblick auf die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Vereine höhere Schwellenwerte sowie klare und einfache Regelungen, die auch für Vereinsobleute ohne Beiziehung steuerrechtlicher Beratung vollzogen werden können.

In Bezug auf den Finanzausgleich fordern die Gemeinden keine Kürzung des derzeitigen Anteils, eine Gleichstellung der Gemeinden, sowie die Erhaltung der gemeindeeigenen Steuern. ©Gemeindebund