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Finanzausgleich paktiert – “Einstieg in den Umstieg”

7.11.2016 – „Der Finanzausgleich ist der Einstieg in die Aufgabenorientierung“, so Finanzminister Schelling. Damit haben Bund, Länder und Gemeinden den Finanzausgleich, der die Verteilung der Steuermittel bis 2021 regelt, unterzeichnet. Wir aktualisieren laufend unsere Berichterstattung.

Bund, Länder und Gemeinden haben sich am 7. November 2016 auf einen neuen Finanzausgleich bis 2021 geeinigt. Diese Vereinbarung wird als Gesetz – wenn alle nötigen Parlamentsbeschlüsse erfolgt sind – mit Jahresbeginn 2017 in Kraft treten und bis 2021 gelten.

Folgende Eckpunkte der neuen Vereinbarung darf ich Ihnen heute zur Kenntnis bringen:

  1. Es ist gelungen, dass keine Gemeinde in Österreich Geld verlieren wird. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass für strukturschwache und Abwanderungsgemeinden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden können.
  2. Die Gemeinden bekommen insgesamt pro Jahr um 106 Mio. Euro mehr zugesprochen, als sie bisher zur Verfügung hatten. Damit werden die zusätzlichen Aufgaben der vergangenen und kommenden Jahre abgegolten. Über die gesamte Laufzeit entspricht das einer zusätzlichen Finanzmasse von 530 Mio. Euro für die Gemeinden.
  3. Von diesen 106 Millionen Euro werden 60 Mio. Euro in einen eigenen Fonds für strukturschwache Abwanderungsgemeinden gehen (300 Mio. Euro über die gesamte FAG-Periode), die Kriterien dafür werden seitens des Gemeindebundes erarbeitet. Der Rest wird nach dem bisherigen Bevölkerungsschlüssel verteilt.
  4. Für die Aufwände in der Flüchtlingsbetreuung gibt es eine Einmalzahlung von insgesamt 37,5 Mio. Euro für die Gemeinden.
  5. Der Pflegefonds, der die gemeinsame Finanzierung der Pflegekosten regelt, wird mit 350 Mio. Euro verlängert und ab 2018 mit 4,5 Prozent valorisiert. Über die gesamte FAG-Periode entspricht das einem Zuwachs von rund 110 Mio. Euro.
  6. Die Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft ist mit 80 Mio. Euro pro Jahr abgesichert. Das sind über die FAG-Periode hinweg rund 400 Mio. Euro.
  7. Ab 2018 beginnt die Zuteilung der Finanzmittel durch aufgabenorientierte Verteilungsschlüssel. Erstes Anwendungsgebiet wird die Kinderbetreuung (0-6 Jahre) sein.
  8. Ab 2019 ist die aufgabenorientierte Finanzierung auch für den Bereich der Schulfinanzierung vorgesehen.
  9. Für die Reform der Grundsteuer wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte 2017 eine Reform der Grundsteuer vorbereiten soll. Die bisherigen Überlegungen des Gemeindebundes werden in dieser Arbeitsgruppe einfließén. Auch bei der Kommunalsteuer wird über einfachere Modelle der Einhebung nachgedacht.
  10. Bund, Länder und SV vergleichen sich untereinander, soweit zweckmäßig auch vertikal, hinsichtlich ihrer Effizienz anhand eines Benchmarkings bei allen Aufgabenbereichen (für den Bund z.B. die Bundesministerien und Universitäten, für die Länder z.B. Verwaltung, Krankenanstalten, Pflege, Pflichtschulen). Für die Gemeinden erfolgt das Benchmarking wie bisher landesintern. Die Ergebnisse des Benchmarkings werden veröffentlicht.

Außerhalb des Finanzausgleichs stellt der Bund bis 2025 rund 750 Mio. Euro für den Ausbau ganztägiger Schul- und Betreuungsformen bereit. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit in Begutachtung. Darüber hinaus soll es einen kommunalen Infrastrukturfonds geben, der mit 175 Mio. Euro dotiert wird.

Finanzminister zufrieden

Schelling zeigte sich bei der Pressekonferenz höchst zufrieden. „Die Verhandlungen waren geprägt von einem gemeinsamen Willen, dem Einstieg in den Umstieg“, meinte er. Besonders hob er hervor, dass es ein Ausgaben- und Aufgaben-Monitoring geben werde. Zudem wird ein Benchmarking-System etabliert , aus dem ersichtlich wird, wer Verwaltungstätigkeiten besonders effektiv leistet. Positiv wertete der Finanzminister auch, dass bei der Transparenzdatenbank Energie- und Umweltkosten sofort eingespeist werden.

Verländert wird der Wohnbauförderungsbeitrag. Gleichzeitig soll eine bundeseinheitliches Bauordnung etabliert werden. Vereinbart wurden auch noch (bis 2018) Haftungsobergrenzen für die Gebietskörperschaften sowie ein Spekulationsverbot. Für Gemeinden gilt eine Haftungsobergrenze von 75 Prozent der Ertragsanteile und gemeindeeigenen Abgaben, für Bund und Länder gelten Haftungsobergrenzen von 175 Prozent. Außerdem wurden Kostendämpfungspfade für Gesundheit und Pflege vereinbart.

Mödlhammer: „Keine einzige Gemeinde steht als Verlierer da“

„In vielen Gemeinden hängt ein Schild: Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger. Dieses Wunder haben wir nun mit dem Pakt zum Finanzausgleich vollbracht. Das waren die schwierigsten Verhandlungen, die wir jemals erlebt haben, aber die Partnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden funktioniert. Ziel des Gemeindebundes war es, dass keine einzige Gemeinde als Verlierer da steht. Ziel war aber auch, etwas für die strukturschwachen Gemeinden und Regionen zu erreichen. Und das haben wir erreicht. Es gibt 106 Millionen Euro jährlich mehr, 60 Millionen Euro werden in einen Fonds für strukturschwache Gemeinden gegeben. Das ist ein wesentliches Zeichen, dass die Gemeinden nicht hängen gelassen werden. Michael Schickhofer hat vorhin gesagt, dass es ein guter Tag für die Kinder ist, es ist aber auch ein Tag für die pflegebedürftigen Menschen. Der Pflegefonds wurde mit 360 Millionen Euro gesichert. Das ist ein klares Zeichen der Menschlichkeit. Wichtig ist außerdem, dass die 80 Millionen Euro für Siedlungswasserwirtschaft gesichert sind“, so Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer bei der Pressekonferenz im Finanzministerium.

Einmalzahlung für Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen haben

Als besonderes Zeichen der Menschlichkeit wertet Mödlhammer, dass Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen haben, 37 Millionen Euro Einmalzahlung erhalten. „Das ist ein kleines Dankeschön für die außerordentliche Arbeit, die die Kommunen in diesem Bereich leisten und geleistet haben“, so Mödlhammer.

Einigung nach eineinhalb Jahren Verhandlung

Vertreter der Regierung, allen voran Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sowie die Landesfinanzreferenten, Städtebund und Gemeindebund einigten sich Montagvormittag nach rund eineinhalbjährigen Verhandlungen. Neben Schelling waren noch SPÖ-Minister Thomas Drozda sowie Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer (ÖVP) und der die Städte vertretende Bregenzer Bürgermeister Markus Linhart (ÖVP) bei der Unterzeichnung im Finanzministerium anwesend. Auch ÖVP-Chefverhandler, Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer, sowie der steirische Landesfinanzreferent Michael Schickhofer (SPÖ) unterschrieben das grundsätzliche Papier zur Einigung im Finanzausgleich.

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