Die Neuauflage des „Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände 2018 lt. VRV 2015“ beinhaltet das neue, ab 2020 geltende Haushaltsrecht inklusive der Novelle zur VRV 2015. Jede Gemeinde erhielt kostenlos ein Exemplar zugeschickt.
Der Kontierungsleitfaden 2018 ist ein Nachschlagewerk, das Gemeinden die richtige Zuordnung von Geschäftsfällen zeigt und verschiedene Lösungswege in Form von Buchungsbeispielen genauer erklärt. Die Neuauflage beinhaltet das neue Haushaltsrecht inklusive der im Jänner 2018 veröffentlichten Novelle zur Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015.
Neues Haushaltsrecht ab 2020
Das bisherige Haushaltsrecht wurde vor allem um die Ergebnis- und Vermögenssicht ergänzt. Dieses sogenannte „Drei Komponenten System“ ist ab dem Haushaltsjahr 2020 anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt ist damit auch auf einigen zusätzlichen Konten und nach einigen neuen Regeln zu buchen.
Die Buchungsbeispiele für laufende Haushaltsbuchungen und Abschluss- und Überleitungsbuchungen, die in der Neuauflage erstmals enthalten sind, sollen bei Unklarheiten bezüglich der neuen Regelungen helfen.
Erste Auflage zur neuen VRV
Der „Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände 2018“ wird seit vielen Jahren vom KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) herausgegeben. Jede Gemeinde erhielt in den letzten Tagen ein kostenloses Exemplar des Nachschlagewerks zugeschickt. Auf der Webseite des KDZ können weitere bestellt werden. Die Preise variieren je nach Bestellmenge zwischen 49 und 54 Euro (zzgl. USt. und Versandkosten). Den Link dazu finden Sie links neben diesem Text.
Der Kontierungsleitfaden für Gemeinden richtet sich besonders an all jene Personen innerhalb und außerhalb der Gemeinden, die mit den umfangreichen Vorarbeiten zur Einführung des neuen Rechnungswesens betraut sind und ab 2020 an alle Anwender/innen in der kommunalen Buchhaltung.