Bis vor wenigen Jahren mussten die meisten heimischen Gemeinden nur einmal pro Jahrzehnt zittern. Die Grundlage für die Zuteilung der Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich war bis dahin die Volkszählung, die nur einmal pro Jahrzehnt stattgefunden hatte.
Mit der Einführung und flächendeckenden Umsetzung des Zentralen Melderegisters (ZMR) werden nun die Bevölkerungszahlen zu einem bestimmten Stichtag jahresaktuell ermittelt. Die Basis für die Zuteilung der Ertragsanteile im Finanzjahr 2015 ist somit der Bevölkerungsstand zum Stichtag des 31. Oktober 2013.
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