Artensterben und Klimawandel schreiten unentwegt voran, wenn sich nicht die Art zu wirtschaften verändert. Die EU hat nun einen entscheidenen Schritt gesetzt, um Europa von einer linearen Wegwerfwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Der EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft zieht auch die Gemeinden zur Verantwortung.
Im Kampf gegen die Wegwerfgesellschaft machte die EU Anfang März 2020 einen bedeutenden Schritt: Der „Aktionsplan der Europäischen Kommission für die Kreislaufwirtschaft“ ist ein ehrgeiziger Vorschlag, um Produkte sowie Wirtschaft nachhaltiger und klimaverträglicher zu gestalten.
Verwantwortung der Gemeinden explizit erwähnt
Die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen und mehr als 90 Prozent des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie der Wasserstress sind auf die Gewinnung von Ressourcen und deren Verarbeitung zurückzuführen. In anderen Worten bedeutet das: Um den Klimawandel und das Artensterben zu verringern, müssen wir die Gewinnung und Verwendung von Rohstoffen ändern.
Der neue Aktionsplan der EU zielt darauf ab, die Lebensdauer und Wiederverwertbarkeit von Produkten zu erhöhen und den Ressourceneinsatz ganz allgemein zu reduzieren und zu optimieren. Die Vorgaben richten sich vor allem an die Industrie. Bei der nachhaltigen und grünen öffentlichen Beschaffung, beim Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum und anderen Themen sind aber explizit auch die Gemeinden angesprochen.
Das Vergaberecht ist das Mittel zum Zweck, wenn die öffentliche Hand EU-Vorgaben unterstützen soll. Auch der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft verweist auf das Potenzial öffentlicher Aufträge bei der Absatzförderung umweltfreundlicher und ressourcenschonender Produkte. Vorerst ist von Leitlinien und best-practice Austausch zwischen den Gebietskörperschaften die Rede, legislative Vorgaben sind in Zukunft aber nicht auszuschließen.
Öffentliche Trinkwasserbrunnen bereitstellen
Im Zusammenhang mit der Reduktion von Verpackungsmaterial und dem Einsatz von Kunststoffen findet sich im Dokument ein Verweis, dass die Kommission die Umsetzung der revidierten Trinkwasserrichtlinie genau beobachten und insbesondere darauf achten wird, ob in allen Mitgliedstaaten ausreichend öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden – ein klarer Wink Richtung Kommunen, die letztlich dafür zuständig sind.
Ähnlich wie im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung kündigt auch der Aktionsplan nicht näher definierte Maßnahmen gegen die Bodenversiegelung an und verweist auf die noch kommende Renovierungsinitiative, in welcher wohl mit Vorgaben für die Wiederverwendung von Bau- und Abbruchabfällen und für Isoliermaterial zu rechnen ist. Auch hier werden Gemeinden mit ihrem großen Gebäudebestand Zielgruppe sein.
Wiederverwendung von Abwasser in Landwirtschaft möglich
Der Aktionsplan kündigt auch die Überprüfung der Abwasserbehandlungs- und Klärschlamm-Richtlinien an. Dies könnte in Richtung Wiederverwendung von Abwasser und Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft gehen.
Die von der Kommission angedachte Harmonisierung der Getrenntsammelsysteme muss aus kommunaler Sicht wohl kritisch hinterfragt werden, insbesondere in jenen Ländern, wo die getrennte Sammlung gut funktioniert. Hier könnte allenfalls vorgeschlagen werden, auf diesen best practices aufzubauen, nicht aber, diese zugunsten vollkommen neuer Systeme zu zerschlagen.
Zusätzliche Details zu Maßnahmen
Der Aktionsplan ist eine Mitteilung, enthält also keine konkreten Gesetzesvorschläge. Der vierseitige Anhang liefert mehr Details, er listet die in den nächsten zwei Jahren geplanten Maßnahmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Europäischen Kommission und der Plattform Kreislaufwirtschaft Österreich (Links nebenstehend).
(Quelle: Daniela Fraiß)