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„Handwerkerbonus“: Gemeindeämter helfen bei Antragsstellung

Der Nationalrat hat vergangenen Mittwoch mit breiter Mehrheit die Neuauflage des Handwerkerbonus beschlossen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März und kann ab dem 15. Juli online eingereicht werden. Die Antragstellung ist zur effizienteren Abwicklung ausschließlich online möglich. Wenn Verwandtschaft und Freunde nicht weiterhelfen können, springen nun die Gemeindeämter ein.

So stehen für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gewährt werden 20% Unterstützung bei Handwerkerrechnungen für den privaten Lebensbereich. Im Jahr 2024 kann man einen Maximalbetrag von 2.000 Euro und im Jahr 2025 einen Maximalbetrag von 1.500 Euro beantragen. Der Bonus gilt rückwirkend mit 1. März und kann ab dem 15. Juli eingereicht werden. Alle Details zum Handwerkerbonus werden rechtzeitig veröffentlicht und auch an die Gemeinden kommuniziert. Hier gibt’s einen ersten Überblick.

Gemeinden helfen bei Antragsstellung

Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Johannes Pressl bietet all jenen Bürgerinnen und Bürgern, die den Antrag zum Handwerkerbonus ab 15. Juli online nicht stellen können die grundsätzliche Unterstützung durch die Bürgerservicestellen der Gemeinden an:

„In den Gemeinden sind wir es gewohnt, unseren Bürgerinnen und Bürgern immer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und auch bei diversen Antragsstellungen zu helfen. Auch bei der Neuauflage des Handwerkerbonus wird es am Gemeindeamt wieder Unterstützung für all jene geben, die sich bei der Antragsstellung schwertun.“

Für die meistern Bürgerinnen und Bürger sollte die Antragstellung kein weiteres Problem darstellen. Für jene, die Unterstützung brauchen, sind die Gemeinden da. Weitere Informationen gibt es in Kürze.

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