Mit dem Shutdown in Österreich war auch die Verunsicherung bei den Gemeinden groß, ob und wie Bauverhandlungen und Bauverfahren durchzuführen sind. Am Mittwoch hat der Nationalrat mit der Änderung des Verwaltungsrechtlichen Covid-19-Begleitgesetzes 2020 jedoch Klarheit für die Durchführung von Bauverhandlungen gebracht: Mündliche Bauverhandlungen sind nun uneingeschränkt unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
Die „Coronakrise“ hat so gut wie alles auf den Kopf gestellt – auch in den Gemeindestuben des Landes sind manche alltägliche Geschäfte stehen geblieben. Derzeit sind viele Gemeinden verunsichert, welche Verfahren angesichts der Lage zulässig sind und welche nicht.
Nationalrats-Beschluss stellt klar: Mündliche Bauverhandlungen uneingeschränkt möglich
Auch bei laufenden Bauverhandlungen herrscht in vielen Fällen Unsicherheit. Doch am Mittwoch hat der Nationalrat mit der Änderung des Verwaltungsrechtlichen Covid-19-Begleitgesetzes 2020 Klarheit für die Durchführung von Bauverhandlungen gebracht: Mündliche Bauverhandlungen sind nun uneingeschränkt unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
Bisherige Regelung führte zu Unsicherheit
Bisher sah die geltende Regelung dieses Gesetzes vor, dass mündliche Verhandlungen und dergleichen nur durchzuführen sind, soweit dies zur Aufrechterhaltung einer geordneten Verwaltungsrechtspflege unbedingt erforderlich ist. Das hatte zur Folge, dass in den letzten Wochen kaum mündliche Verhandlungen durchgeführt wurden, der Druck Bauverhandlungen durchzuführen jedoch stieg.
Gemeindebund-Präsident Riedl: Verfahren wie gewohnt rasch und unkompliziert umsetzen
„Mit dem neuen Gesetz, das am 13. Mai im Nationalrat beschlossen wurde, gibt es endlich Klarheit für die Gemeinden und damit auch das OK, Bauverhandlungen in bewährter Weise durchzuführen. Wir wissen, dass Bauaufträge die lokale Konjunktur beleben und Wirtschaftsimpulse setzen. Wir werden daher alles daran setzen, Verfahren wie gewohnt rasch und unkompliziert umzusetzen“, sagt Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl.