Das Europäische Parlament hat über die EU-Trinkwasserrichtlinie abgestimmt. Die Abgeordneten beschlossen weitere Vereinfachungen für kleine Wasserversorger. Nun gilt es, die Linie der Minister in den Mitgliedstaaten abzuwarten.
Mit der Abstimmung im Europäischen Parlament am 23. Oktober 2018 passierte die EU-Trinkwasserrichtlinie eine wichtige Hürde. Der Österreichische Gemeindebund verfolgt das Thema bereits seit Vorlage des Kommissionsvorschlags Anfang 2018. Auch bei dieser Abstimmung waren die Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes in regelmäßigem Kontakt mit relevanten Abgeordneten, um konkrete Beispiele aus der kommunalen Praxis in die Arbeit des EU-Parlaments einzubringen.
Mehrere Kommunalverbände zogen an einem Strang
Mithilfe einer Allianz mehrerer Kommunalverbände wurden bereits im Umweltausschuss des EU-Parlaments zahlreiche Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag erzielt. Darunter die Reduktion der Prüfhäufigkeiten für kleine Wasserversorger und die Einführung neuer Versorgerkategorien. Auch überbordende Informationspflichten wurden entschärft und bei nachweisbar hoher Wasserqualität Ausnahmen ermöglicht.
Soziale Belange in Umweltmaterie
Im Plenum standen daher nur noch wenige Änderungsanträge zur Abstimmung. Viele davon waren gleichlautend und zielten darauf ab, soziale Belange durchzusetzen. Dies wurde vom Gemeindebund äußerst kritisch gesehen, da die Rechtsgrundlage für die Trinkwasserrichtlinie die Umweltpolitik ist und soziale Anliegen unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität besser auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene zu regeln sind.
Erfreulich war jedoch die mehrheitliche Zustimmung zum Änderungsantrag der liberalen Fraktion, eingebracht von der aus Bayern stammenden Schattenberichterstatterin Ulrike Müller, der die Prüfpflichten für kleine Versorger bis 10.000m³ Versorgungsleistung/Tag auf eine Vollprüfung pro Jahr reduziert. Bereits dieses Ergebnis kann als großer Erfolg der kommunalen Wasserversorger gesehen werden, wobei die Revision der Trinkwasserrichtlinie mit der Positionierung des EU-Parlaments nicht abgeschlossen ist.
Knappes Abstimmungsergebnis
Dass die Abstimmung mit nur 300 Pro-Stimmen, 98 Nein-Stimmen und 274 Enthaltungen denkbar knapp ausgegangen ist, liegt an den sehr divergierenden Positionen der Fraktionen und dem grundsätzlichen Zweifel an der Notwendigkeit der Revision. Denn viele Abgeordnete wollten mit der Trinkwasserrichtlinie ein Grundrecht auf Wasserversorgung etablieren, während andere der Ansicht waren, dass die aktuelle Richtlinie bereits ihren Zweck erfüllt.
Noch kein endgültiger Erfolg – Rat muss zustimmen
Nun müssen sich die 28 Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss einigen, danach geht es in Verhandlungen mit dem EU-Parlament. Welches Ergebnis am Ende herauskommt, wird auch wesentlich davon abhängen, wie viel Gehör sich die kommunale Wasserwirtschaft in anderen Mitgliedstaaten verschaffen kann um ihre Vertreter im Rat auf eine kommunalfreundliche Position einzuschwören.
Denn die durchaus positive Ausgangslage im EU-Parlament ist nur die Position eines der beiden Co-Gesetzgeber. Der Rat und die Österreichische Ratspräsidentschaft sind nun gefordert, einen Kompromiss zu finden, der nicht zu stark ins Detail geht und Mitgliedstaaten sowie Wasserversorgern Umsetzungsspielraum lässt.