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EKVO-Entscheidung: Was heißt das nun für die Gemeinden?

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bezüglich Eisenbahnkreuzungsverordnung (EKVO) ist da. Da der Bund den Konsultationsmechanismus verletzt hat, muss nun er die Kosten für die technische Sicherung jener Bahnübergänge tragen, die aufgrund der EKVO zu sichern sind.

Keine weiteren Rechnungen mehr an die Gemeinden

Doch was bedeutet das nun für die Gemeinden, die bereits ihre Eisenbahnkreuzungen umgerüstet haben? „Wir prüfen derzeit, ob die Gemeinden das Geld für die Rechnungen, die sie bereits bezahlt haben, vom Bund wieder zurückbekommen“, so Gemeindebund-Generalsekretär Dr. Walter Leiss.

Leiss weiter: „Wir gehen davon aus, dass es keine weiteren Rechnungen mehr gibt, bis ein Ergebnis der Verhandlungen vorliegt.“ Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs und die daraus resultierende Kostenübernahme durch den Bund gilt allerdings nur für jene Bahnübergänge die seit 2012 überprüft und bei denen festgestellt wurde, dass sie im Sinne der Eisenbahnkreuzungsverordnung, die 2012 erlassen wurde, technisch gesichert werden müssen.

Verhandlungen, aber wann?

Das Verkehrsministerium ließ sich mit einer ersten Reaktion gestern Zeit. Am Nachmittag hieß es via APA: „Es bleibt zu hoffen, dass im Zuge des Finanzausgleichs eine konstruktive Lösung gefunden wird.“ Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer zeigt sich gesprächsbereit, sieht aber nun den Bund am Zug.

Eisenbahnkreuzungsverordnung ©Lieboch