7.1.2015 – Das Jahr 2014 war schon ereignisreich, 2015 steht den heimischen Gemeinden aber noch einiges bevor. Wir werfen einen Blick in die Zukunft und was sie für die Gemeinden bringt.
Gehaltssteigerung erst in drei Bundesländern fix
Vorarlbergs Gemeindebedienstete dürfen sich über 1,6 Prozent plus 15 Euro mehr im Monat ab Jahresbeginn freuen. An die Bundeslösung von plus 1,77 Prozent werden sich Wien und Kärnten halten. In den restlichen Bundesländern müssen sich der Verhandler von Gewerkschaft, Städte- und Gemeindebund erst einigen.
253 Gemeinden weniger
2015 ist auch das Jahr, in dem die Gemeindestrukturreform in der Steiermark endgültig über die Bühne geht. Mit 1. Jänner 2015 lösen sich die Gemeinderäte in den Fusionsgemeinden auf und Regierungskommissare übernehmen bis zur GR-Wahl das Ruder. Insgesamt wird es um 251 Gemeinden weniger geben. Im Mai stehen zwei weitere Gemeindefusionen in Oberösterreich an. Dort werden sich Rohrbach und Berg vereinigen, sowie Aigen und Schlägl zusammentun.
Sechs Gemeinderatswahlen
Das Superwahljahr beginnt mit den Gemeinderatswahlen am 25. Jänner 2015 in Niederösterreich. Hier ein Überblick über die restlichen Gemeinderatswahlen:
Wahl | Datum |
GR-Wahl in Niederösterreich | 25.1.2015 |
GR-Wahl in Kärnten | 1.3.2015 |
GR-Wahl in Vorarlberg | 15.3.2015 |
GR-Wahl in der Steiermark | 22.3.2015 |
GR-Wahl in Wien | ? (Mai?) |
GR-Wahl in Oberösterreich | September 2015 |
Zusätzlich wählen Burgenland und Steiermark noch ihre Landtage.
Allergeninfos betreffen auch Gemeinden
Dass die Speisekarten in unserem „Lieblingsbeisl“ länger werden, liegt nicht unmittelbar an der Ausweitung des kulinarischen Angebotes, sondern vielmehr daran, dass alle „Lebensmittelunternehmer“, die Lebensmittel ohne Vorverpackung anbieten, gemäß der EU-Verordnung Nr.1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung – LMIV) ab 13.12.2014 verpflichtet sind, Informationen über die allergenen Zutaten gemäß Anhang II der LMIV („Allergeninformation“) anzugeben. Dies gilt für die Abgabe an Endverbraucher sowohl durch den Einzelhandel als auch durch Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung und damit auch für die Gemeinden als Rechtsträger von Alters- und Pflegeheimen, Kindergärten etc.
Feuer- und baupolizeiliche Aufgaben für Rauchfangkehrer
In der legistischen „Pipeline“ ist auch eine Änderung der Gewerbeordnung, die sich auf die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes bezieht. In vielen Bundesländern werden durch die Landesgesetzgeber den Rauchfangkehrern feuer- und baupolizeiliche Aufgaben übertragen (Feuerpolizeiordnung, Kehrgesetze, Luftreinhaltegesetze etc.). Nur in diesen – sicherheitsrelevanten – Aufgabenbereichen besteht die Möglichkeit, bestimmte „Abweichungen“ von der Dienstleistungsrichtlinie DL-RL 2006/123/EG (Regelungen betr. Bedarfsprüfung, Niederlassungserfordernis, Beschränkung auf bestimmte Kehrgebiete) weiter beizubehalten; dazu soll in der Gewerbeordnung eine Differenzierung zwischen besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben und sonstigen Tätigkeiten der Rauchfangkehrer geschaffen werden.
Wohnrechtsnovelle tritt mit 1. Jänner in Kraft
Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 bis 2018 ist unter der Überschrift „Leistbares Wohnen“ eine umfassende Wohnrechtsreform vorgesehen, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft tretende Wohnrechtsnovelle 2015 ist allerdings nur eine vorgezogene „Teilreform“. Vorgesehen ist eine Neuregelung der Frage der Erhaltungspflicht für Heizthermen, Warmwasserboiler und gleichartige Wärmebereitungsgeräte. Diese Frage soll nun auf gesetzlicher Ebene durch Festschreibung der Erhaltungspflicht des Vermieters sowohl im Mietrecht als auch im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht gelöst werden. Im Wohnungseigentumsrecht wird die Frage der Erfordernisse für die wirksame Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum neu geregelt. Für die große Mietrechtsnovelle gilt weiterhin: „Bitte warten“!
Breitband: Förderrichtlinien lassen auf sich warten
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen endgültig bestätigt hat, gibt es auch keine juristischen Hürden mehr, die sogenannte Breitbandmilliarde auszubezahlen. Die Förderungen starten im Jahr 2016 mit 300 Millionen Euro, gefördert werden aber bereits Umsetzungsmaßnahmen im Jahr 2015. Da es bislang noch keine Förderrichtlinien gibt, die Aussagen treffen, wer, in welcher Höhe, für welche Maßnahmen Förderungen erhält, muss hier rasch gehandelt werden. Für die Gemeinden selbst sind sogenannte Maulwurfprämien für Grabungsarbeiten vorgesehen.
Abfallwirtschaftsgesetz: Ab Juli gibts mehr Geld!
Aufgrund der im Jahr 2013 beschlossenen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes wird ab 2015 der Haushaltsverpackungsmarkt für neu in den Markt tretende Sammel- und Verwertungssysteme geöffnet. Damit Barrieren für den Markteintritt von vorn herein nicht entstehen, wurden Gemeinden und Abfallverbände sowie private Sammler einem Kontrahierungszwang und einem Gleichbehandlungsgebot unterworfen. Bis Ende 2014 mussten daher alle Gemeinden und Verbände, die bislang ausschließlich mit dem ARA-System Verträge unterhielten, mit allen Sammel- und Verwertungssystemen Verträge über die Sammlung von Verpackungen abschließen, die dies wünschten. Für viele Gemeinden war dies auch in Anbetracht des engen Zeitfensters eine Herkulesaufgabe, galt es doch mit insgesamt vier Systemen je drei gleichwertige Verträge (Papier, Leichtverpackungen, Metall) abzuschließen (im Bereich Glas bleibt vorerst der bestehende Vertrag mit der AGR aufrecht). Als Trost wird es ab dem zweiten Halbjahr 2015 mehr Geld für die Gemeinden und Verbände geben, denn in die AWG-Novelle wurde auch die Finanzierungsverantwortung der Wirtschaft für die im Restmüll befindlichen Verpackungen erweitert.
Steuerreform und Finanzausgleichsverhandlungen
Relativ bald nach dem für den 17. März 2015 geplanten Ministerratsbeschluss zur Steuerreform, die den Gemeinden spätestens ab 2016 auch ihren Anteil in Höhe von 11,883 Prozent (allgemeiner Verteilungsschlüssel der gemeinschaftlichen Bundesabgaben) an der Steuersenkung (in Form von sinkenden Ertragsanteilen) abverlangen wird, sollen gemäß dem Zeitplan des BMF die Finanzausgleichspartner Bund, Länder und Gemeinden nach rund zweijähriger Pause wieder zur Beratung einer grundsätzlichen Reform des Finanzausgleichs zusammentreten. Erst vor kurzem wurde die Verlängerung des aktuellen Finanzausgleichsgesetzes bis Ende 2016 im Nationalrat abgesegnet und Finanzminister Hans Jörg Schelling hat den Ablaufplan konkretisiert: Bis Ende 2015 sollen die Eckpunkte der FAG-Reform (in Bereichen wie der Entflechtung von Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers, Verteilung der Ertragsanteile weniger nach Einwohnern sondern mehr nach Aufgaben etc.) stehen. 2016 sollen die Detailverhandlungen folgen.
Haushaltsrechtsreform: Alleingänge in Bundesländern
Mit einer Entscheidung über das künftige Rechnungswesen der Länder und Gemeinden und dessen Umsetzungsfahrplan darf noch im ersten Halbjahr 2015 gerechnet werden. Was Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse betrifft, ist hier der Finanzminister berufen, im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) zu erlassen, die Materiengesetzgebung obliegt den Ländern. Der Österreichische Gemeindebund konnte mit seinem bundesweiten Vorschlag für ein integriertes Haushaltswesen, das das bewährte System der VRV mit dem vom Bund geforderten System zu einer kommunalen 4-Komponenten-Rechnung verbindet und somit qualitativ wesentlich über den BMF-Vorschlag hinausgeht, bereits im November bei Expertenhearings des BMF und des Rechnungshofs überzeugen. Der Österreichische Gemeindebund wird sich weiterhin für ein für alle österreichischen Gemeinden ohne explodierende Umstellungs- und Beratungskosten umsetzbares und zukunftsfähiges Rechnungswesen einsetzen.
Reform der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe: Anliegen der Gemeinden nicht vergessen!
Im Herbst hat das Gesundheitsministerium auf Drängen der Landesgesundheitsreferenten einen Vorschlag für die 2015 kommende Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) vorgelegt. Die Intention einer Attraktivierung der Pflegeberufe ist angesichts des künftigen Personalbedarfs (Alterung der Gesellschaft, weniger pflegende Angehörige etc.) zu begrüßen, jedoch darf die Finanzierbarkeit und Praxistauglichkeit nicht außer Acht gelassen werden. Der Vorschlag des BMG für ein sehr differenziertes Ausbildungssystem (inkl. Höherqualifizierung und Akademisierung) ist auf große stationäre Einheiten zugeschnitten, bei den Krankenanstalten erwartet man sich durch die Schaffung neuer Berufsgruppen Einsparungen im Bereich des gehobenen Dienstes. Um Schwierigkeiten (z.B. bei der Dienstplanung) und Kostensteigerungen insbesondere bei kleineren Einrichtungen und mobilen Diensten zu verhindern, muss das vorgeschlagene Ausbildungssystem weniger komplex gehalten sein und der Delegation von Kompetenzen, sodass pflegerische Leistungen weniger häufig ärztlich bzw. vom gehobenen Diensts erbracht werden müssen, muss höheres Augenmerk geschenkt werden.
Prioritäten in Brüssel: Rechnungslegung, Fehler im Transparenzregister
Europäische Themen sind Dauerthemen, vieles geht über mehrere Jahre. So auch die Diskussion über einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards (EPSAS). Diese befand sich 2014 erst in den Kinderschuhen und wird im nächsten Jahr zu den TOP-Prioritäten des Gemeindebundes zählen. Wichtig ist hier v.a. die Suche nach Verbündeten, die ebenfalls Ausnahmereglungen für kleine Einheiten fordern und dies auch gegenüber ihren Regierungen und EU-Abgeordneten nachdrücklich vertreten.
Das Mitte 2014 vorgelegte Kreislaufwirtschaftspaket wird von der Juncker-Kommission zurückgezogen, das Arbeitsprogramm der Kommission kündigt aber eine revidierte Neufassung bis Ende 2015 an. D.h. Abfallwirtschaft wird Thema bleiben.
Politisch bedeutsam ist auch die geplante Überarbeitung des interinstitutionellen Transparenzregisters. Das im April im Eilverfahren beschlossene Register enthält einen wesentlichen Fehler: Kommunalpolitiker, Gemeinden und ihre Verbände müssen sich als Lobbyisten registrieren lassen, wenn sie Gespräche mit EU-Abgeordneten oder Mitarbeitern des Parlaments und der Kommission suchen. Nicht so Regionalpolitiker und deren Vertretungen. Die Korrektur dieses Fehlers steht ganz oben auf der Prioritätenliste, denn abgesehen von den angedrohten Sanktionen bei Nichteintragung ins Register werden negative Signale Richtung Kommunalpolitik gesendet.
Siedlungswasserwirtschaft: Förderung wird im März beschlossen
Die Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 werden voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses im Parlament am 18. März 2015 verabschiedet und der Beschlussfassung im Plenum zugeführt. Wichtig ist aber nicht nur die Dotierung, sondern auch die Schwerpunktsetzung. Das BMF bevorzugt eher die Förderung selbsttragender Systemen. Durch die immer strenger werdenden Vorgaben technologischer Methoden zur Säuberung des Wassers ist die heimische Siedlungswasserwirtschaft, die zu einem Großteil von den Gemeinden erhalten und getragen wird, gesamthaft gesehen aber noch weiter von einer Selbsttragung durch die Gebührenhaushalte entfernt. Der Gemeindebund plädiert deshalb für Förderrichtlinien, die nicht nur die hohen Umweltstandards in diesem Bereich sicher stellen, sondern die sinnvolle Weiterentwicklung des Siedlungsraums auch in peripheren Gebieten ermöglichen.
E-Vergabe 2015 in nationales Recht zu gießen
Anfang 2015 soll auch ein erster Entwurf für die Umsetzung der E-Vergabe vorliegen. Dafür wird es eine Neufassung des Bundesvergabegesetzes geben. Für Gemeinden ist dabei wichtig, dass die Vergabe nicht noch aufwändiger und komplizierter wird. Die höheren Schwellenwerte wurden 2014 erstmals für zwei Jahre – also 2015 und 2016 – verlängert.
Gemeindetag diesmal in der Bundeshauptstadt
Abschließend möchten wir Sie auch schon jetzt zum Gemeindetag einladen, der 2015 von 10. bis 11. September in Wien stattfinden wird. Diesmal ist der Österreichische Gemeindebund Gastgeber und es erwartet Sie die bekannte Mischung aus Kommunalmesse und politischem Programm. Sie können sich bereits jetzt näher auf www.gemeindetag.at informieren, die Anmeldung ist ab März 2015 möglich.
Appell an die Nächstenliebe
Bedingt durch die aktuellen weltweiten Krisenherde sind die Asylantragszahlen in Österreich stark gestiegen. Gab es von September 2013 bis April 2014 durchschnittlich 1.400 Asylanträge, zeigt die Kurve ab August dieses Jahres steil nach oben. Im August waren es 2.300, im September schon 3.400 Asylsuchende. Hochrechnungen sagen voraus, dass im Dezember etwa 5.000 Asylanträge erwartet werden. Vor allem der Anteil der Flüchtlinge aus Syrien steigt stetig weiter. Diese Tendenz wird in den nächsten Monaten nicht abreißen. In Italien ist die Anzahl der Bootsflüchtlinge in den Monaten Jänner bis Oktober 2014 im Vergleich zu den entsprechenden Monaten des Vorjahres von 40.000 auf über 150.000 Personen gestiegen. Das ist eine Steigerung von mehr als 270 Prozent.
Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht. Menschen, die in der Notlage sind, dass sie Asyl suchen müssen, haben das Recht auf ein faires Verfahren und eine menschenwürdige Unterbringung. Vor allem in der kalten Jahreszeit hat das Aufnahmeland eine besondere Verantwortung. Es geht daher ein dringender Appell an alle Gemeinden in Österreich, in ihrem Bereich zu prüfen, ob nicht Kapazitäten zur Unterbringung von asylsuchenden Menschen in festen Gebäuden vorhanden sind. Schon jetzt werden Turnsäle, Veranstaltungshallen und ähnliche Gebäude mehr zu diesem Zwecken genutzt.
Der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes Helmut Mödlhammer hat bereits in einem Schreiben im September einen Aufruf an alle Gemeinden Österreichs gerichtet, in dem er sie aufforderte, ernsthaft zu prüfen, ob nicht Unterbringungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde möglich wären. Auch die kleinsten Angebote können nicht nur beispielhaft sein, sondern werden derzeit dringendst benötigt.
RÜCKMELDUNGEN bitte direkt an das Innenministerium: Bmi-iii-9(at)bmi.gv.at