3.9.2014 – Die Grundsteuer ist immer wieder Teil der Überlegungen zu einer Steuerreform. Zuletzt wurde eine Erhöhung der Grundsteuer politisch diskutiert, die daraus entstehenden Mehreinnahmen sollten die Gemeinden beim Finanzausgleich wieder verlieren. Dagegen wehrt sich nun Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. „Die Reform der Grundsteuer ist seit Jahren überfällig, nicht zuletzt, weil sie in der jetzigen Form verfassungswidrig ist. Diese Reform kann nicht die Gegenfinanzierung für eine Steuerreform des Bundes sein“, stellte Mödlhammer klar. „Die Grundsteuer ist und bleibt eine Gemeindesteuer, darauf werden wir bestehen.“
Die Basis für die Berechnung der Grundsteuer sind die Einheitswerte, die seit den 70er Jahren nicht mehr angepasst wurden. „De facto verlieren die Gemeinden damit seit 30 Jahren Geld aus dieser Steuer, weil die Berechnungsbasis inzwischen völlig veraltet ist und nicht mehr der Realität entspricht“, so Mödlhammer. „Bei einer nun nötigen Reform geht es dennoch nicht in erster Linie um Mehreinnahmen, sondern um Gerechtigkeit und eine handhabbare Vorgangsweise.“
Derzeit beträgt das Gesamtvolumen der Grundsteuer rund 525 Mio. Euro pro Jahr (ohne Wien), bei Gesamteinnahmen der Gemeinden von rund 17 Milliarden Euro.
Bewertung gehört zum Grundproblem
Eines der Grundprobleme sei die Frage, wer die Liegenschaften bewerten soll. „Derzeit ist es so, dass die Finanzämter für die Bewertungen zuständig sind. Nachdem die Finanzämter aber Einrichtungen des Bundes sind und der Bund von dieser Steuer ja nichts hat, ist der Ehrgeiz der Finanzämter, Bewertungen durchzuführen, nicht vorhanden. Der Rückstau an offenen Bewertungen ist unglaublich hoch“, berichtet Mödlhammer. Er schlägt deshalb ein einfaches Bewertungsmodell vor, dass von den Gemeinden nach fest definierten Kriterien selbst durchgeführt werden kann. „Das wäre ein sinnvoller Schritt in Richtung einer realistischen Einheitsbewertung“, so Mödlhammer.