Wir schaffen Heimat.
Wir gestalten Zukunft.

Neue digitale Möglichkeiten in OÖ und Vorarlberg

Die Digitalisierung bringt neue Transparenzpotenziale für Gemeinden. In Oberösterreich und Vorarlberg wurden nun rechtliche Klarstellungen für die Veröffentlichung im Internet getroffen.

Mit Oberösterreich und Vorarlberg haben gleich zwei Bundesländer ihre Gemeindegesetze umfassend novelliert. Die rechtlichen Veränderungen, die sich in Oberösterreich ergeben, hat Franz Flotzinger, der Direktor des OÖ Gemeindebundes bereits für Sie zusammengefasst (siehe Atikel vom 15.11.2018). Darüber hinaus nutzte der Landesgesetzgeber aber auch die Gelegenheit, den Gemeinden mehr Möglichkeiten für das Internet zu geben. Aber nicht nur in Oberösterreich, sondern auch in Vorarlberg wurde die große Novelle genutzt, um Klarstellungen bezüglich der Veröffentlichung von Verordnungen oder Gemeinderatssitzungen im Internet zu treffen.

Oberösterreichs Gemeinderatssitzungen live im Internet verfolgen

In Oberösterreich ist es künftig allen Gemeinden möglich, ihre öffentlichen Gemeinderatssitzungen via Livestream im Internet zu übertragen. Dies war bisher nur Statutarstädten mit eigenem Pressedienst vorbehalten. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit für alle oberösterreichischen Gemeinden und Städte geschaffen, die Verhandlungsschriften im Internet zu veröffentlichen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss aber dennoch sichergestellt werden, dass die Zuhörer/innen der öffentlichen Sitzung nicht visuell erfasst werden. Die Möglichkeit der Übertragung umfasst den Beratungs- und Beschlussfassungsprozess, die Debatte sowie das Abstimmungsverhalten der an der Gemeinderatssitzung mitwirkenden Personen.

Elektronische Amtstafel

Der händische Anschlag auf der Amtstafel gehört in Oberösterreich ab 1. Jänner 2019 der Vergangenheit an, denn Gemeinden und Städte können künftig die digitale Amtstafel nutzen. Bisher waren die Gemeinden laut Oö. GemO 1990 dazu verpflichtet, Rechtsakte durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen. Im neuen Gesetz ist nur mehr eine Haupt-Amtstafel vorzusehen, um Fehlerquellen zu vermeiden.

Vorarlberg: Verordnungen und Sitzungsprotokolle künftig online

Um den Gemeindebürgern den Zugriff auf Verordnungen jederzeit zu ermöglichen, werden Gemeinden – sofern sie eine Homepage besitzen – ab 1. Jänner 2019 dazu verpflichtet, auf der Homepage eine Verordnungssammlung einzurichten. Darin muss jede Verordnung der Gemeinde in einer kodifizierten Fassung (also nach letztgültigem Stand) im Internet für die Allgemeinheit abrufbar bereitgehalten werden.

Von dieser Verpflichtung nicht umfasst sind Verordnungen, die zeitlich auf höchstens sechs Monate befristet sind (z.B. Verordnungen nach der Straßenverkehrsordnung, Flächenwidmungspläne und Teile von Verordnungen, soweit es sich um planliche Darstellungen handelt). Nicht auf der Homepage abrufbare Verordnungen und Teile von Verordnungen müssen auf der Gemeinde eingesehen werden können.

Neue Möglichkeiten eröffnen sich auch bei den Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeindevertretungssitzungen. Diese sind auf der Homepage der Gemeinde für die Dauer von mindestens drei Monate zu veröffentlichen.

Der Vorarlberger Gemeindeverband empfiehlt daher, die entsprechenden technischen Vorkehrungen frühzeitig zu treffen, damit die elektronische Bereitstellung der Informationen ab 1. Jänner 2019 reibungslos funktioniert.

Voranschlag im Internet zugänglich machen

Ohne unnötigen Aufschub sind die von den Gemeindevertretungen beschlossenen Voranschläge auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Wichtig ist, dass schützenswerte personenbezogene Daten davon ausgenommen sind (§ 73 Abs. 5 GG). In den Erläuterungen wurde dazu festgehalten, dass sich eine Verpflichtung zur Veröffentlichung des Voranschlags bereits aus Art. 12 Abs. 1 des Österreichischen Stabilitätspakts ergibt. Die nunmehrige Regelung dient daher lediglich der Klarstellung der bereits bestehenden Verpflichtung.

Dies ist aber nur ein kleiner Teil der in Vorarlberg verabschiedeten Neuerungen für Gemeinden. Die Novelle bringt beispielsweise auch die Abschaffung des innergemeinschaftlichen Instanzenzugs, Aufsichtbeschwerden an die Aufsichtbehörde, die Erhöhung der Wertgrenze für die Vergabe von Lieferung und Leistungen durch den Bürgermeister und vieles mehr. Alle Details können Sie im Rundschreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes nachlesen, das Sie in nebenstehender Box herunterladen können.

In Oberösterreich gibt es künftig Livestreaming und die elektronische Amtstafel. In Vorarlberg werden Verordnungen, GR-Protololle und Voranschläge künftig elektronisch zugänglich. ©undrey-Fotolia.com