Das Land Kärnten hat am Montag sein zweites kommunales Hilfspaket vorgestellt: 20 Millionen Euro stehen den Kärntner Gemeinden nun für Invesitionen in neue Projekte zur Verfügung. Zusammen mit dem kommunalen Investitionspaket des Bundes kommen die Gemeinden auf bis zu 80 Prozent Projektförderung.
Angesichts der coronabedingten Ausfälle in den Gemeinden will die Kärntner Landesregierung den Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Das am 24. August präsentierte Hilfspaket ist bereits das zweite für die Kärntner Städte und Gemeinden in Corona-Zeiten.
Bis zu 80-prozentige Förderung möglich
Das zweite Kärntner Gemeindehilfspaket baut auf dem Kommunalen Investitionspaket des Bundes auf. Dieser stellt den Kärntner Gemeinden 62,7 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können Projekte zu 50 Prozent gefördert werden. Damit auch finanzschwache Kommunen den Eigenaufwand stemmen können, stellt das Kärntner Zusatzpaket nun zusätzlich bis zu 30 Prozent Förderung pro Projekt in Aussicht. Das ermöglicht eine Gesamtförderung von bis zu 80 Prozent.
Landesrat Daniel Fellner betont: „Mit diesem Paket ermöglichen wir es den Gemeinden erst, die gesamten Mittel vom Bund abzuholen und nachhaltig zu investieren.“ Er stellt das in einem praktischen Beispiel dar: „Eine Gemeinde möchte ein sich im Gemeindeeigentum befindliches Gebäude thermisch sanieren. Die Gesamterfordernis beträgt 100.000 Euro. 50 Prozent Förderung kommen vom Bund, die Aufzahlung bis vom Deckel von 80 Prozent wird als verlorener Zuschuss durch das zweite Gemeindehilfspaket geleistet. Für die Gemeinde bleiben noch 20.000 Euro Eigenleistung übrig.“
Schwerpunkt auf Umwelt und Nachhaltigkeit
Durch das Kommunale Investitionspaket des Bundes sollen besonders nachhaltige Infrastrukturprojekte gefördert werden. In Kärnten soll vor allem der Ausbau von Mobilitätsknoten mit E-Ladepunkten, Fahrradboxen und modernen Haltestellen vorangetrieben werden, um den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen. Die förderfähigen Projekte können aber aus vielen verschiedenen Bereichen kommen.
Die Grundvoraussetzungen für die Abholung der Förderung sind:
- Das zu fördernde Projekt muss ein neues Projekt sein.
- Bestehende Fördermöglichkeiten von Bund, EU und Land müssen bereits ausgeschöpft sein.
- Die Projekte müssen vermögenssteigernd, nachhaltig und umweltfreundlich sein.
Die Bedeutung des Kärntner Hilfspaketes unterstreicht der Präsident des Kärntner Gemeindebundes Bürgermeister Günther Vallant: „Durch die Unterstützung des Landes sollte nahezu jede Kärntner Gemeinde dazu in der Lage sein, die volle Bundesförderung abzuholen. Dies ist nicht nur für die Gemeindefinanzen, sondern insbesondere auch aus volkswirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Gründen wichtig.“
Vallant: Zweites Hilfspaket durch Bund wäre wichtig
Dass die finanziellen Einbußen der Gemeinden dennoch nicht getilgt sind, stellt Vallant auch klar: „Eine Milliarde von Bundesseite für zusätzliche Projekte ist ein guter erster Schritt. Da die Gemeinden jedoch auch abseits einer Projektförderung Luft zum Atmen brauchen und nicht für das Tagesgeschäft Darlehen aufnehmen können, ist eine weitere Finanzspritze des Bundes zur Bedeckung der Einnahmenentfälle erforderlich.“
Bereits im Mai 2020 hat die Kärntner Landesregierung ein Hilfspaket in der Höhe von 250 Millionen Euro geschnürt. Das Paket setzte sich aus Lockerungen bei der Beschränkung von Kassenkrediten und der Auszahlung von Bedarfszuweisungsmitteln, zinsfreien Regionalfondsdarlehen, Überbrückungskrediten und Sondermitteln zum Erhalt des Gemeinschaftslebens zusammen.
(Quelle: Land Kärnten, ORF)