19.12.2016 – Die Verhandlung mit den Koalitionspartnern in Kärnten brachte den Durchbruch: Nicht alle Forderungen des Gemeindebundes werden umgesetzt, aber die Bürgermeisterbezüge werden deutlich angehoben und auch in sozialrechtlicher Sicht verbessert sich einiges.
„Alle Verhandlungspartner haben sich maßgeblich aufeinander zubewegt und ermöglichen so einen vertretbaren Kompromiss“, resümiert Kärntens Gemeindebund-Präsident Bgm. Peter Stauber das Ergebnis der am 16. Dezember 2016 stattgefundenen Verhandlungsrunde mit den Koalitionsparteien der Kärntner Landesregierung. Das Ergebnis ist ein klassischer Kompromiss: Die Bürgermeisterbezüge werden zwar angehoben, aber nicht auf den Bundesländerdurchschnitt, dafür wird in sozialrechtlicher Hinsicht einiges besser. Die Unterscheidung zwischen hauptberuflichen und nebenberuflichen Bürgermeistern wird nicht umgesetzt, auch eine Reduzierung der Gehaltsstufen wird nicht vorgenommen. Im Gegenteil, statt früher elf werden es künftig sogar 14 sein. Der Kompromiss im Detail:
Mutterschutz und Bezugsfortzahlung kommen
Bürgermeisterinnen erhalten während der Zeit der Karenz und des Mutterschutzes eine volle Bezugsfortzahlung. Bürgermeister, die nach Ausscheiden aus dem Amt keinen Anspruch auf Bezüge oder Pension haben, erhalten eine zeitlich nach der Amtsdauer gestaffelte Bezugsfortzahlung von 50 Prozent.
Bezüge der Bürgermeister bleiben unter Bundesländer-Durchschnitt
Deutlich (von 15 bis 27 Prozent) angehoben werden die Bezüge der Bürgermeister/innen in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern, über dieser Grenze erfolgt die Anhebung moderater, da die Bezüge dort bereits nahe am Bundesschnitt liegen. In Summe bleiben die Bezüge in den meisten Gemeindegrößenklassen unter dem Bundesschnitt. Eine Differenzierung zwischen Hauptamtlichkeit und nebenberuflicher Amtsausübung ist nicht vorgesehen. (siehe Tabelle links)
Doppeltes Sitzungsgeld für Gemeindevorstände ohne Referat
Gemeindevorstandsmitglieder, die über keine Referate verfügen, erhalten aufgrund des erhöhten Aufwandes für Gemeindevorstandssitzungen das doppelte Sitzungsgeld und werden damit mit Ausschussvorsitzenden gleichgestellt.
Mindestgrenze für Sitzungsgelder
Die Gemeinderäte legen wie bisher die Höhe des Sitzungsgeldes der Mandatar/innen fest. Es wird jedoch eine Mindestgrenze von 70 Euro bei Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern bzw. von 160 Euro in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eingezogen, der bisherige Höchstsatz bleibt unverändert.
Beschluss für Februar vorgesehen
Der Lösungsvorschlag wird am 20. Dezember 2016 im Landtag eingebracht. Geplant ist ein positiver Landtagsbeschluss in der Februar-Sitzung des Landtages. Bis dahin sollen sowohl im Kärntner Gemeindebund als auch in den Landtagsparteien die erforderlichen Gremien mit diesem Paket befasst werden. Das In-Kraft-Treten ist betreffend die Bürgermeisterbezüge für 01.01.2017 vorgesehen. Für die Anpassung der Sitzungsgelder sind noch die Verordnungen der Gemeinden anzupassen. Diese Regelung soll daher mit 01.07.2017 in Kraft treten.
Kaiser: „Bürgermeister haben 14 Mal auf Erhöhung verzichtet“
In der gemeinsamen Aussendungen zeigen sich alle Seiten mit dem Ergebnis zufrieden. Landeshauptmann Peter Kaiser betont etwa, dass die nun gefundene Lösung ein Zeichen ist, dass die „Ausübung einer kommunalpolitischen Funktion grundsätzlich allen Interessierten möglich und nicht einigen wenigen, die es sich auch finanziell leisten können, vorbehalten'“ sein soll. „Nicht vergessen werden darf in diesem zusammenhang, dass Kärntens Politiker in den letzten Jahren 14 Mal auf die ihnen zustehenden Gehaltserhöhungen verzichtet haben“, so Kaiser.
ÖVP-Landesparteivorsitzenden Christian Benger erklärt: „Die Erhöhungen finden in den Gehaltsklassen statt, in denen sich die Anzahl der meisten Bürgermeister mit den wenigsten Mitarbeitern befindet.“ Auch die Grünen-Sprecherin Marion Mitsche sieht „einen fairen Lösungsvorschlag“ am Tisch liegen.
Auch Bürgermeister zufrieden
„Es handelt sich um ein ausgewogenes Paket. Dieses entspricht zwar nicht ganz dem ursprünglichen Vorschlag des Gemeindebundes, ist jedoch ein deutliches Signal an Kommunalpolitiker/innen, dass ihre Arbeit geschätzt wird“, so Stauber. Vizepräsident Martin Gruber hält die erzielte Einigung für einen Schritt in die richtige Richtung. Vizepräsident Maximilian Linder sieht die Sache ähnlich, merkt jedoch an, dass er „speziell bei den Sitzungsgeldern für die Gemeinderäte“ gerne eine einheitliche Lösung gehabt hätte. Der Kompromiss wird am 19. Dezember 2016 im Landesvorstand beraten.