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Ertragsanteile: Nullwachstum bei den September-Vorschüssen

27.8.2015 – Die aktuellen September-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden ohne Wien liegen gerade einmal 0,2 Prozent über jenen des Vorjahres (Wien +0,4%). In vier Bundesländern ist sogar ein Minus gegenüber dem September 2014 zu verzeichnen.

Die Gründe für dieses quasi Nullwachstum sind vor allem das schwache Aufkommen an Umsatzsteuer (2,4%iger Rückgang gegenüber dem Juli 2014) und der Verkehrs- und Verbrauchssteuern. Hier konnten auch die durchaus guten Ergebnisse bei den Lohn- und Einkommensteuern wenig ausrichten. Die Höhe der Vorschüsse ergibt sich wie immer weitestgehend aus dem Steueraufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben des zweitvorangegangenen Monats, somit dem Juli 2015.

Vergleich_Bundeslaender_September_2014_und_2015

Negative Entwicklung in vier Bundesländern

In den Bundesländern (Bgld., OÖ., Sbg., Tirol und Wien) haben es die September-Vorschüsse auf die Gemeindeertragsanteile leicht ins Plus geschafft. Grund hierfür ist der (österreichweit gesehen zehnprozentige) Anstieg des Aufkommens an Grunderwerbsteuer, die nach dem länderweisen Aufkommen auf die einzelnen Gemeinden verteilt wird. Und dieser Positivtrend dürfte angesichts der kommenden Steuererhöhung im heurigen Jahr wahrscheinlich weiter anhalten. Der sehr starke Aufkommenszuwachs in Salzburg, wo die Grunderwerbsteuer im Juli 2015 mehr als 40 Prozent über jener vom Juli 2014 lag, sorgte dafür, dass die Salzburger Gemeinden mit +3,2 Prozent bei den aktuellen Vorschüssen am besten abschneiden. Demgegenüber kann man diesmal sagen, dass die Vorschüsse all jener Bundesländer, wo der Zuwachs der Grunderwerbsteuer unter fünf Prozent oder gar im Minus lag, keine positiven Ergebnisse bringen. Das zeigt sich aktuell insbesondere in Kärnten, wo das Aufkommen an Grunderwerbsteuer rund elf Prozent unter jenem vom Juli 2014 lag, wodurch die Kärntner Gemeinden bei den September-Vorschüssen mit einem Minus von 2,1 Prozent im Bundesländervergleich das schlechteste Ergebnis erzielen.

In vier Bundesländern müssen die Gemeinden bei den September-Ertragsanteilen sogar leichte Rückgänge hinnehmen