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Fakten und Mythen zur Mindestsicherung

22.02.2016 – Die Mindestsicherung wird derzeit in Österreich heiß diskutiert. Der Blick auf die Fakten zeigt, dass es bereits einige rechtliche Möglichkeiten gibt, um das „Ausruhen in der sozialen Hängematte“ zu verhindern. Bei Flüchtlingen besteht das Problem, dass vor dem Aufenthaltsstatus keine staatlichen Maßnahmen getroffen werden, die einen schnellen Einstieg ins Erwerbsleben ermöglichen.

Die Kostensteigerungen im Sozialbereich und dabei vor allem die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) stehen von vielen Seiten in der Kritik. Zuletzt wandten sich die Kärntner Gemeinden im Zuge einer Resolution des Kärntner Gemeindebundes an die Landesregierung, um eine Reduktion der Kostensteigerungen im Sozialbereich, sowie eine temporäre Lockerung der baulichen und raumordnungsrechtlichen Vorgaben für Flüchtlingsunterkünfte zu fordern. Die BMS hat ab 2011 die Sozialhilfe abgelöst (die diesbezügliche 15a-Vereinbarung wird derzeit neu verhandelt) und wird gemäß den jeweiligen Sozialhilfegesetzen der Länder gemeinsam mit den Gemeinden finanziert.

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(Quelle: Armutskonferenz)
Die Armutskonferenz hat auf Basis persönlicher Auskünfte errechnet, wie hoch die Mindestsicherung in den unterschiedlichen Bundesländern für Alleinstehende und für Familien mit drei Kindern ist. Hier nicht mitgerechnet wurde beispielsweise die Kinderbeihilfe, die ja nicht aus den Töpfen der Mindestsicherung bezahlt wird.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: 628,32 Euro Grundbetrag und  209,44 Euro Wohnkostenanteil pro Monat (Stand 2016). Zusammen sind das 837,76 Euro. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen gemeinsam den 1,5 fachen Betrag: 1.256,64 Euro. Für Kinder gibt es jeweils 150,80 Euro. Die tatsächliche Höhe der Mindestsicherung ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bis auf Kärnten haben alle Bundesländer die Mindeststandards, die im Bund-Länder-Vertrag festgelegt wurden, überschritten. Unterschiede entstehen beispielsweise dadurch, dass Wien, die Steiermark, Salzburg, Tirol und Vorarlberg aus den BMS-Töpfen zusätzliche Leistungen für das Wohnen gewähren.

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(Quelle: Rechnungsabschlüsse)
In den Hauptstädten wohnen die meisten Mindestsicherungsbezieher. Daher sind dort auch die Steigerungsraten höher. In Graz wuchsen dort die Kosten von 2013 auf 2014 auch um fast 22 Prozent. Für 2015 liegen noch keine Rechnungsabschlüsse vor.

Die Ausgaben für den Bereich „Soziales“ steigen stetig. Durch die Flüchtlingswelle befürchten nun Länder und Gemeinden, dass diese überdimensional steigen können und deshalb Gemeinden und Länder auf Dauer finanziell überfordert werden. Im Sinne der gesamtstaatlichen Verantwortung muss sich daher der Bund deutlich stärker als bisher finanziell in diesem Thema engagieren. Von einigen Seiten wird vor allem auch die Höhe der Mindestsicherung für kinderreiche Familien kritisiert, die keine Anreize für den Einstieg ins Erwerbsleben bieten würde.

Diskussion zwischen Mythen und Realität

  •     Mindestsicherung kann nicht jeder erhalten

Dass die Mindestsicherung eine soziale Hängematte ist, trifft nur bedingt zu.

Im Jahr 2014 wurde der Großteil der Bezieher/innen länger als sechs Monate unterstützt. 64 Prozent hatten eine Bezugsdauer von sieben bis zwölf Monaten, bei 20 Prozent war sie maximal drei Monate lang, bei den übrigen 16 Prozent betrug sie vier bis sechs Monate. Die Verteilung der Bezugsdauer hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (65:19:16) kaum verändert. Die Dauer des Mindestsicherungsbezugs ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Während in Wien (74%) und im Burgenland (73%) fast drei Viertel länger als sechs Monate im Leistungsbezug standen, waren es in Kärnten, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nur zwischen 41 und 45 Prozent.

Wer BMS beziehen will, muss zunächst Zukunftsvorsorgen auflösen und Ersparnisse bis auf ein kleines Schonvermögen aufbrauchen. Ein KFZ darf nur behalten, wer nachweisen kann, dass es für die Mobilitätserfordernisse des Haushalts unverzichtbar ist. Für Erhalt und Betrieb gibt es keine Extra-Leistungen. Nicht selbst bewohnte Immobilien und Grundstücke sind zu verwerten. Bewohnen die Antragsteller eine ihnen gehörende Immobilie selbst, dann ist das Haus bzw. die Eigentumswohnung nach sechs Monaten BMS-Bezug grundbücherlich sicherstellen zu lassen. Das heißt: (Sofort) verkauft werden muss nicht, aber das Sozialamt erhält ein Pfandrecht. Das wird spätestens dann schlagend, wenn die BMS-beziehende Person stirbt. Im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens werden sichergestellte Forderungen als Schulden angemeldet. Unter Umständen müssen dann die Erb/innen das Sozialamt auszahlen. Auch wenn BMS-Bezieher Vermögenswerte erben, dann müssen sie damit unter anderem zurückzahlen, was sie von der BMS erhalten haben.

Die Basis für die Berechnung, ob überhaupt ein BMS-Anspruch besteht oder nicht, bildet der Haushalt nicht die einzelne Person. Deshalb werden auch die Statistiken in Bedarfsgruppen und Einzelpersonen geführt. Haben Ehe- bzw. Lebenspartner/innen genügend Verdienst, müssen sie für die Angehörigen aufkommen, die nicht alleine selbsterhaltungsfähig sind. Die Beistandspflichten der Verwandten, die im ABGB geregelt sind, gehen sogar soweit, dass das Sozialamt erwachsene BMS-Bezieher/innen zu Unterhaltsklagen gegen ihre Eltern auffordert oder umgekehrt greise Eltern zu Klagen gegen ihre erwachsenen Kinder.

Stellenandrangsziffer_AMS

(Quelle: Armutskonferenz)
Laut einer Statistik der Armutskonferenz kommen auf einen freien Job derzeit 31 Bewerber. In Wien, wo es die meisten Mindestsicherungsbezieher gibt, sind es sogar fast 50 Arbeitslose auf eine freie Stelle.

Um die Dauer des Bezugs so kurz wie möglich zu gestalten, geht der BMS-Bezieher auch eine Reihe von Pflichten ein. Eine der wichtigsten ist die Pflicht zur Erwerbsarbeit. Wer nicht tut, was AMS und Sozialamt in diesem Punkt verlangen (z.B. Bewerbungen schreiben, angebotene zumutbare Arbeit annehmen, AMS-Kurse besuchen oder sich umschulen lassen, etc.) dem können (und da geht die Vollzugspraxis der Länder weit auseinander) bis zu 75 Prozent der Mindestsicherung gestrichen werden. Trotzdem ist das mit der Erwerbsarbeit nicht so einfach, denn im Dezember 2015 kamen auf eine gemeldete freie Stelle österreichweit 16 als erwerbslos gemeldete Personen. In Wien, wo es die meisten BMS-Bezieher gibt, kamen auf eine freie Stelle fast 50 Arbeitslose.

Es gibt aber auch Menschen, die zwar arbeiten, aber dabei zu wenig verdienen, um sich das Leben finanzieren zu können. Diese erhalten ergänzend zu ihrem Lohn bedarfsorientierte Mindestsicherung. Auch Personen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen gehören zum Kreis der Mindestsicherungsbezieher.

Die nun in der aktuellen Diskussion am öftesten genannte Gruppe sind aber die Asylberechtigten (anerkannte Konventionsflüchtlinge). Sie haben ab dem Zeitpunkt Anspruch auf BMS, wo sie eine Adresse, die nicht jene des Asylquartiers ist, vorweisen können. Das ist zugleich auch der schwierigste Zeitpunkt, denn in vielen Fällen verfügen die Flüchtlinge nicht über genügend finanzielle Reserven, um sich eine Wohnung (mit Kaution und/oder Ablöse für Möblierung) leisten zu können. Da während des Asylverfahrens ein faktisches Arbeitsverbot gilt und die Ausbildungsangebote wie Deutschkurse erst mit dem Asylstatus kommen, stehen Flüchtlinge nach einer Anerkennung zumindest vorübergehend ohne Job und ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe da. Es bleibt ihnen deshalb oft nichts anderes übrig, als BMS im Vollbezug zu beziehen.

  •     BMS für Familien liegt in allen Bundesländern über 1.500 Euro

Da die Leistungen für das Wohnen den Grundbetrag für die BMS noch deutlich erhöhen, liegt die BMS für Familien mit zwei unterhaltsberechtigten Minderjährigen im gemeinsamen Haushalt in allen Bundesländern über 1.500 Euro.

Laut einer von der Armutskonferenz erfassten Übersicht erhalten Familien in Tirol (Innsbruck) mit 2.436 Euro und Single-Haushalte mit 1.116 Euro die höchsten Leistungen aus der Mindestsicherung, während diese in Kärnten mit 1.689 Euro für Familien und 828 Euro für Einzelpersonenhaushalte am niedrigsten waren. Dazu muss erwähnt werden, dass selbst innerhalb eines Bundeslandes die Leistungen für BMS-Bezieher unterschiedlich hoch sind. Nicht eingerechnet ist hier beispielsweise das Kindergeld (siehe auch dritte Tabelle links).

  •     Haushalte mit Paaren mit vier oder mehr Kindern sind nur zwei Prozent aller BMS-Bezieher

Grundsätzlich muss man in der statistischen Auswertung zwischen Bedarfsgemeinschaften (sprich Haushalten) und den einzelnen Personen, die BMS beziehen, unterscheiden. Die Statistik Austria führt beide Statistiken.

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(Quelle: Statistik Austria, Grafik: Kommunalnet)

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(Quelle: Statistik Austria, Grafik: Kommunalnet)

Da für die Berechnung der Mindestsicherung nicht nur das Einkommen des Einzelnen, sondern der ganzen Familie herangezogen wird, rechnen die Länder grundsätzlich in „Bedarfsgemeinschaften“. Selbst ein Single-Haushalt ist damit eine Bedarfsgemeinschaft, die nur eine Person zählt. In dieser Berechnungsart gab es unter den Bedarfsgemeinschaften nur zwölf Prozent Paare mit Kindern, aber 61 Prozent Single-Haushalte. Alleinerziehende machten 17 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher-Haushalte aus. Von den Paarhaushalten mit Kindern gab es nur drei Prozent bzw. 4.581 Haushalte mit drei Kindern und zwei Prozent bzw. 3.623 Bedarfsgemeinschaften mit Paaren mit vier oder mehr Kindern.

Auf Personen heruntergebrochen reduziert sich der Anteil der Alleinstehenden (siehe vierte und fünfte Grafik links). Diese Gruppe macht dann nur mehr 36 Prozent aller Personen, die 2014 Mindestsicherung bezogen haben, aus. In dieser Statistik zählt man Paare mit Kindern nicht mehr als einen Haushalt. Zählt man die einzelnen Personen, die in diesen Bedarfsgemeinschaften leben, so kommt man auf 74.864 Personen, die in der Haushaltsform „Paar mit Kindern“, Mindestsicherung bezogen haben. Das entspricht 29 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher.

Für die Berechnung der Höhe der Mindestsicherung wird aber die Bedarfsgemeinschaft herangezogen. Daher beziehen sich die meisten Zahlen, die nun in den Medien verwendet werden, auf Bedarfsgemeinschaften. Demnach bezogen 2014 266.405 Personen, aber 152.839 Bedarfsgemeinschaften Mindestsicherung.

  •     Zahl der Bedarfsgemeinschaften steigt seit 2012 um durchschnittlich sieben Prozent

Gab es im Jahr 2012 noch 133.713 Bedarfsgemeinschaften, waren es 2013 schon um 7,1 Prozent bzw. 9.448 mehr. Damit gab es 2013 143.161 Bedarfsgemeinschaften, die Mindestsicherung bezogen. Bis 2014 steigerte sich die Anzahl noch um 6,8 Prozent auf 152.839 Bedarfsgemeinschaften.

  •     Gemeinden mit bis zu 50 Prozent der Kosten beteiligt

Die Gemeinden sind in jedem Bundesland an den Kosten für die Mindestsicherung beteiligt. Im Burgenland, Kärnten, Salzburg tragen sie die Hälfte der Kosten, in Vorarlberg 40 und in Tirol 35 Prozent. In Niederösterreich müssen die Gemeinden 50 Prozent der ordentlichen Ausgaben und 25 Prozent der außerordentlichen Ausgaben beisteuern. In der Steiermark zahlen die Gemeinden 40 Prozent der Ausgaben, erhalten aber vom Land 60 Prozent der hereingebrachten Rückzahlungen und Kostenersätze. Und in Oberösterreich zahlen die Gemeinden den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarf der Sozialhilfeverbände.

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(Quelle: KDZ, 2012)
Die Gemeinden tragen bei der Mindestsicherung maximal 50 Prozent.

Analog zur Steigerung der Bezieher stiegen auch die Kosten. Diese finden sich in den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden unter Gruppe 4 „Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung“. Von 2010 bis 2014 stiegen die Kosten der Gruppe 4, die auch die Pflege, Jugendwohlfahrt und den Behindertenbereich umfasst, moderat um 11,5 Prozent bzw. 169,5 Millionen Euro. Aber alleine von 2013 auf 2014 stiegen die Nettoausgaben um 6,3 Prozent bzw. 96,7 Millionen Euro. Insgesamt haben die Gemeinden 2014 für diesen Ausgabenposten 2,1 Milliarden Euro ausgegeben. Um 12,6 Prozent und damit am stärksten stiegen die Kosten in Vorarlberg. Dort gaben die Gemeinden 127 Millionen Euro für die soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung aus. Die höchste Summe aber gaben die oberösterreichischen Gemeinden mit fast 550 Millionen Euro (+2,4%) aus. Und pro Kopf geben die steirischen Gemeinden mit 400 Euro am meisten aus. Dort lag auch die Steigerung der Gesamtausgaben 9,7 Prozent über denen des Jahres 2013.

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(Quelle: Kurier vom 14.2.2016)
Laut einer ersten Hochrechnung des Landes Niederösterreich steigen unter den Asylberechtigten die Kosten bei der Mindestsicherung rasant an.

Wie stark sich die Flüchtlingskrise auf die Mindestsicherung auswirken wird, lässt sich noch nicht sagen, da die endgültigen Zahlen erst im September 2016 vorliegen werden. Laut einer aktuellen Hochrechnung des Landes Niederösterreich, die im Kurier veröffentlicht wurde, dürften die Ausgaben nur für asylberechtigte Bezieher in NÖ von 2014 auf 2015 stark angestiegen sein. 20 Prozent aller NÖ-Mindestsicherungsbedarfsgemeinschaften wären 2015 demnach schon Asylberechtigte gewesen. Zum Vergleich: 2011 waren dies noch zehn Prozent. Gab das Land 2011 noch 24,4 Millionen für den Bereich Mindestsicherung aus, steigerte sich dies bis 2015 auf 62 Millionen Euro.

  •     Im OECD-Vergleich liegt Österreich bei Kosten weit vorne

Egal ob mit oder ohne Flüchtlinge, man kann mit Sicherheit sagen, dass Österreich sich den Sozialstaat etwas kosten lässt. Ein Vergleich zwischen 28 OECD-Staaten bringt zutage, dass unser Land die sechsthöchsten Ausgaben im Sozialbereich hat. Damit liegen wir mit unseren 28,4 Prozent weit über dem OECD-Schnitt von 21,6 Prozent des BIP. Sogar Deutschland gibt mit Ausgaben in Höhe von 25,8 Prozent des BIP weniger aus. Spitzenreiter ist Frankreich mit 31,9 Prozent des Bruttosozialprodukts.

Sozialausgaben_OECD-Vergleich_

(Quelle: OECD)
Der Vergleich mit anderen Staaten zeigt, dass Österreich sogar noch größere Ausgaben im Sozialbereich hat als Deutschland. Österreich liegt hier an sechster Stelle.