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Elf Millionen Euro mehr für Tirols Kindergärten

8.6.2016 – Ein neues Fördersystem, die doppelte Besetzung der Gruppen, neue Evaluierungspflichten und weniger Freiheiten bei der Gruppengröße – das bringt die Novelle des Tiroler Kinderbetreuungsgesetzes. Dafür nimmt die Landesregierung elf Millionen Euro mehr in die Hand.

Nach der Bau- und Raumordnung erneuert Tirol auch das Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz. Mit den verpflichtenden Gesprächen für Eltern, deren Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht noch nicht den Kindergarten besuchen sowie mit den neuen Ausbildungsstandards für Pädagoginnen, setzt die Landesregierung auch schon einige Elemente der Bildungsreform um. Landeshauptmann Günther Platter betont, Tirol mit dieser Novelle zum familienfreundlichsten Bundesland machen zu wollen. Die Gemeindevertreter waren nicht ganz so euphorisch, denn immerhin haben sie im Vorfeld den Konsultationsmechanismus aufgrund der fehlenden Kostenberechnungen ausgelöst, den sie nun nach dem Abschluss der Verhandlungen wieder aufgehoben haben. „Es war ein zähes Ringen bis zum Schluss“, kommentiert Gemeindeverbands-Präsident Bgm. Ernst Schöpf das nun präsentierte Ergebnis.

Platter: „Bei diesem Modell gibt es nur Gewinner“

Der wesentlichste aber zugleich umstrittenste Punkt der Novelle war das neue Fördersystem. Hier konnte aber eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden: „Für die Gemeinden stehen im Rahmen des pauschalen Fördermodells jährlich elf Millionen Euro mehr als bisher zur Verfügung. Finanzschwächere Gemeinden werden entlastet“, führt Platter aus und betont, „Es gibt die gesetzliche Garantie, dass keine Gemeinde schlechter aussteigt als bisher – bei diesem Modell gibt es nur Gewinner.“

Konkret wird bei der Refundierung der Personalkosten ein komplett neues System eingeführt: Es werden nicht mehr die tatsächlichen Kosten den Gemeinden refundiert, sondern ein Pauschalmodell eingeführt. „Das bisherige Echtkostenmodell war mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und ließ – hinsichtlich Förderung und Kostenentwicklung – für die Gemeinden und das Land keine finanzielle Planung zu“, wird in der Presseaussendung der Landesregierung ausgeführt. Mit dem neuen Modell sollen vor allem kürzere Bearbeitungszeiträume ermöglicht werden. Außerdem setzt das Modell konkrete Anreize für längere Öffnungszeiten und harmonisiert die Fördersysteme von privaten und öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Kindergartengruppen werden doppelt besetzt

Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass künftig alle Kindergartengruppen sowohl von einer Fachkraft als auch von einer Assistenzkraft betreut werden. Gleichzeitig wird die Möglichkeit, die Gruppenhöchstzahl von 20 Kindern zu überschreiten, auf maximal zwei statt bisher fünf Kinder beschränkt. Dazu braucht es aber die vorherige Genehmigung durch das Land.

Neu für das Kindergartenpersonal ist auch die Aus- und Fortbildung. Regelmäßige Fortbildungen sowie Erste-Hilfe-Kurse für alle Betreuungspersonen in Kinderkrippen, -gärten und Horten sind künftig verpflichtend. Für Assistenzkräfte wird ein Qualifizierungslehrgang, für alle Leiterinnen von Kinderbetreuungseinrichtungen ein Führungskräftelehrgang vorgeschrieben. Ein Paradigmenwechsel findet auch in der Betreuung statt: Statt Konzepten der Einzelintegration und der heilpädagogischen Kinderbetreuung wird künftig einer Betreuung nach inklusiven Grundsätzen mehr Gewicht gegeben.

Mehr Evaluierungspflichten

Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festzustellen und nachhaltige Entwicklungskonzepte zu ermöglichen, müssen die Gemeinden als Erhalter der Betreuungseinrichtungen künftig regelmäßig Bedarfserhebungen durchführen und dem Land berichten. Diese sollen nach Aufforderung durch das Land mindestens alle drei Jahre, zeitversetzt und regionsweise stattfinden. Die Gesetzesänderung inkludiert überdies standardisierte Elternbefragungen. Um das Gesetz an die laufende 15a-Vereinbarung zum Gratiskindergartenjahr anzupassen, gibt es ab Herbst 2016 außerdem verpflichtende Gespräche für Eltern, deren Kinder im vorletzten Jahr vor der Schulpflicht den Kindergarten noch nicht besuchen.

Tageseltern in Betrieben möglich

Eine weitere Neuerung ist die Betreuung durch Tageseltern in Räumlichkeiten von Betrieben. Außerdem wird die Förderung der bedarfsorientierten Mittagsbetreuung gesetzlich verankert, um der steigenden Nachfrage in der schulischen Tagesbetreuung effizient zu begegnen.

Noch im Juni soll die Gesetzesänderung im Tiroler Landtag beschlossen werden. Am 1. September 2016 soll die Novelle schließlich in Kraft treten.

LHStvin Ingrid Felipe, LH Günther Platter und LRin Beate Palfrader präsentierten heute die Eckpfeiler der Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes. ©Land Tirol/Pidner