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Neue Gemeindefinanzierung im Detail

17.2.2017 – Oberösterreichs Gemeindefinanzierung wird ab 2018 auf völlig neue Beine gestellt. Das „Bittstellen“ vor dem jeweils zuständigen Landesrat soll einem transparenten Zuweisungsmodell weichen. Das Geld aus den Bedarfszuweisungen soll aus vier Töpfen verteilt werden.

Alles neu in der Gemeindefinanzierung heißt es im Land Oberösterreich. Auf Empfehlungen des Landesrechnungshof basierend wird die Verteilung der Bedarfszuweisungsmittel an die Gemeinden auf vier neue Säulen gestellt. Nachdem schon im Jänner 2017 erste Details bekannt wurden, haben am 16. Februar 2017 Landesrat Max Hiegelsberger, Landesrätin Birgit Gerstorfer, Landesrat Elmar Podgorschek, OÖ Gemeindebund-Präsident LAbg. Bgm. Johann Hingsamer und der Direktor für Inneres und Kommunales HR Dr. Michael Gugler das neue Modell im Detail in Linz präsentiert. Ziel der Reform ist, die Mittel nach objektiven Kriterien transparent und zielorientiert zu vergeben. Für Gemeinden soll dadurch größtmögliche Planungssicherheit geschaffen werden. Bei der Kontrollbehörde möchte man mehr auf Beratung im Vorfeld als auf strenge Kontrolle im Nachhinein setzen, um maximale Gemeindeautonomie zu ermöglichen.

Fondsmodell auf vier Säulen

Im Zentrum der Gemeindefinanzierung NEU steht ein Fondsmodell verbunden mit einer verstärkten Beratungs- und Serviceleistung durch das Land Oberösterreich. Diese Säulen sind: der Strukturfonds, der Härteausgleichsfonds, der Regionalisierungsfonds und der Projektfonds.

Strukturfonds als Basisförderung

Vom Strukturfonds sollen alle Gemeinden profitieren. Zur Verteilung stehen in Summe Budgetmittel in Höhe von 66 Millionen Euro zur Verfügung: 60 Millionen Euro Bedarfszuweisungsmittel und sechs Millionen Euro Landeszuschüsse aus der Strukturhilfe. Diese Budgetmittel sollen quartalsweise und vorab an die Gemeinden verteilt werden. Der Sockelbetrag für jede oberösterreichische Gemeinde beträgt 30.000 Euro unabhängig von deren Finanzkraft (insgesamt 13,170 Millionen Euro). Die Verteilung der übrigen Mittel erfolgt nach folgenden Kriterien: Allgemeine Verwaltungsleistungen (nach Einwohnerzahl), Kinderbetreuung und Pflichtschulaufgaben (nach Anzahl der 0 bis 14-Jährigen), Gemeindestraßen inkl. Winterdienst (je Straßenkilometer), Güterwege inkl. Winterdienst (je Straßenkilometer), Tourismusaufgaben (bei Gemeinden mit mehr als 10.000 Nächtigungen). Die bisherige Strukturhilfe und die Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln für den Ausgleich des ordentlichen Haushalts werden damit abgeschafft.

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(Quelle: Land OÖ)
Die Gemeindefinanzierung ist wie ein Haus. Die Basis bilden die Fonds, über allem steht die Beratung, die eine bestmögliche Planung und Finanzierung der Gemeindeprojekte garantieren soll.

Härteausgleichsfonds für Abgangsgemeinden

Ziel des Härteausgleichsfonds ist es, allen Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. Für Gemeinden, die trotz der neuen Basisförderung aus dem Strukturfonds keinen Ausgleich erreichen können, wird der Härteausgleichsfonds eingerichtet. Er wird mit zehn Millionen Euro ausgestattet sein. Es erfolgt eine enge Begleitung und Beratung der Gemeinden im Rahmen des Gemeindeservices. „Wir verstehen uns in diesem Zusammenhang als Servicestelle, die unsere Gemeinden auf diesem Weg mit fachlicher und prozessbezogener Beratung begleitet. Es gilt: Maximale Kompetenz für ein Ende der Abgangsgemeinden in Oberösterreich“, so Landesrat Hiegelsberger.

Regionalisierungsfonds als Anreiz für Kooperationen

Der neue Regionalisierungsfonds wird mit jährlichen Bedarfszuweisungsmitteln von bis zu 15 Millionen Euro dotiert. Er dient der Anreizschaffung für kommunale Projekte im Zusammenhang mit Kinderbetreuungsstätten, dem Pflichtschulbereich, Amtsgebäuden, Bauhöfen, Veranstaltungsräumen, Bädern, Sportanlagen und Feuerwehrzeugstätten. Förderfähig sind regionale bzw. gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte. Hiegelsberger präzisiert: „Ziel ist die Sicherstellung einer wirtschaftlich optimierten und bedarfsgerechten Infrastruktur vor Ort und ein Maximum an Lebensqualität in unseren Regionen.“

Projektfonds für bauliche Infrastrukturmaßnahmen

Der größte Fonds wird mit 70 Millionen Euro der Projektfonds. Mit diesem Fonds unterstützt das Gemeinderessort nach objektiven und transparenten Förderrichtlinien Gemeindeprojekte in den kommunalen Kernbereichen. Im Sinne der Deregulierung werden gleichzeitig die Förderprozesse modernisiert, vereinfacht und dereguliert.

Bereits ab der Planung eines Projekt durch die Gemeinde ist der weitere Verlauf und somit die Finanzierbarkeit und der Erfolg transparent und abschätzbar. Nachdem das Land Oberösterreich – wie auch bisher – den Bedarf für das jeweilige Projekt einer Gemeinde geprüft und bestätigt hat, kann die Höhe der in Aussicht stehenden Förderquote online eingesehen werden. Da die Finanzierung des Landesteils bekannt ist, gewährt die Gemeindefinanzierung NEU der Gemeinde volle Planungssicherheit. Sobald der jeweilige Eigenfinanzierungsanteil sichergestellt ist, entscheidet das Land im Rahmen der budgetären Möglichkeiten nur noch über den Förderzeitraum, nicht mehr über die Förderhöhe, die der Gemeinde bereits bekannt und fixiert ist. Erreicht werden soll dadurch auch eine Verfahrensbeschleunigung.

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(Quelle: Land OÖ)
Die vier Fonds in der Kurzübersicht.

Gemeindeservice: Ausbau der Beratung

Grundlegende Änderung, die mit dieser Reform verbunden ist, ist, dass künftig schon die Voranschläge der Gemeinden bereits intensiver geprüft werden. Die Bezirkshauptmannschaften übernehmen diese Serviceleistung für die Gemeinden in der jeweiligen Region unter fachlicher Steuerung der Direktion Inneres und Kommunales. „Um Kooperationen zu forcieren, bieten wir klare Rechtsgrundlagen und im Zuge der Gemeindefinanzierung NEU auch gezielte Beratungs- und Serviceleistungen für unsere Gemeinden. Ziel ist die Bereitstellung von Information, von der Konzeption bis zur gezielten, themenbezogenen Unterstützung“, erklärt Hiegelsberger.

Verwaltungsvereinfachungen und Informationskampagne

Neben der Aufwandsvereinfachung für die Gemeinden, der durch den finanziellen Spielraum entsteht, kommt es zu einer Vereinfachung der Verwaltungsabläufe im Gemeinderessort. Diese Vereinfachung begründet sich darin, dass die Förderung von Kleinprojekten nun direkt durch die Finanzierung aus dem Strukturfonds abgewickelt werden kann. Die 5.000-Euro-Grenze beim Investitionsvolumen oder der 18-Euro-Erlass für Abgangsgemeinden – sie durften nicht mehr als 18 Euro pro Einwohner für freiwillige Ermessensausgaben verwenden – sollen ab dem 1. Jänner 2018 der Vergangenheit angehören.

Eine breite Informationskampagne soll die Verantwortlichen vor Ort über die neue Gemeindefinanzierung im Frühjahr 2017 über die neue Gemeindefinanzierung im Detail aufklären.

v.l.: Direktor HR Dr. Michael Gugler, IKD, Landesrat Elmar Podgorschek, Landesrätin Birgit Gerstorfer, Landesrat Max Hiegelsberger und LAbg. Johann Hingsamer, Präsident des OÖ. Gemeindebundes, präsentieren das neue Modell der Gemeindefinanzierung ©Land OÖ/Kauder