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Fußball-EM: Public Viewing in Gemeinden

29.2.2016 – Gemeinsames EM-Schauen auf dem Rathausplatz oder im Wirtshaus wird bei den Österreichern immer beliebter und wird sicherlich auch durch die Teilnahme Österreichs an der EM zu neuen Besucherrekorden führen. Gemeinden, die das organisieren möchten, müssen sich ranhalten, denn es sind allerlei Regeln und Anmeldefristen zu beachten.

Fußballtrikots aus dem Schrank holen und die Schals umhängen: Von 10. Juni bis 10. Juli 2016 findet die Europameisterschaft in Frankreich statt und diesmal ist die Österreichische Nationalmannschaft für die Teilnahme qualifiziert. Gemeinsames Daumendrücken im Rahmen von Public Viewing wird dabei immer beliebter. Gemeinden oder Vereine, die so etwas anbieten wollen, müssen sich aber jetzt schon Gedanken machen, denn mit dem Aufstellen einer Leinwand ist die Zitterpartie rund um Sieg und Niederlage der Lieblingsmannschaft noch nicht garantiert. Eine ganze Reihe von Regeln sind zu beachten. Auf Kommunalnet finden Sie alle Infos.

1. Möglichkeit: Lizenz durch den ORF

Öffentliche Übertragungen lassen sich in zwei Kategorien teilen: kommerzielle und nicht-kommerzielle.

  • Kommerzielle öffentliche Übertragungen unterliegen Lizenzgebühren und haben kommerziellen Charakter, etwa durch den Verkauf von Speisen und Getränken, durch Eintrittsgelder oder durch Sponsoring durch Dritte.
  • Nicht-kommerzielle öffentliche Übertragungen besitzen keinen solchen kommerziellen Charakter.

Für beide Kategorien ist eine Lizenz der UEFA erforderlich, die in Österreich vom ORF vergeben wird. Ausgenommen davon sind lediglich kleine Veranstaltungen und Bars/Hotels/Restaurants:

  • Bars/Hotels/Restaurants

Öffentliche Übertragungen in Bars/Hotels/Restaurants und anderen kommerziellen Betrieben benötigen keine Lizenz der UEFA, insofern sie Fernsehgeräte in ihren Räumlichkeiten betreiben, die relevante TV-Abonnements für den kommerziellen Bereich und die notwendigen örtlichen Genehmigungen besitzen, sofern solche Veranstaltung nicht gesponsert werden und kein Eintrittsgeld erhoben wird.

  • Kleine Veranstaltungen

Obwohl sie als öffentliche Übertragungen gelten, wird keine Lizenzgebühr für Veranstaltungen fällig, an denen bis zu maximal 300 Menschen teilnehmen, es sei denn, diese Veranstaltungen werden gesponsert oder es wird Eintrittsgeld erhoben.

Die Organisatoren solcher Veranstaltungen müssen dennoch sicherstellen, dass sie die allgemeinen Bedingungen der UEFA für öffentliche Übertragungen einhalten und alle notwendigen örtlichen Genehmigungen einholen. Die betreffenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich hier (auf Englisch).

Die UEFA behält sich allerdings das Recht vor, diese automatische Zustimmung für solche öffentliche Übertragungen zu entziehen, bei denen sich der Veranstalter nicht an die oben genannten Bedingungen hält.

Lizenzgebühren

Nur jene öffentlichen Übertragungen, die kommerziellen Charakter besitzen, unterliegen einer Lizenzgebühr an die UEFA. Es handelt sich um Veranstaltungen, die

  • direkten Gewinn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen (auch Speisen und Getränke) erzielen
  • oder dritten Parteien Werbemöglichkeiten einräumen, unabhängig davon, ob dies kostenlos oder kostenpflichtig geschieht,
  • oder Eintrittsgelder erheben.

Öffentliche Übertragungen mit einem kommerziellen oder auf Gewinn abzielenden Charakter unterliegen einer Lizenzgebühr. Diese Lizenzgebühren werden auf Basis der Zuschauerkapazität erhoben, welche in fünf Kategorien eingeteilt sind. (siehe auch PDF „Gebührenberechnung“, das sie links unter „Downloads“ finden)

Kategorie  Besucherkapazität  Gebühr des ORF (netto)
1 300-1.000 EUR 1.000,-
2 1.001-2.500 EUR 2.000,-
3 2.501-5.000 EUR 5.000,-
4 5.001-10.000 EUR 10.000,-
5 10.001 + EUR 15.000,-

Zu beachten ist, dass diese Lizenzgebühr nicht etwaige Kosten für behördliche Genehmigungen oder die Rechteklärung mit den zuständigen Verwertungsgesellschaften einschließt. Lizenzen für nicht-kommerzielle Übertragungen werden kostenlos erteilt. Das gleiche gilt für kommerzielle Veranstaltung mit weniger als 300 Teilnehmern.

  • Die Lizenz zur Durchführung einer Public-Screening-Veranstaltung (im Sinne einer Rechtseinräumung) wird vom ORF für die Dauer des Turniers auf nicht-exklusiver Basis erteilt. Der Lizenznehmer bzw. Organisator einer Public-Screening-Veranstaltung kann entscheiden, wie viele Spiele er zeigen möchte.
  • Zu beachten sind auch eine ganze Reihe an Regeln bezüglich Marketing und Werbung:
  • Lizenzen zur öffentlichen Übertragung werden für die Dauer des Turniers erteilt. Der Lizenznehmer darf entscheiden, wie viele Spiele er zeigen möchte;
  • Die Möglichkeiten, bei einer kommerziellen öffentlichen Übertragung als Sponsor aufzutreten, müssen den offiziellen Partnern der UEFA EURO 2016 zuerst angeboten werden. Vor dem 1. März 2016 darf nicht mit anderen Firmen verhandelt werden;
  • Den Firmen, die direkt oder indirekt mit den offiziellen Partnern der UEFA EURO 2016 konkurrieren, dürfen keine Werbemöglichkeiten angeboten werden;
  • Um die offiziellen Partner der UEFA EURO 2016 zu schützen, gibt es ein „geschütztes Fenster“, in dem jegliche Aktionen auf dem Bildschirm nur den offiziellen Partnern der UEFA EURO 2016 vorbehalten sind;
  • Der Lizenznehmer ist (auf eigene Kosten) dafür verantwortlich, alle organisatorischen Aufgaben, die mit der öffentlichen Übertragung verbunden sind, zu erledigen und alle notwendigen lokalen Genehmigungen zu beantragen (und zu bezahlen), die vor Ort für die Organisation und Durchführung einer öffentlichen Übertragung gebraucht werden.
  • Logos/Marken der UEFA oder der UEFA EURO 2016 dürfen bei Public-Screening-Veranstaltungen nicht verwendet werden;
  • Die Veranstaltungen dürfen nicht als offizielle Veranstaltung der UEFA EURO 2016 ausgegeben werden;
  • Das TV-Signal des ORF als „offiziellen TV-Partner der UEFA bzw. UEFA EURO 2016“ muss unverändert verwendet werden (z.B. keine zusätzlichen Grafiken);
  • Clean Area: Im Umkreis von drei Metern rund um die Video-Wall darf keine Werbung (außer für offizielle Sponsoren und Broadcaster der UEFA EURO 2016) angebracht werden, auch keine handelsüblichen Produktbezeichnungen bzw. -auszeichnungen. Nur die austragende Stadt kann – ohne Logo – ausgewiesen werden.

Ergänzend zu den offiziellen Informationen konnten wir mit dem ORF noch einige Fragen klären:

  • Gibt es irgendwelche Regeln, dass Logos/Werbematerial verteilt/aufgestellt wird, für eventuelle Live-Einstiege?

Nein, diese Regeln gibt es nicht. Um deutlich zu machen, dass es sich um ein durch den ORF lizensiertes Public Screening Event handelt, werden den Veranstaltern (Anm. der Redaktion: Ausgenommen jene, die keine Lizenzgebühr bezahlen) ORF Werbemittel und Gimmicks zur Verfügung gestellt. Dies hat jedoch in keiner Weise Auswirkung auf die redaktionelle Auswahl bzw Berichterstattung.

  • Punkt 3.4 des englischen Lizenzvertrages besagt, dass das Public Viewing nicht „UEFA EURO 2016“ genannt werden darf. Ist es dann erlaubt, das Event als Public Viewing zur Fußball-EM 2016 zu bewerben?

Um alle Zweifel auszuschließen, ist es nicht gestattet, Public Screenings als öffentliche „UEFA EURO 2016TM“ Public Screening Events auszuweisen oder sonstige Bezeichnungen zu verwenden, welche nahelegen würden, dass es sich um offizielle, von der UEFA organisierte Veranstaltungen handle.

  • Wie ist Punkt 4.5 des englischen Lizenzvertrages zu verstehen?

Es ist nicht gestattet, bei Public Screenings Lebensmittel, Getränke, Handelswaren oder andere Produkte, Güter und/oder Dienstleistungen in einer Art und Weise zu verkaufen oder zu vertreiben, welche nahelegen könnte, dass sie und/oder die an dem Verkauf oder dem Vertrieb beteiligten Einrichtungen in welcher Weise auch immer (direkt oder indirekt) mit der UEFA und/oder der UEFA EURO 2016TM assoziiert werden. Bsp: UEFA Burger, offizielles EURO 2016-Bier, etc.

  • Muss auch bei kleinen Veranstaltern sichergestellt werden, dass die 300 Teilnehmer nicht überschritten werden? Sprich: Brauchen auch kleine Veranstalter eine Art der Zugangskontrolle?

Als Maßstab für die Berechnung des jeweiligen Lizenzpakets dient die behördliche Zulassung der jeweiligen Veranstaltungslocation (Anm. der Redaktion: Die in der behördl. Zulassung stehende maximale Personenanzahl für den Raum/Platz/etc.). Die jeweiligen behördlichen Auflagen müssen selbstverständlich eingehalten werden.

Anmeldeschluss für Public Viewings im Rahmen der EURO: 6. Mai 2016!

Grundsätzlich ist jedes Public Viewing im Rahmen der EURO 2016 dem ORF zu melden. Bitte füllen Sie dazu das Anmeldeformular bis spätestens 6. Mai 2016 auf der Seite des ORF-Kundendiensts aus. (unter „Links“ zu finden). Bei weiteren Fragen/Unklarheiten können Sie sich auch per E-Mail an publicviewing(at)orf.at wenden.

Die Abwicklung durch den ORF ersetzt die Anmeldung bei der UEFA. Aber ein Public Viewing muss weiterhin bei den zuständigen Behörden (Gemeinde, AKM, usw.) angemeldet werden!

Anmeldung bei der AKM

Public Screenings bis zu einer Bilddiagonale von maximal 3m sind in Gastronomiebetrieben und dazugehörigen Gastgärten für nicht-kommerzielle Veranstaltungen AKM-frei.

Werden die Gäste zusätzlich mit Live-Musik oder Hintergrundmusik unterhalten, ist diese öffentliche Aufführung von Musik nicht AKM-frei. Bei einer Bilddiagonale von mehr als 3m, sowohl bei kommerziellen als auch nicht-kommerziellen Veranstaltungen, ist jedenfalls eine Meldung und eine entgeltpflichtige Lizenz der AKM notwendig.

Für lizenz- und entgeltpflichtige Public Viewing Events hat der VVAT für den Zeitraum der UEFA-EURO 2016TM (10. Juni – 10. Juli 2016) einen Spezialtarif mit der AKM vereinbart:

  • öffentliche Fernsehdarbietungen (TV): € 0,03 je Besucher
  • öffentliche mechanische Musikdarbietung (MM): € 0,04 je Besucher
  • Kombinationstarif für TV + MM: € 0,06 je Besucher

Wer hat anzumelden? Der Veranstalter. Wann ist anzumelden? Die Anmeldung muss spätestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der AKM eintreffen. Den Link zur Anmeldungsseite finden Sie in der Link-Box.

2. Möglichkeit: Einfacher geht’s mit der „Fan Tour“

Wem das alles zu kompliziert ist, der kann noch hoffen, für die Fan Tour der Kronen Zeitung ausgewählt zu werden. Der Fan Tour-Truck kommt zu einem Spiel in Ihrer Gemeinde. Das Spiel kann nicht ausgesucht werden. Grundsätzlich fährt der Truck zu allen Vorrunden-Spielen, an denen die Österreichische Nationalmannschaft beteiligt ist, sowie zu allen Spielen ab dem Achtelfinale aus. Der Fan Tour-Truck ist mit großer Videowall und professionellem Sound- und Lichtsystem ausgestattet. Dazu gehören auch eine Eventbühne mit Moderation und DJ sowie Gastro-Pavillons inkl. Ausschankequipment.

Bewerbungsfrist endet am 6. März 2016!

Gemeinden, Städte, Tourismusverbände, Vereine können sich für das Public Viewing eines Spiels bewerben. Dafür muss man ein Online-Anmeldeformular ausfüllen. Den Link dazu finden Sie links in der Link-Box. Falls Ihre Bewerbung in die engere Auswahl kommt, werden sich zeitnah die Fan Tour-Scouts bei Ihnen melden um einen persönlichen Besprechungstermin vor Ort zu vereinbaren. Die endgültige Entscheidung wird Ende März bekannt gegeben. Im Falle des Zuschlags für einen Fan Tour Stopp treten Sie als regionaler Ausrichter als Veranstalter gegenüber den Behörden auf. Die notwendigen Unterlagen / Informationen für die fristgerechte Anmeldung erhalten Sie natürlich zeitgerecht. Sie können sich noch bis 6. März 2016 für die Fan Tour bewerben!

(Quelle: ÖFB, ORF, Veranstalterverband)