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Eisenbahnkreuzungen: VfGH gibt den Gemeinden recht

Mit Erleichterung nimmt Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Eisenbahnkreuzungsverordnung zur Kenntnis. „Der Bund hat gegen den Konsultationsmechanismus bei der Eisenbahnkreuzungsverordnung verstoßen“, resümiert Mödlhammer. Zum ersten Mal in der Geschichte hat der Österreichische Gemeindebund im Herbst 2013 einen Feststellungsantrag beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, weil der Bund die Aufforderung des Gemeindebundes über die Einleitung des Konsultationsmechanismus bezüglich der fehlenden bzw. unvollständigen Kostenschätzung bei der technischen Sicherung der Eisenbahnkreuzungen ignoriert hat.

„Kosten hätten manche Gemeinden in den Ruin getrieben“

„Es wäre erfreulich gewesen, hätte die Infrastrukturministerin früher das Gespräch mit den Gemeinden gesucht. Immerhin geht es hier um Kosten, die einige Gemeinden in den Ruin getrieben hätten“, so Mödlhammer. Experten schätzten die Gesamtkosten für die technische Sicherung auf rund eine Milliarde Euro. Im zweiten Entwurf zur Eisenbahnkreuzung angegeben wurden 300 Millionen Euro, die im Zuge einer Nachreichung auf 250 Millionen Euro heruntergeschraubt wurden.

Nun ist der Bund am Zug

Die Feststellung macht die Eisenbahnkreuzungsverordnung nicht gesetzeswidrig. Die Entscheidung führt jedoch dazu, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger, dass nun in diesem Fall der Bund jene Kosten zu tragen hat, die durch die Verordnung entstanden sind. „Ich fordere schnellstens neue Verhandlungen von Seiten des Bundes und erwarte, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt und die Kosten trägt“, so der Gemeindebund-Chef. Im Streitfall entscheidet über diese Ersatzpflicht der Verfassungsgerichtshof.

Der Verfassungsgerichtshof hat auch bestätigt, dass Darstellung der finanziellen Auswirkungen nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus zwingender Inhalt eines rechtsetzenden Vorhabens ist.