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Höhere Politikerbezüge werden „eingefroren“

Der Rechnungshof veröffentlichte die Bezügepyramide für 2019: Die Politikerbezüge steigen um zwei Prozent. Bundespolitiker, die über 14.000 Euro verdienen, sollen aber keine Erhöhung erhalten.

Die Gehälter der Bundespolitiker werden mit 1. Jänner 2019 um zwei Prozent steigen. Der Rechnungshof hat am 4. Dezember 2018 den entsprechenden Anpassungsfaktor von 1,020 aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. Die Erhöhung der Bezüge der Politiker liegt damit deutlich unter jener der Bediensteten (durchschnittlich +2,76 Prozent mit sozialer Staffelung).

Niedrigster Faktor für Anpassung heranzunehmen

Der Rechnungshof hat jährlich bis 5. Dezember kundzumachen, um wieviel die Politikerbezüge erhöht werden. Basis dafür ist entweder die Inflation von Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres oder die Pensionsanpassung. Zum Zug kommt der jeweils niedrigere Wert – heuer waren beide Werte gleich.

Auch 2017 (+0,8%), 2016 (+1,2%), 2015 (+1,7%), 2014 (+1,6%) und 2013 (+1,8%) bekamen die Politiker Erhöhungen im gleichen Ausmaß wie die Pensionisten. 2018 wurde im Bund eine Nulllohnrunde beschlossen. In den Jahren 2008 bis 2012 gab es jeweils Nulllohnrunden für die Bundespolitiker. Der Anpassungsfaktor für 2017 war der niedrigste seit 2012.

Höhere Politkergehälter werden eingefroren

Von dieser Erhöhung sollen aber auch 2019 nicht alle Politiker profitieren. Jene, die über 14.000 Euro monatlich verdienen, sollen keine Erhöhung erhalten. Das hat die Bundesregierung im Laufe des 4. Dezember 2018 öffentlich gemacht. Eingefroren werden laut einer Liste des Kanzleramts nämlich Bezüge ab dem 1,6-fachen Abgeordnetengehalt, das das Ausgangsgehalt der Bezügepyramide bildet. Dieses liegt bei 8.930,90 Euro (2017: 8.755,80 €) im Monat.

Das trifft neben dem Bundespräsidenten und den Regierungsmitgliedern auch die Klubchefs im Parlament, die Volksanwälte, die Nationalratspräsidenten und die Rechnungshofpräsidentin. Nicht erhöht wird auch das Gehalt der Landeshauptleute, ihrer Stellvertreter sowie des Grazer Bürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP). Letzterem (genauer: dem „Bürgermeister der außer Wien nach der Einwohnerzahl größten österreichischen Stadt“) stehen laut Bezügebegrenzungsgesetz 170 Prozent eines Abgeordnetengehalts zu.

Von der Nulllohnrunde ausgenommen sind – neben den Abgeordneten zum Nationalrat und EU-Parlament – auch die Landtags- und Bundesratsmandatare. Außerdem werden die Obergrenzen für die Bezüge der Landtagspräsidenten und ihrer Stellvertreter sowie die Klubchefs in den Landtagen angehoben. Letztere erhalten künftig bis zu 12.503 Euro, wenn sie keinen weiteren Beruf haben, bzw. 8.931 Euro mit „Zivilberuf“.

Carina Rumpold

Die niedrigen Politikerbezüge erhöhen sich um zwei Prozent. Für die Bürgermeister müssen die Länder die Erhöhung beschließen. ©Parlamentsdirektion/HBF/Pusch Gunter