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Finanzausgleich: Wie das “frische” Geld verteilt wird

4.1.2017 – Das Paktum zum Finanzausgleich wurde am 7. November 2016 unterzeichnet. In den Wochen danach verständigten sich die kommunalen Spitzenverbände nicht nur auf ein Nachschärfen der „Dynamik-Garantie“, sondern auch auf die Verteilung des „frischen“ Geldes.

Über das Ergebnis der Verhandlungen zum Finanzausgleich 2017 bis 2021 haben wir bereits ausführlich berichtet (die bereits erschienenen Artikel zum Thema finden Sie in der Box „Mehr zum Thema“). Rund drei Wochen nach dem Abschluss des Paktums einigten sich Gemeindebund und Städtebund auf die Verteilung der 112,86 Millionen Euro an „frischen Mitteln“, die in Form von Finanzzuweisungen des Bundes für strukturschwache Gemeinden (60 Millionen Euro) sowie zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales (52,86 Millionen Euro) gewährt werden. Letztere werden sowohl länder- als auch gemeindeweise nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel verteilt.

Verteilung der Mittel aus dem Strukturfonds

Die für die Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 vereinbarten jährlichen 60 Millionen Euro werden nach bundesweiten Kriterien auf die einzelnen Gemeinden verteilt:

  • Unterdurchschnittliches Bevölkerungswachstum (und damit auch tatsächliche Abwanderung) im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (für 2017 liegt der Vergleich 2012 bis 2015 zugrunde)
  • Pro-Kopf-Finanzkraft unter 75 Prozent des Bundesdurchschnitts (für 2017 liegt die Finanzkraft 2015 zugrunde)
  • „Abhängigenquote“ mehr als zehn Prozent über dem Bundesdurchschnitt (für 2017 per 31.10.2015); diese Kennzahl entspricht der Division der unter 15- und über 64-jährigen durch die Anzahl der 15- bis 64-jährigen Personen je Gemeinde (die sozusagen die Jungen und die Alten erhalten müssen), der Bundesdurchschnitt lag 2015 bei 48,8 Prozent.

Nachstehend das aggregierte Ergebnis der für 2017 vom BMF prognostizierten Mittelzuteilung, die gemeindeweisen, vorläufigen Zahlen liegen Ihrem jeweiligen Landesverband bzw. Ihrer Gemeindeabteilung vor. Vorläufig sind die Ergebnisse deswegen, weil den gegenständlichen Berechnungen noch nicht die Finanzkraft des zweivorangegangenen Jahres (also 2015), sondern jene aus 2014 zugrunde liegt. Laut Finanzministerium haben diese vorläufigen Zahlen dennoch die Qualität, sie bereits in das Budget 2017 aufzunehmen. Im Frühjahr 2017 werden dann die finalen Werte veröffentlicht, bzw. in Hinkunft so fristgerecht, dass bereits für die Voranschlagserstellung die finalen Werte vorliegen. Die Auszahlung (über die Länder) erfolgt jeweils Anfang Juli.

Finanzzuweisungen an strukturschwache Gemeinden 2017 (in Mio. EUR)

EW- klassen B K S ST T V =
bis 500 0,34 0,23 0,08 0,07 0,06 0,27 0,03 1,07
501- 1.000 1,17 0,34 2,19 0,94 0,11 0,49 0,89 0,20 6,34
1.001- 2.500 3,50 4,79 9,68 4,23 0,41 6,29 1,10 0,11 30,10
2.501- 5.000 0,80 1,70 3,70 2,26 0,32 5,63 0,64 0,05 15,11
5.001- 10.000 1,33 0,83 0,78 0,14 2,37 0,05 5,51
10.001- 20.000 0,53 0,36 0,06 0,93 1,88
20.001- 50.000
50.001- und mehr
    5,81 8,68 16,99 8,35 1,06 15,78 2,89 0,44  60,00

 

Die Gelder aus dem Strukturfonds werden auf Basis unterschiedlicher Kriterien länder- und auch gemeindeweise verteilt. © underdogstudios – Fotolia.com