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Mödlhammer: “Keine neuen Kindergartenstandards durch die Hintertür”

19.5.2015 –  Das verpflichtende Kindergartenjahr für alle Fünfjährigen, das 2009 mittels einer 15a-Vereinbarung eingeführt wurde, hat sich bewährt. Da die Bund-Länder-Vereinbarung 2015 ausläuft, verhandelt Familienministerin Sophie Karmasin derzeit mit Ländern und dem Finanzminister über eine Verlängerung. Die Positionen der Länder weichen aber teilweise stark voneinander ab. Die Gemeinden, die ebenso einen großen Teil der zusätzlichen Last zu tragen haben, sind in die Verhandlungen wieder einmal nicht eingebunden. Derzeit betragen die Mittel, die der Bund an die Länder jährlich überweist, 70 Millionen Euro.

Wien und Oberösterreich möchten mehr Geld

In der Bundeshauptstadt betont der zuständige Stadtrat Christian Oxonitsch, dass die Erhöhung der Mittel „dringend notwendig“ sei. Wien erhält mit 15,5 Millionen Euro derzeit zwar den höchsten Anteil an jährlichen Mitteln, trotzdem hat Wien viel mehr investiert: Für die fünf- bis sechsjährigen Kinder gab die Stadt 129 Millionen Euro aus. „Der Bundeszuschuss macht somit nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten aus“, so Oxonitsch auf Anfrage der APA.

Auch in Oberösterreich fordert Landesrätin Doris Hummer die Valorisierung der Mittel, weil diese seit dem Inkrafttreten der Kindergartenpflicht nicht erhöht worden sind, aber die Kosten zum Beispiel für die Pädagogen/innen Jahr für Jahr steigen. Oberösterreich erhält derzeit jährlich 14 Millionen Euro vom Bund für das verpflichtende, kostenlose Kindergartenjahr. In der Steiermark schießt das Land jährlich etwa drei Millionen zu, weil die neun Millionen Euro, die das Land vom Bund für den verpflichtenden Gratiskindergarten erhält, nicht ausreichen.

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(Gießkanne: © M. Schuppich – Fotolia.com, Pfeil: ©sester1848-Fotolia.com)
Welches Bundesland bekommt welchen Anteil an den Bundesmitteln für das verpflichtende kostenlose Kindergartenjahr?

Vorarlberg für dauerhafte Absicherung

Ausgekommen mit den Mitteln vom Bund sind die Bundesländer Vorarlberg, Salzburg und das Burgenland. Vorarlbergs Familienlandesrätin Bernadette Mennel betont aber, dass die Vereinbarung künftig „deutlich länger als drei Jahre“ gelten müsse. Diese gebe den Gemeinden und Ländern zusätzliche und langfristige Sicherheit. 

In Vorarlberg und Wien betonen die zuständigen Politiker/innen außerdem, dass die Abholung der Mittel möglichst flexibel gestaltet werden muss und nicht durch zusätzliche Maßnahmen erschwert werden darf.

Mödlhammer: „Keine zusätzlichen Standards“

Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer betont, wie wichtig, die  Weiterführung der finanziellen Beteiligung des Bundes ist: „Will man das für Eltern kostenlose Pflichtkindergartenjahr für alle Fünfjährigen fortsetzen, so muss auch der Bund bereit sein, die Mittel dafür dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Es freut mich, dass Ministerin Karmasin dazu grundsätzlich bereit ist. Eines muss aber klar sein: Es dürfen den Gemeinden dadurch nicht durch die Hintertür neue Standards wie etwa die Akademisierung der Kindergärtner/innen aufgedrückt werden.“

Bezüglich zweitem verpflichtendem Kindergartenjahr pocht Mödlhammer auf Zurückhaltung: „Zuerst muss geklärt werden, wie das erste auf Dauer finanziert wird. Außerdem werden bereits jetzt fast alle Kinder in den Kindergarten geschickt. Die Quote bei den Vierjährigen liegt bei 94,2 Prozent.“ Ausreißer sind Kärnten und Wien, wo die Betreuungsquote unter 90 Prozent liegt. Im Burgenland werden bereits 99,7 Prozent der Vierjährigen betreut. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg werden über 95 Prozent der Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen geschickt.

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(Quelle: Statistik Austria; Bild: © Robert Kneschke – Fotolia.com)
Ausreißer bei der Betreuungsquote der Vierjährigen sind Kärnten und Wien.

Verpflichtendes Kindergartenjahr: Keine Gegenwehr, aber auch keine Euphorie

Ähnlich sehen das auch die meisten Bundesländer. Im Wiener Rathaus verwehrt man sich der Einführung des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahrs nicht, Oxonitsch findet aber die Erhöhung der Mittel für die Sprachförderung sinnvoller, da bereits jetzt fast alle Kinder den Kindergarten besuchen. In Vorarlberg stellt man sich ebenso nicht gegen ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr, Landesrätin Mennel möchte aber, dass der Bund dies dann auch finanziell unterstützt. Ähnlich sieht man dies im Burgenland.

In Tirol ist bereits der halbtägige Besuch für Vierjährige seit 2009/10 gratis. Bei der Pflicht gibt sich Landesrätin Beate Palfrader aber zurückhaltend: „Ich bin immer skeptisch, wenn es darum geht, dass man Eltern verpflichtet.“ In der Steiermark hält man die Einführung eines zweiten verpflichtenden, kostenlosen Kindergartenjahrs nicht für zielführend, weil bereits jetzt mehr als 90 Prozent der Vierjährigen in den Kindergarten gehen. Außerdem ist der Kindergartenbesuch bei einem monatlichen Familiennettoeinkommen von 1.650 Euro ohnehin gratis. Landesrat Michael Schickhofer, zuständig für Familien und Bildung in der Steiermark, wünscht sich bei einer neuen Vereinbarung vielmehr die Einführung einer sozialen Staffelung bei den Ein- bis Dreijährigen in den Kinderkrippen.