18.10.2017 – Der Klima- und Energiefonds ermöglicht es, Emissionen einzudämmen und stattdessen mit erneuerbarer Energie zu arbeiten. Dies erfolgt über das Programm „Mustersanierung“, das eine Förderungsmöglichkeit für alte Gemäuer bietet.
Das Programm „Mustersanierung“ des Klima- und Energiefonds unterstützt Sanierungen von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. So können auch Gemeinden für beispielsweise Kindergärten, Schulen oder Bankfilialen einen Förderungsantrag stellen. Durch die Initiative „Mustersanierung“ kann der Energiebedarf von Gebäuden reduziert und fossile Heizsysteme durch Erneuerbare ersetzt werden. In Folge werden dadurch die Heizkosten drastisch reduziert.
„Jede Gebäudesanierung legt die Treibhausgasemissionen für die nächsten 20, 30 Jahre fest“, weiß der Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, Ingmar Höbarth. In den vergangenen acht Jahren konnten durch das Programm des Klima- und Energiefonds bereits 70 Mustersanierungsprojekte realisiert werden oder sie befinden sich noch gerade in der Umsetzung.
Energieverbrauchsmonitoring als Alarmsystem
Die „Mustersanierung“ wurde 2009 vom Klima- und Energiefonds ins Leben gerufen. Sie bietet Förderungen für thermische Sanierungen und den Umstieg auf erneuerbare Energien in öffentlichen, gewerblichen, konfessionellen und Vereins-Gebäuden mit einem Baujahr vor 1997. Die Kriterien sind streng. Bei denkmalgeschützten Gebäuden muss mindestens eine Halbierung des Heizenergiebedarfs durch eine Mustersanierung erreicht werden.
Das Programm beschäftigt sich mit drei Bereichen, nämlich:
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
- Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Außerdem werden zusätzliche Fördermittel für den Einsatz von Baumaterialen aus nachwachsenden Rohstoffen, moderne Haustechnik bis hin zu Photovoltaikanlagen gewährt. In allen mustersanierten Gebäuden wird ein Energievebrauchsmonitoring eingebaut. Das ermöglicht es den Gebäudebetreibern rasch zu reagieren, falls Soll- und Ist- Werte weit auseinander gehen. So können Gegenmaßnahmen wie Reparaturen oder Anpassungen rechtzeitig getroffen werden.
Erfolgsbeispiel: Volksschule Ziersdorf
Als Vorzeigebeispiel für eine Mustersanierung gilt die Volksschule Ziersdorf. Mit einer 20 Zentimeter dicken Wärmedämmung, neuen Fenstern, einem Pelletskessel statt der Elektroheizung, einer zentralen Lüftungsanlage, einer Beleuchtungsoptimierung und vielem mehr konnte der Heizwärmebedarf im Schulgebäude und vor allem im Turnsaal erheblich gesenkt werden.
Der nebenstehende Link der Website „Mustersanierung“ hilft, sich im Vorfeld über Checklisten und Beschreibungen zu abgeschlossenen und laufenden Mustersanierungen zu informieren. Der Einreichschluss für die laufende Ausschreibung ist am 19. Oktober 2017 um 17 Uhr.
Wer wird gefördert?
Die Förderungsmittel für das Programm Mustersanierung werden allen natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten bereitgestellt. Es ist auch möglich für Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen eine Förderung zu beantragen. Weitere Informationen für Ihr Projekt finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Leitfaden.
Wie stelle ich einen Antrag?
Vor der Antragstellung müssen Sie sich auf der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch registrieren. In Folge sind die Antragsunterlagen online beim Unternehmen Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einzureichen. Die Einreichung eines Projekts erfolgt über den Klima- und Energiefonds und die Abwicklung der Förderung über die KPC.
Die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung sind:
- Die vollständig ausgefüllten technischen Daten- und Kostenblätter
- Eine technische Beschreibung der beantragten Maßnahme (inklusive Bestands- und Einreichpläne)
- Energieausweise vor und nach der Sanierung gemäß OIB-Richtlinie (Stand 2015)
- Einen Nachweis, dass das Gebäude vor dem 1.1.1997 bewilligt beziehungsweise errichtet wurde
- Angebote beziehungsweise Kostenvoranschläge
- Alle erforderlichen Genehmigungen und Bescheide
- Einen Bericht Ihres Kreditinstitutes ab einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro
- Ein von der Planungsberatung unterfertigtes Beratungsprotokoll
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Bescheinigung des Bundesdenkmalamtes über die geplanten Maßnahmen
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter dem nebenstehenden Link.